Fähnchen und Knöpfe sind zum einen für Stofftiere übliche Gestaltungselemente, und zum anderen sind die Verbraucher an eine sehr große Vielfalt dieser Waren, ihrer Designs und ihrer möglichen Gestaltungen gewöhnt. Ihre Anbringung unmittelbar am Stofftier selbst, einschließlich seines Ohrs, kann bei den betreffenden Waren nicht zu einem atypischen Gestaltungselement führen. Diese Gestaltung wird von den Verbrauchern lediglich als eine Variante möglicher Befestigungen des Fähnchens und des Knopfes an anderen Teilen dieser Waren oder auch als eine Variante etwaiger anderer an den Ohren angebrachter Verzierungen wahrgenommen werden. Deshalb können die angesprochenen Verkehrskreise darin keinen Hinweis auf die betriebliche Herkunft sehen. „Anmeldung einer Gemeinschaftsmarke, die in der Anbringung eines Fähnchens durch einen Knopf im mittleren Bereich des Ohrs eines Stofftiers besteht scheitert am absolutes Eintragungshindernis der fehlende Unterscheidungskraft“ weiterlesen
Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten
Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten
Europa
- Andorra (AD)
- Belgien (BE)
- Belarus/Weißrussland, Republik (BY)
- Bulgarien (BG)
- Dänemark (DK)
- Deutschland (DE)
- Estland (EE)
- Finnland (FI)
- Frankreich (FR)
- Griechenland (GR)
- Irland (IE)
- Island (IS)
- Italien (IT)
- Kroatien (HR)
- Lettland (LV)
- Litauen (LT)
- Luxemburg (LU)
- Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik (MK)
- Moldau, Republik (MD)
„Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten“ weiterlesen
Aufgrund Löschungsantrag des Axel Springer Verlag erscheint die auf rotem Grund in weißer Schrift gehaltene Wort-Bild-Marke „test“ löschungsreif, weil bei einem Bekanntheitsgrad von 43% keine Verkehrsdurchsetzung vorliegt
Aufgrund Löschungsantrag des Axel Springer Verlag erscheint die auf rotem Grund in weißer Schrift gehaltene Wort-Bild-Marke „test“ löschungsreif, weil bei einem Bekanntheitsgrad von 43% keine Verkehrsdurchsetzung vorliegt:
Bundesgerichtshof entscheidet im Streit um Löschung der Marke „test“
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern über die Rechtsbeständigkeit der Eintragung der Wort-Bild-Marke „test“ der Stiftung Warentest entschieden.
Die auf rotem Grund in weißer Schrift gehaltene Wort-Bild-Marke „test“ war 2004 vom Deutschen Patent- und Markenamt unter anderem für Testmagazine und Verbraucherinformationen sowie Veröffentlichung von Warentests und Dienstleistungsuntersuchungen eingetragen worden. Der Axel Springer Verlag hat 2006 die Löschung der Marke beantragt.
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat dem Löschungsantrag stattgegeben und die Löschung der Marke angeordnet. Auf die Beschwerde der Markeninhaberin hat das Bundespatentgericht die Löschungsanordnung aufgehoben.
Der Bundesgerichtshof hat wie zuvor das Bundespatentgericht angenommen, dass die Wort-Bild-Marke „test“ für Testmagazine und Verbraucherinformationen sowie Veröffentlichung von Warentests und Dienstleistungsuntersuchungen eine beschreibende Angabe ist, weil sie den Inhalt der Druckschriften bezeichnet. Das danach bestehende Schutzhindernis mangelnder Unterscheidungskraft kann durch Benutzung der Marke überwunden werden. Davon war das Bundespatentgericht aufgrund der Marktstellung des von der Stiftung Warentest herausgegebenen Magazins mit der Bezeichnung „test“ und eines Meinungsforschungsgutachtens ausgegangen. „Aufgrund Löschungsantrag des Axel Springer Verlag erscheint die auf rotem Grund in weißer Schrift gehaltene Wort-Bild-Marke „test“ löschungsreif, weil bei einem Bekanntheitsgrad von 43% keine Verkehrsdurchsetzung vorliegt“ weiterlesen
Wortmarke „Lesen was gesund macht“ durch Markenamt am 20.11.2012 für Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG in Nizza-Klassen 9,16, 35, 38 und 42 eingetragen
Datenbestand | DB | DE | |
111 | Registernummer | RN | 302010042675 |
210 | Aktenzeichen | AKZ | 3020100426756 |
540 | Wiedergabe der Marke | WM | Lesen was gesund macht |
550 | Markenform | MF | Wortmarke |
220 | Anmeldetag | AT | 14.07.2010 |
151 | Tag der Eintragung im Register | ET | 20.11.2012 |
730 | Inhaber | INH | Wort & Bild Verlag Konradshöhe GmbH & Co. KG, 82065 Baierbrunn, DE |
740 | Vertreter | VTR | Rechts- und Patentanwälte Lorenz Seidler Gossel, 80538 München, DE |
750 | Zustellanschrift | ZAN | Rechts- und Patentanwälte Lorenz Seidler Gossel, Widenmayerstr. 23, 80538 München |
Version der Nizza-Klassifikation | NCL9 | ||
511 | Klasse(n) Nizza | KL | 35, 9, 16, 38, 42 |
Aktenzustand | AST | Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft | |
180 | Schutzendedatum | VED | 31.07.2020 |
111 151 |
Internationale Registrierung | Internationale Registrierungsnummer: IR1073562 Registrierungsdatum: 25.11.2010 |
|
450 | Tag der Veröffentlichung | VT | 21.12.2012 |
Beginn Widerspruchsfrist | BWT | 21.12.2012 | |
Ablauf Widerspruchsfrist | EWT | 21.03.2013 | |
510 | Waren- / Dienstleistungsverzeichnis | WDV | Klasse(n) Nizza 09: magnetische und optische Datenträger, insbesondere Tonbänder, Kassetten, CDs, DVDs und Blue-Ray-Discs, Schallplatten, DAT-Bänder, Videobänder, sämtliche vorstehenden Waren in unbespielter Form; Fließlichtdisplays; Werbegeschenke und Werbematerialien, nämlich elektronische Displays Klasse(n) Nizza 16: Papiertaschentücher, Fotoalben, Büroartikel (ausgenommen Möbel) Klasse(n) Nizza 35: Unternehmensberatung, betriebswirtschaftliche Beratung, Werbeberatung, Marketing, Entwicklung und Erstellen von Werbe- und Verkaufsförderungskonzepten, sämtliche Dienstleistungen einer Werbeagentur, Werbevermittlung, Verbreitung von Werbeanzeigen, sämtliche vorstehenden Dienstleistungen für und in allen Medien und medialen Formen inklusive Online-Diensten, Marktforschung, Beratung bei der Organisation und Führung von Unternehmen, Information in Geschäftsangelegenheiten; Organisationsberatung im Zusammenhang mit der Nutzung digitaler Medien Klasse(n) Nizza 38: elektronische Anzeigenvermittlung; Vermietung von Zugriffszeiten zu Datenbanken; Vermittlung von Zugriffszeiten zu Datenbanken; Einstellen von Webseiten in das Internet für Dritte Klasse(n) Nizza 42: Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung, Konzeption und Erstellung von Websites; Dienstleistungen eines Internet-Providers, nämlich Erstellung von Programmen zur Lösung branchenspezifischer Probleme im Internet, technische Beratung; Planung, Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Nutzung digitaler Medien, nämlich Erstellung von Websites sowie deren, Gestaltung, Design, Pflege, Wartung (Software) und Aktualisierung |
Marke Depreson … vom 31.10.2010 heute vom Markenamt eingetragen
INID | Kriterium | Feld | Inhalt |
---|---|---|---|
Datenbestand | DB | DE | |
111 | Registernummer | RN | 302010063654 |
210 | Aktenzeichen | AKZ | 3020100636548 |
540 | Wiedergabe der Marke | WM | Depreson Nahrungsergänzungsmittel in einer infektions-und stressbelasteten Umgebung |
550 | Markenform | MF | Wortmarke |
220 | Anmeldetag | AT | 31.10.2010 |
151 | Tag der Eintragung im Register | ET | 09.11.2012 |
730 | Inhaber | INH | Kaploune, Elena, 10627 Berlin, DE |
750 | Zustellanschrift | ZAN | Frau Elena Kaploune, Bismarckstr. 41, 10627 Berlin |
Version der Nizza-Klassifikation | NCL9 | ||
511 | Klasse(n) Nizza | KL | 5, 3, 30 |
Aktenzustand | AST | Marke eingetragen, Widerspruchsfrist läuft | |
180 | Schutzendedatum | VED | 31.10.2020 |
450 | Tag der Veröffentlichung | VT | 14.12.2012 |
Beginn Widerspruchsfrist | BWT | 14.12.2012 | |
Ablauf Widerspruchsfrist | EWT | 14.03.2013 | |
510 | Waren- / Dienstleistungsverzeichnis | WDV | Klasse(n) Nizza 03: Mittel zur Körper- und Schönheitspflege in Tropfenform Klasse(n) Nizza 05: Nahrungsergänzungsmittel für medizinische Zwecke Klasse(n) Nizza 30: Nahrungsergänzungsmittel für nichtmedizinische Zwecke auf der Basis von Kohlehydraten und Ballaststoffen |