Nachfolgend der Jahresbericht als Text, sowie hier als PDF: Jahresbericht des DPMA

Jahresbericht 2011
Auf einen Blick
Gewerbliche Schutzrechte 2010 2011 Veränderung
in %
Patente Anmeldungen 1 59 435 58 997 – 0,7
Abgeschlossene Prüfungsverfahren
nach Rechtskraft
32 728 26 467 – 19,1
– mit Patenterteilung 2 13 675 11 891 – 13,0
Bestand 3 127 267 127 119 – 0,1
Marken Anmeldungen (national und international) 74 362 69 117 – 7,1
Nationale Marken Anmeldungen 69 137 64 042 – 7,4
Abgeschlossene Prüfungsverfahren 72 139 71 318 – 1,1
– mit Eintragung 49 761 51 322 + 3,1
Bestand 779 802 780 903 + 0,1
Internationale Marken Schutzgesuche für Deutschland 5 225 5 075 – 2,9
Schutzbewilligungen 4 416 4 411 – 0,1
Gebrauchsmuster Anmeldungen 17 067 15 486 – 9,3
Abgeschlossene Prüfungsverfahren 17 990 17 007 – 5,5
– mit Eintragung 15 237 14 230 – 6,6
Bestand 94 537 96 096 + 1,6
Geschmacksmuster Angemeldete Muster 49 091 52 585 + 7,1
Abgeschlossene Prüfungsverfahren 50 430 50 785 + 0,7
– mit Eintragung 48 453 48 887 + 0,9
Bestand 280 997 283 591 + 0,9
1 Patentanmeldungen beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sowie PCT-Patentanmeldungen mit ihrem Eintritt in die nationale Phase
2 einschließlich der Patente, gegen die Einspruch nach § 59 PatG erhoben wurde
3 Einschließlich der mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland vom Europäischen Patentamt (EPA) erteilten Patente waren im Jahr
2011 insgesamt 526 255 Patente in Deutschland gültig.
Haushalt
Deutsches Patent- und Markenamt und Bundespatentgericht
in Millionen €
2010 2011 Veränderung
in %
Einnahmen 301,7 317,4 + 5,2
Ausgaben 236,7 245,5 + 3,7
darunter für Personal 138,8 143,3 + 3,2
Personal
im Deutschen Patent- und Markenamt
2010 2011 Veränderung
in %
Beschäftigte 2 735 2 699 -1
Inhalt Seite
Vorwort 2
Patente 4
Gebrauchsmuster 18
Marken 22
Geografische Herkunftsangaben 32
Geschmacksmuster 34
Aufsicht über die Verwertungsgesellschaften 40
Schiedsstellen beim
Deutschen Patent- und Markenamt 42
Informationsdienste 48
Informationstechnologie 52
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 58
In eigener Sache
Das Deutsche Patent- und Markenamt
– ein attraktiver Arbeitgeber 61
Im Gespräch mit der Präsidentin des
Deutschen Patent- und Markenamts,
Cornelia Rudloff-Schäffer 46
Internationale Zusammenarbeit 64
Rückblick 2011 72
Ausblick 2012 82
Statistiken 86
Service 100
Finanzen 62
In eigener Sache
Wir werden grüner 63
DPMA – Jahresbericht 2011
Patente (Hauptabteilungen 1 / I und 1 / II)
Der Arbeitsbereich Patente hat ein umfangreiches
Aufgabenspektrum und gliedert sich deshalb in
zwei Hauptabteilungen, die Hauptabteilung 1 / I
(Maschinenbau und Mechanische Technologie) und
die Hauptabteilung 1 / II (Elektrotechnik, Chemie
und Physik). Mehr als 800 Patentprüferinnen und
Patentprüfer prüfen eingereichte Anmeldungen
auf Patentfähigkeit, erteilen Patente und bearbeiten
Einsprüche.
Information (Hauptabteilung 2)
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptabteilung
2 informieren die Öffentlichkeit über gewerbliche
Schutzrechte und die einzelnen Schritte
der Anmeldung. Sie verwalten und aktualisieren
unsere Datenbanken und unterstützen die Nutzerinnen
und Nutzer bei ihren Recherchen.
Marken und Muster (Hauptabteilung 3)
In der Hauptabteilung 3 prüfen mehr als 400 Mitarbeiter
und Mitarbeiterinnen Ihre Anmeldungen zu
Marken, Gebrauchsmustern, Geschmacksmustern
und Topografien. Sie tragen diese ein, befassen sich
mit Widersprüchen Dritter und entscheiden über
die Löschung einzelner Eintragungen.
Verwaltung und Recht (Hauptabteilungen 4)
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptabteilung
4 / Verwaltung nehmen die klassischen
Verwaltungsaufgaben einer jeden Behörde wahr.
Sie bearbeiten beispielsweise Personal- und Haushaltsangelegenheiten,
verwalten die Gebäude und
organisieren Arbeitsabläufe.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Hauptabteilung
4 / Recht befassen sich mit allen grundlegenden
rechtlichen Angelegenheiten. Zu ihren Aufgaben
gehören auch die Betreuung der Patentanwälte, die
Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften
und die internationale Zusammenarbeit mit anderen
Organisationen des gewerblichen Rechtsschutzes.
Das Deutsche Patent- und Markenamt –
wir schützen Innovationen
Deutschland ist zwar relativ arm an Rohstoffen. Dafür zeichnen wir uns durch Ideenreichtum, Forscherdrang
und Kreativität aus. Der wirtschaftliche Aufschwung ist untrennbar mit Innovationen verbunden. Kreative
Köpfe entwickeln Produkte und Designs, die uns das Leben erleichtern und verschönern. Belohnt werden sie
mit gewerblichen Schutzrechten – Patenten, Marken und Mustern.
Diese Schutzrechte erteilen, registrieren und verwalten wir. Wir informieren zudem die Öffentlichkeit über
die Vorteile, die gewerbliche Schutzrechte bieten, und über bereits geschützte Ideen und Erfindungen.
Wir, das sind rund 2 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA)
in München, Jena und Berlin.
Das DPMA ist in sechs Arbeitsbereiche gegliedert, die sogenannten Hauptabteilungen (siehe Organigramm
auf der hinteren Umschlagseite):
Weitere Informationen zu uns und unserer Arbeit finden Sie unter www.dpma.de.
2 | Vorwort
im vergangenen Jahr 2011 hatten wir im Deutschen Patent- und Markenamt wohl die größten Herausforderungen
seit Langem zu meistern: Im letzten Jahr haben wir Ihnen an dieser Stelle von unseren Vorbereitungen
für die Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte – genannt ElSA – berichtet.
Am 1. Juni 2011 war es dann soweit. Im Beisein der Bundesministerin
der Justiz, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
haben wir ElSA im Rahmen eines Festaktes freigeschaltet. Durch ElSA können wir unsere Patent- und
Gebrauchsmusterakten nun komplett elektronisch verwalten und bearbeiten. Medienbrüche zwischen Papier
und elektronischer Bearbeitung gehören der Vergangenheit an. Wir besitzen nun ein Schutzrechtsbearbeitungssystem,
das zu den modernsten und leistungsfähigsten IT-Systemen aller großen Patentämter weltweit
zählt. Hierauf sind wir sehr stolz. Mit der Einführungsphase im letzten Jahr sind wir insgesamt sehr zufrieden.
Das System läuft stabil und alle Haupt- und Nebenverfahren können bearbeitet werden. Uns war aber von
Anfang an bewusst, dass gewisse Anfangsschwierigkeiten zum Start eines derart komplexen Systems einfach
dazugehören. Unsere internen Fachteams erkennen noch bestehende Softwarefehler und Engpässe, können
sie nachverfolgen und nach und nach beseitigen. Wir möchten uns an dieser Stelle vielmals für Ihr Verständnis
bedanken. Unser Dank gilt aber auch allen Kolleginnen und Kollegen, die durch ihren langen Atem und
ihr unermüdliches Engagement die Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte erst möglich gemacht
haben und an der Weiterentwicklung und Optimierung mitwirken.
Die angespannte Finanzsituation in Europa wirkt sich bisher nicht wesentlich auf die Anmeldungen von gewerblichen
Schutzrechten im Deutschen Patent- und Markenamt aus. Erfinder und Firmen setzen weiterhin
auf Innovationen und stärken damit ihre Wettbewerbsfähigkeit.
Im vergangenen Jahr konnte die Automobilwelt ein besonderes Jubiläum feiern: Vor 125 Jahren hatte das Kaiserliche
Patentamt in Berlin das erste Patent für ein Automobil erteilt. Dieses Thema ist für uns noch immer
aktuell. Denn noch heute sind die Automobilindustrie und die Automobilzulieferer unsere anmeldestärksten
Kundinnen und Kunden.
DPMA – Jahresbericht 2011 Vorwort | 3
Ihre Ihr
Cornelia Rudloff-Schäffer
Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamts
Günther Schmitz
Vizepräsident des Deutschen Patent- und Markenamts
Als fünftgrößtes nationales Patent- und Markenamt weltweit werden wir auch weiterhin international aktiv
bleiben. Nur dadurch können wir die internationalen
Standards im Sinne unserer Kundinnen und Kunden im
Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes aktiv mitgestalten. Im Jahr 2011 haben wir neue Kooperationen mit
unseren Partnerämtern in Australien, dem Vereinigten Königreich und Vietnam aufgenommen.
Besonders hervorheben möchten wir die seit 30 Jahren bestehende erfolgreiche
Zusammenarbeit mit unseren
chinesischen Partnern. Anlässlich dieses Jubiläums haben wir im letzten Jahr mit unserer chinesischen
Partnerbehörde Symposien zum geistigen Eigentum in Peking und Schanghai veranstaltet.
Unsere Fokusthemen reichen in diesem Jahr von der Fahrzeugtechnik über die Biotechnologie bis hin zu den
Perpetua mobilia. Unser eigenes Haus haben wir aber auch nicht vergessen. Wir nutzen immer stärker erneuerbare
Energien und steigern dadurch unsere Energieeffizienz erheblich.
Näheres zu diesen Themen und noch viel mehr erfahren Sie in diesem Jahresbericht.
Viel Spaß beim Lesen wünschen
4
… bieten Wettbewerbsvorteile für technische Erfindungen
Vom Alltagsgegenstand bis zum ausgefeilten Hightech-Produkt – wirtschaftlich
erfolgreiche Ideen werden häufig kopiert und nachgemacht.
Patente können für Erfindungen von Erzeugnissen und Verfahren auf
allen Gebieten der Technik erteilt werden. Sie bieten Schutz vor Nachahmung
und geben zugleich einen Anreiz für technische Entwicklungen.
Patente sind zeitlich begrenzte Schutzrechte. Für maximal 20 Jahre ab
dem Anmeldetag darf die Inhaberin oder der Inhaber die Erfindung
exklusiv anbieten. Jedem Dritten ist die Verwendung ohne vorherige
Zustimmung untersagt. Im Gegenzug wird die Erfindung der Öffentlichkeit
bekannt gegeben.
Unsere Patentprüferinnen und -prüfer können ein Patent nur erteilen,
wenn die Erfindung drei Voraussetzungen erfüllt: Sie muss gegenüber
dem weltweit bekannten Stand der Technik neu sein, sie darf für einen
Fachmann nicht nahe liegend sein und sie muss gewerblich anwendbar
sein. Auch Ideen, die nicht realisierbar sind, dürfen nicht patentiert
werden, beispielsweise weil sie wie das Perpetuum mobile gegen anerkannte
physikalische Gesetze verstoßen.
Wer seine Erfindung in Deutschland durch ein Patent schützen lassen
möchte, hat die Wahl: Anmelder können beim Deutschen Patent- und
Markenamt (DPMA) einen Antrag auf Erteilung eines nationalen Patents
stellen, beim Europäischen Patentamt (EPA) ein europäisches
Patent anmelden oder mit einer internationalen Anmeldung nach dem
internationalen Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT) ein Schutzrecht
für einzelne oder alle PCT-Vertragsstaaten beantragen. PCT-Anmeldungen
können auch direkt beim DPMA eingereicht werden.
Detaillierte Informationen zu Fragen rund um das Patent können Sie
in unserer Informationsbroschüre „Patente“ und auf unseren Internetseiten
www.dpma.de finden.
| Patente
Patente
DPMA – Jahresbericht 2011 5
Entwicklung der Patentanmeldungen
Im Jahr 2011 wurden insgesamt 58 997 Patentanmeldungen
bei uns eingereicht. Die Anzahl ging damit
im Vergleich zu den aktualisierten Vorjahreswerten
um 438 Anmeldungen (0,7 %) unwesentlich zurück
(Abbildung 1). Im Anhang „Statistiken“ finden Sie
Erläuterungen zur Umstellung der Statistik.
Die Zahl der Patentanmeldungen setzt sich zusammen
aus 56 012 Anmeldungen, die direkt bei uns
eingereicht wurden, und 2 985 Anmeldungen, die
nach dem internationalen Patentzusammenarbeitsvertrag
(PCT) bei uns in die nationale Phase eingetreten
sind. Nahezu die Hälfte der DPMA-Direktanmeldungen
im Fachbereich Patente erreichten uns
auf elektronischem Wege (49 %, vergleiche Seite 54).
Die Entwicklung der Anmeldezahlen über die letzten
Jahre ist in Abbildung 1 dargestellt. Nach der Wirtschaftskrise
2008 haben sich die Anmeldezahlen
jetzt auf ein Niveau von jährlich rund 59 000 Patentanmeldungen
eingependelt. Weitere Zahlen zu den
Patentanmeldungen finden Sie in der Tabelle 1.1 im
Anhang „Statistiken“ auf Seite 87.
Herkunft der Patentanmeldungen
Die Tabelle 1 zeigt, aus welchen Ländern die bei uns
eingegangenen Patentanmeldungen stammen. Aufgeführt
ist hier jeweils die Summe aus den Direktanmeldungen
und den PCT-Anmeldungen, die bei uns
in die nationale Phase getreten sind. Im Vergleich
zum aktuellen Vorjahreswert verzeichnen wir bei
den Anmeldungen, deren Anmelder ihren Sitz in
Deutschland haben, einen geringen Rückgang um
899 auf 46 370 Anmeldungen. Bei den Anmeldern
mit Sitz im Ausland zeigt sich ein Zuwachs um 461
auf 12 627 Anmeldungen. Deren Anteil beträgt nun
21,4 %. Während Anmeldungen aus Japan leicht zurückgingen,
steigerten südkoreanische Anmelder
ihre Patentaktivitäten um 37,2 %. Einen Überblick
hierzu bieten die Tabellen 1.1 und 1.6 im Statistik-Teil
Seite 87 und 89.
Patente |
Tabelle 1: Patentanmeldungen 2011 beim Deutschen Patentund
Markenamt nach Herkunftsländern (beim DPMA eingereichte
Patentanmeldungen sowie PCT-Anmeldungen, die
beim DPMA in die nationale Phase eingetreten sind)
Anmeldungen
beim DPMA Anteil in %
Deutschland 46 370 78,6
Vereinigte Staaten 4 362 7,4
Japan 2 957 5,0
Republik Korea 940 1,6
Schweiz 849 1,4
Frankreich 228 0,4
Vereinigtes Königreich 110 0,2
Niederlande 65 0,1
Sonstige 3 116 5,3
Insgesamt 58 997 100
63 000
58 000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
59 000
60 000
61 000
62 000
58 997
60 138
60 510
61 714
62 325
58 839
59 435
Abbildung 1: Patentanmeldungen beim Deutschen
Patent- und Markenamt (beim DPMA eingereichte
Patentanmeldungen sowie PCT-Anmeldungen, die
beim DPMA in die nationale Phase eingetreten sind)
DPMA – 6 Jahresbericht 2011
Patentanmeldungen nach Bundesländern
Deutsche Firmen und Erfinder meldeten im Jahr
2011 bei uns 46 370 Patente an.
Die Zuordnung zu den Bundesländern richtet sich
nach dem Sitz der anmeldenden Person, Firma oder
Institution. Spitzenreiter ist erneut Baden-Württemberg
mit 14 355 Patentanmeldungen (31,0 %). Im
Vergleich zum Vorjahr ist das mit 424 weniger Anmeldungen
ein Rückgang um 2,9 %.
Auf Platz 2 liegt wiederum Bayern – von
1996 bis 2007 noch Spitzenreiter – mit
13 340 Anmeldungen (28,8 %). Mit 331 mehr
Anmeldungen als im Vorjahr verringerte
sich der Abstand zu Baden-Württemberg
erneut. Es folgt Nordrhein-
Westfalen mit 7 052
Patentanmeldungen (15,2 %). Unverändert stammen
damit drei Viertel aller inländischen Anmeldungen
aus diesen drei Bundesländern (siehe Abbildung 2
und Tabelle 2). Hamburg (1 005) konnte seine Anmeldetätigkeit
um fast zehn Prozent steigern und zeigt
damit ein stärkeres Wachstum als alle anderen Bundesländer.
Eine weiter zurückreichende Zeitreihe
finden Sie in der Tabelle 1.5 im Anhang „Statistiken“.
| Patente
Abbildung 2: Patentanmeldungen 2011
nach Bundesländern
DPMA – Jahresbericht 2011 7
Die absoluten Anmeldezahlen geben nur wenig
Auskunft darüber, wie innovativ die Einwohner
der unterschiedlich großen Bundesländer tatsächlich
sind. Aufschlussreicher ist das Verhältnis der
Anmeldezahlen zu den Einwohnerzahlen eines
Bundeslandes: Im Jahr 2011 wurden im Bundesdurchschnitt
57 Patentanmeldungen pro 100 000
Einwohner eingereicht. Wie im Vorjahr führen
Baden-Württemberg mit 133 und Bayern mit 106
Anmeldungen pro 100 000 Einwohner die Liste an,
alle weiteren Bundesländer liegen unter dem
Durchschnitt (siehe Tabelle 2).
Patente |
Tabelle 2: Patentanmeldungen, Anteile und Anmeldungen pro 100 000 Einwohner, aufgeschlüsselt nach Bundesländern
Bundesland
2010 2011
Anmeldungen Anteil in % Anmeldungen pro
100 000 Einwohner Anmeldungen Anteil in % Anmeldungen pro
100 000 Einwohner
Baden-Württemberg 14 779 31,3 138 14 355 31,0 133
Bayern 13 009 27,5 104 13 340 28,8 106
Nordrhein-Westfalen 7 534 15,9 42 7 052 15,2 40
Niedersachsen 2 930 6,2 37 2 969 6,4 37
Hessen 2 431 5,1 40 2 366 5,1 39
Rheinland-Pfalz 1 231 2,6 31 1 164 2,5 29
Sachsen 1 124 2,4 27 1 045 2,3 25
Hamburg 915 1,9 52 1 005 2,2 56
Berlin 918 1,9 27 805 1,7 23
Thüringen 590 1,2 26 562 1,2 25
Schleswig-Holstein 562 1,2 20 481 1,0 17
Brandenburg 322 0,7 13 354 0,8 14
Sachsen-Anhalt 334 0,7 14 308 0,7 13
Saarland 258 0,5 25 251 0,5 25
Mecklenburg-
Vorpommern 169 0,4 10 164 0,4 10
Bremen 163 0,3 25 149 0,3 23
Insgesamt 47 269 100 Ø 58 46 370 100 Ø 57
DPMA – 8 Jahresbericht 2011
Die aktivsten Patentanmelder
Welche inländischen und ausländischen
Anmelderinnen und Anmelder
auf dem deutschen Patentmarkt
rege tätig sind, zeigt die Auflistung
der 50 aktivsten Patentanmelder
(siehe Tabelle 3). Die Aufstellung
bildet die im Jahr 2011 bei uns eingegangenen
Patentanmeldungen ab.
Die einzelnen Anmelderinnen und
Anmelder werden dabei erfasst, wie
sie als Patentanmelder auftreten,
ohne Berücksichtigung eventueller
Konzernverbundenheiten.
Unangefochtener Spitzenreiter
ist die Robert Bosch GmbH mit
3 602 Anmeldungen und einem
deutlichen Vorsprung. Die Daimler
AG belegt mit 2 014 Anmeldungen
Platz 2 in der Rangliste, dicht gefolgt
von der Siemens AG. Über Tausend
Neuanmeldungen waren auch von
der Schaeffler Technologies GmbH
& Co. KG sowie der US-amerikanischen
GM Global Technology
Operations LLC zu verzeichnen. Die
zehn Spitzenreiter stellen zusammengenommen
mehr als ein Viertel
aller DPMA-Direktanmeldungen
(14 526 Anmeldungen).
| Patente
Tabelle 3: Die 50 aktivsten Patentanmelder beim Deutschen Patent- und Markenamt
(Anzahl eingereichter DPMA-Direktanmeldungen im Jahr 2011)
Anmelder Sitz Anzahl
1 Robert Bosch GmbH DE 3 602
2 Daimler AG DE 2 014
3 Siemens AG DE 1 910
4 Schaeffler Technologies GmbH & Co. KG DE 1 832
5 GM Global Technology Operations LLC US 1 566
6 BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH DE 884
7 Volkswagen AG DE 730
8 ZF Friedrichshafen AG DE 669
9 Audi AG DE 661
10 Bayerische Motoren Werke AG DE 658
11 Denso Corp. JP 512
12 Continental Automotive GmbH DE 424
13 General Electric Company US 418
14 Dr. Ing. h. c. F. Porsche AG DE 405
15 Ford Global Technologies LLC US 394
16 Fraunhofer-Gesellschaft e. V. DE 364
17 Voith Patent GmbH DE 331
18 Continental Teves AG & Co. OHG DE 327
19 Henkel AG & Co. KGaA DE 303
20 Hyundai Motor Company KR 293
21 Infineon Technologies AG DE 256
22 Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. DE 233
22 Krones AG DE 233
24 Airbus Operations GmbH DE 199
25 OSRAM Opto Semiconductors GmbH DE 187
26 Giesecke & Devrient GmbH DE 17 7
27 GM Global Technology Operations Inc. US 174
28 Carl Zeiss SMT GmbH DE 159
29 Johnson Controls GmbH DE 158
30 Hilti AG LI 157
31 Mitsubishi Electric Corporation JP 154
32 Brose Fahrzeugteile GmbH & Co. KG DE 150
33 SEW -EURO DRIVE GmbH & Co. KG DE 148
34 MAHLE International GmbH DE 144
35 Heidelberger Druckmaschinen AG DE 140
35 Behr GmbH & Co. KG DE 140
37 Phoenix Contact GmbH & Co. KG DE 138
38 Linde AG DE 130
39 Aktiebolaget SKF SE 129
40 Evonik Degussa GmbH DE 1 16
40 XERO X Corporation US 1 16
42 Hella KGaA Hueck & Co. DE 1 14
43 MANN + HUMMEL GMBH DE 1 1 1
44 Continental Reifen Deutschland GmbH DE 107
44 Benteler Automobiltechnik GmbH DE 107
46 König & Bauer AG DE 104
46 Osram GmbH DE 104
48 SMS SIEMAG AG DE 103
49 VON ARDENNE Anlagentechnik GmbH DE 101
50 Merck Patent GmbH DE 98
DPMA – Jahresbericht 2011 9
Erfinder und Anmelder
Im Jahr 2011 stammten etwa 62 % der bei uns eingereichten
Anmeldungen von einem kleinen Kreis von
Anmeldern – meist Großunternehmen, die jeweils
mehr als zehn Anmeldungen tätigen. Seit Jahren
beobachten wir diese ausgeprägte Konzentration zugunsten
der großen Patentanmelder. Aktuell sind 4 %
der Anmelderschaft sogenannte große Patentanmelder
(siehe Tabelle 1.8 im Statistikanhang, Seite 90).
Bei einer Patentanmeldung ist neben dem Anmelder
oder der Anmelderin auch der Erfinder oder die Erfinderin
zu benennen. Auf diese Weise lässt sich feststellen,
in wie vielen Fällen die Person des Anmelders
mit dem Erfinder identisch ist. Meldet beispielsweise
ein Unternehmen ein Patent an, so sind Anmelder und
Erfinder nicht identisch. Bei selbstständigen Erfindern
und Arbeitnehmern mit freigegebenen Erfindungen
stimmen dagegen in der Regel Anmelder und Erfinder
überein. Im Jahr 2011 stammten 7,4 % der Patentanmeldungen
von den jeweiligen Erfinderinnen oder Erfindern
– gegenüber den Vorjahren ein signifikanter
Rückgang (im Jahr 2010 noch 9,3 %). Bei Anmeldungen
aus dem Inland lag der Anteil bei 8,5 %, bei Anmeldungen
aus dem Ausland bei 2,9 % (siehe Tabelle 4).
Ausgewählte Daten zur Patentprüfung
Die Nachfrage nach Patenten ist anhaltend hoch. Im
Jahr 2011 wurden 36 672 Anträge auf Patentprüfung
gestellt, zusätzlich gingen 10 868 Rechercheanträge
gemäß § 43 Patentgesetz (PatG) bei uns ein. Die Erledigungen
bei den sogenannten „isolierten“ Recherchen
nach § 43 PatG hielten mit den Neueingängen
Schritt. Die Umstellung auf die elektronische
Schutzrechtsakte (ElSA, siehe Seite 52) erforderte
umfangreiche Schulungen für die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter in den beiden Hauptabteilungen
Patente. Zudem mussten wir für die Projektarbeit
zur Einführung von ElSA sehr viel Personal von den
eigentlichen Aufgaben freistellen. Dies ging leider
auch zulasten unserer Erledigungen im Patentbereich.
Sobald die neu eingestellten Prüferinnen und
Prüfer ihre mindestens eineinhalbjährige Ausbildung
beendet haben und die Einführungsphase von
ElSA abgeschlossen ist, werden wir mit Nachdruck
daran arbeiten, den Bestand noch anhängiger
Prüfungsverfahren kontinuierlich zu reduzieren.
Genaue Daten zu den Eingangs- und Erledigungszahlen
können Sie der Tabelle 5 sowie den Tabellen
1.2 und 1.3 auf Seite 87 entnehmen.
Patente |
Tabelle 4: Anteil der Patentanmeldungen, bei denen die Person des Anmelders
mit der des Erfinders identisch ist, aufgeschlüsselt nach Anmeldersitz (in %)
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Inländer 11,5 11,3 11,5 10,3 11,0 10,4 8,5
Ausländer 3,7 3,9 3,8 3,3 4,4 3,7 2,9
Gesamt 10,1 10,0 10,1 9,1 10,0 9,3 7,4
Tabelle 5: Ausgewählte Daten zu Patentverfahren
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Prüfungsanträge 37 655 39 611 40 168 39 118 36 166 36 979 36 672
– darunter zusammen mit der Anmeldung 24 873 25 247 25 099 24 548 22 222 21 748 22 653
Anträge auf Recherchen nach § 43 PatG 9 686 10 288 10 301 11 038 9 988 10 114 10 868
Erledigungen von Recherchen nach § 43 PatG 9 779 10 777 10 900 10 699 11 622 12 900 10 754
Abgeschlossene Prüfungsverfahren nach Rechtskraft 36 015 38 522 34 798 32 856 31 603 32 728 26 467
Am Jahresende in den Patentabteilungen noch nicht
abgeschlossene Prüfungsverfahren 120 657 123 499 128 362 135 654 139 644 144 184 154 477
DPMA – 10 Jahresbericht 2011
Anmeldungen von Hochschulen
Deutsche Hochschulen meldeten im Jahr 2011 672 Erfindungen
auf ihren Namen bei uns zum Patent an
(2010: 713 Anmeldungen). Wie aktiv die Hochschulen
der einzelnen Bundesländer Patente anmelden, kann
der Tabelle 1.7 im Anhang „Statistiken“ auf Seite 89
entnommen werden.
Technische Schwerpunkte der Patentaktivität
Jede Patentanmeldung und die darin beschriebene
Erfindung ordnen unsere Patentprüferinnen und
-prüfer einer oder mehreren Klassen der Internationalen
Patentklassifikation (IPC) zu. Die IPC gliedert
mit einem Code aus Buchstaben und Zahlen das gesamte
Gebiet der Technik hierarchisch in mehr als
70 000 Einheiten (siehe auch Seite 91).
Seit Jahren werden bei uns die meisten Patentanmeldungen
dem IPC-Bereich B60 „Fahrzeuge allgemein“
zugeordnet. Im Jahr 2011 wurden in dieser
Klasse 5 993 Patentanmeldungen eingereicht (vergleiche
Tabelle 6). Unverändert folgt der Bereich F16
„Maschinenelemente oder -einheiten“ mit 4 809 Anmeldungen.
Gegenüber dem Vorjahr wurde in den
Bereichen H01 „Grundlegende elektrische Bauteile“
(4 101 Anmeldungen) und G06 „Datenverarbeitung;
Rechnen; Zählen“ mehr angemeldet. Steigende
Anmeldezahlen beobachten wir zudem seit Längerem
in der Klasse H02 „Erzeugung, Umwandlung,
Verteilung elektrischer Energie“ (+ 8,3 %). Dagegen
verzeichnen wir im Bereich H04 „Elektrische Nachrichtentechnik“
erneut einen Abfall gegenüber dem
Vorjahr (- 6,8 %). Die Entwicklung über die letzten
Jahre kann anhand der Tabelle 1.10 auf Seite 91 nachvollzogen
werden.
| Patente
Tabelle 6: Patentanmeldungen 2011 nach den anmeldestärksten Klassen der Internationalen Patentklassifikation (IPC)
IPC-Klasse Anzahl 2011 Anteil an
Gesamt in %
Veränderungen
2010 zu 2011 in %
B 60 Fahrzeuge allgemein 5 993 10,7 5,7
F 16 Maschinenelemente oder -einheiten 4 809 8,6 0,9
H 01 Grundlegende elektrische Bauteile 4 101 7,3 12,1
G 01 Messen; Prüfen 3 677 6,6 1,1
A 61 Medizin oder Tiermedizin; Hygiene 2 485 4,4 – 1,3
F 02 Brennkraftmaschinen 2 193 3,9 – 6,8
H 02 Erzeugung, Umwandlung,
Verteilung elektrischer Energie 2 191 3,9 8,3
B 65 Fördern; Packen; Lagern; Handhaben von Stoffen 1 497 2,7 3,2
F 01 Kraft- und Arbeitsmaschinen allgemein 1 489 2,7 0,9
G 06 Datenverarbeitung; Rechnen; Zählen 1 306 2,3 11,6
H 04 Elektrische Nachrichtentechnik 1 277 2,3 – 6,8
B 62 Gleislose Landfahrzeuge 1 160 2,1 – 6,5
DPMA – Jahresbericht 2011 11
Patentqualität – ein weites Feld
Unsere Strategie zielt darauf ab, eine kundenorientierte
Einrichtung mit motivierten Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern zu sein, die Prüfungs- und Rechercheergebnisse
rechtzeitig und in hoher Qualität
liefert. Dabei stehen wir ständig im Spannungsfeld
zwischen hoher Qualität und der zeitgerechten und
effizienten Bearbeitung von Schutzrechtsanmeldungen.
Aus diesem Grund betreiben wir ein hausinternes
Qualitätsmanagement.
Was versteht man unter „Patentqualität“?
Unsere Beobachtung ist, dass über Patentqualität
zwar viel diskutiert wird, es aber keine allgemeingültige
Definition dieses häufig gebrauchten Begriffs
gibt.
Für uns im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
setzt sich Patentqualität aus verschiedenen Komponenten
zusammen, für die im Wesentlichen sowohl
der Anmelder oder die Anmelderin als auch der Prüfer
oder die Prüferin die Verantwortung tragen.
Aus unserer Sicht müssen hierbei die Blickwinkel
• des Anmelders bis zur Patenterteilung,
• des Patentamts und
• die Wirkung des Patents nach der Erteilung
berücksichtigt werden.
Je nach Blickwinkel stellt sich der Begriff „Patentqualität“
sehr unterschiedlich dar.
Der Anmelder oder die Anmelderin ist verantwortlich
für die Beurteilung, welchen Gehalt die
Erfindung hat, also ob es sich um eine erfinderische
Leistung oder „nur“ um Optimierungsmaßnahmen
handelt. Dem Anmelder oder der Anmelderin obliegt
es auch, die Erfindung klar zu formulieren und
vernünftig recherchierbar zu gestalten.
Im jeweiligen Patentamt müssen die Prüfungsstellen
den maßgeblichen Stand der Technik gründlich
und umfassend recherchieren. Ganz wichtig sind
hierfür sowohl gute Recherchedatenbanken als
auch auf Seiten der Prüferinnen und Prüfer große
Expertise in der Recherche, verbunden mit hoher
fachlicher Kompetenz.
Anschließend muss der ermittelte Stand der Technik
sachkundig bewertet werden und die gültigen Rechtsvorschriften
sind sinnvoll anzuwenden. Hierbei ist besonders
sorgfältig zu prüfen, ob der Anmeldungsgegenstand
für einen Fachmann nicht offensichtlich
und die Erfindung ausführbar offenbart ist.
Wichtig ist eine große Kooperationsbereitschaft
seitens der Prüfungsstellen, aber auch seitens der Anmelder.
Entscheidungen des Amtes müssen zudem
gut begründet und nachvollziehbar sein.
Nach der Erteilung eines Patents erweist sich seine
Qualität, wenn es in einem möglichen Nichtigkeitsverfahren
rechtsbeständig oder in einem möglichen
Verletzungsverfahren durchsetzbar ist. Dann wird
sich das Patent gleichermaßen als gewinnbringend
für den Patentinhaber oder die Patentinhaberin und
als wertvoll für die Volkswirtschaft erweisen.
Wir als DPMA können nicht alle Blickwinkel und
Komponenten direkt beeinflussen.
Unsere Aufgabe ist es, die Patentqualität aus Sicht
des Amtes zu fördern. Dazu sind kluge Köpfe in einer
intelligenten und effizienten Arbeitsorganisation
nötig. Entscheidend für eine hohe Patentqualität aus
Sicht eines Amts ist für uns insbesondere die Qualifikation
unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Sie müssen eine fundierte naturwissenschaftliche
oder technische Vorbildung und ein gutes Gespür
für Sprache mitbringen. Wir bilden sie solide zur
Prüferin oder zum Prüfer aus und bieten ihnen eine
nachhaltige Fortbildung. Wichtig sind für uns auch
die hohe Eigenverantwortung und die Selbstständigkeit
der Prüferinnen und Prüfer bei ihrer Arbeit.
Dieser Ansatz spiegelt sich in einem ebenso alten
wie bewährten Qualitätsverständnis unseres Hauses
wider: Unsere Patentprüferinnen und -prüfer entscheiden
als technische Mitglieder des DPMA über
ein Patent mit ihrem eigenen Namen.
Patente |
DPMA – 12 Jahresbericht 2011
Fahrzeugtechnik
Seit Jahren ist die Fahrzeugtechnik in unserer Patentstatistik
die Klasse mit den meisten Anmeldungen,
hier sind die Eingänge im Jahr 2011 noch einmal
gestiegen
(siehe Seite 91). Die Anmelder sind meist
große Automobilhersteller und international tätige
Zulieferer.
Abgastechnologie
Im Bereich der Kfz-Abgastechnologie nahm die Zahl
der Patentanmeldungen im Veröffentlichungsjahr
2011 gegenüber dem Vorjahr zu, blieb aber unter
dem hohen Niveau des Jahres 2009. Vor allem Firmen
mit Sitz in den USA haben ihre Anmeldetätigkeit
hier gesteigert, während die Anzahl der aus Japan
stammenden Anmeldungen erneut leicht zurückging.
Viele Neufahrzeuge erfüllen schon jetzt die
künftigen verschärften Abgasnormen. Der Fokus der
Entwickler liegt daher weiterhin auf der Optimierung
der komplexen Systeme im gesamten Motor- und Abgassystem.
Verfeinerte Steuerungsmethoden sollen
die Leistungsfähigkeit und die Zuverlässigkeit bei
Im Fokus
Ausgewählte Technikgebiete
| Patente – Im Fokus
wechselnden Betriebsbedingungen verbessern, etwa
bei Betankung mit unterschiedlichen Kraftstoffen.
Bei der Diagnostik geht es um bessere Treffsicherheit
und detaillierte Fehleranzeigen. Viele Anmeldungen
befassen sich mit der SCR-Abgasnachbehandlung
(SCR – Selective Catalytic Reduction): Durch das
Einbringen von Harnstofflösung in den Abgasstrom
lassen sich die Stickoxidemissionen reduzieren – bei
Nutzfahrzeugen bereits etabliert, wird diese Technik
nun auch für PKW entwickelt. Anmelder aus Frankreich
und Südkorea, beides Länder mit hohen Kraftfahrzeugproduktionszahlen,
sind im Bereich Abgastechnologie
weiterhin wenig aktiv.
Tabelle 7.1: Patentanmeldungen mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland in ausgewählten Gebieten der Kfz-Technologie.
Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen unter Vermeidung von Doppelzählungen, aufgeschlüsselt nach Publikationsjahren
und Anmeldersitz.1
Kfz-Abgastechnologie 2, 3
Herkunftsland / Publikationsjahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Gesamt 1 052 1 139 1 314 1 297 1 540 1 305 1 375
Deutschland 458 495 563 535 667 564 586
Vereinigte Staaten 134 158 178 247 274 239 334
Japan 338 367 463 401 433 355 332
Republik Korea 10 6 5 2 9 17 21
Frankreich 58 71 60 57 72 59 34
1 Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund gesetzlicher Fristen 18 Monate nach dem Anmeldedatum.
Abgebildet ist daher ein jeweils anderthalb Jahre
zurückliegender Anmeldezeitraum.
2 IPC: F01N3, F01N5, F01N9, F01N11, F02D41 bis F02D45
3 Anmeldungen mit mehreren Anmeldersitzen werden für jedes Land gezählt.
DPMA – Jahresbericht 2011 Patente – Im Fokus | 13
Hybridfahrzeuge und Elektrofahrzeuge
Wiederum stark angestiegen ist die Zahl der Anmeldungen
zu den verschiedenen Aspekten von Hybrid-
Fahrzeugen – von einfachen Start-Stopp-Systemen,
die den Verbrennungsmotor im Stand abschalten und
automatisch wieder starten, bis hin zu Voll-Hybrid-
Fahrzeugen, die zeitweise auch rein elektrisch fahren
können. Sowohl von Firmen mit Sitz in Deutschland
wie mit Sitz in den USA sind in diesem Bereich erneut
mehr Anmeldungen zu verzeichnen. Der Anteil der
japanischen Anmelder hat sich in den letzten fünf
Jahren halbiert, während südkoreanische Anmelder
bei den Hybridfahrzeugen stark zulegten. Bei den im
DPMA eingegangenen Anmeldungen ging es häufig
um eine kostengünstigere Fertigung und um die
effiziente Auslegung des elektromechanischen Antriebsstrangs.
Die Entwickler arbeiten weiter daran,
den Fahrkomfort zu verbessern, das Fahrzeuggewicht
zu minimieren und die Reichweite zu erhöhen. Das
Energiemanagement wird optimiert, indem bei der
Ansteuerung der Hybridmodule auch Daten aus der
Routenplanung herangezogen werden.
Auch bei den Elektrofahrzeugen sind die Anmeldezahlen
stark steigend. Anmeldungen hierzu sind
neben den in der Tabelle 7.2 aufgeführten speziellen
Klassen auch im gesamten Gebiet der Fahrzeugtechnik
wie der elektrischen Speichertechnik zu finden,
etwa wenn es im Karosseriebau um einen für den
Einbau eines Akkus geeigneten Fahrzeugboden
geht. Dem Problem der niedrigen Energiedichten
der elektrischen Speicher begegnen die Entwickler
mit ausgefeilten Verfahren des Akkumanagements,
in das auch das Fahrzeugnavigationssystem oder
Fahrergewohnheiten einbezogen werden. Auch
mit der Ausbildung der Ladesäulen und der fahrzeuginternen
Schaltung zur Aufladung befassen
sich viele Anmeldungen.
Tabelle 7.2: Patentanmeldungen mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland in ausgewählten Gebieten der Kfz-Technologie.
Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen unter Vermeidung von Doppelzählungen, aufgeschlüsselt nach Publikationsjahren
und Anmeldersitz.1
Hybridfahrzeuge 2, 3
Herkunftsland / Publikationsjahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Gesamt 429 474 562 887 1 295 1 397 1 727
Deutschland 92 131 219 337 537 692 805
Vereinigte Staaten 94 101 110 193 323 238 331
Japan 223 213 203 304 346 353 367
Republik Korea 5 11 20 16 23 29 149
Frankreich 5 7 8 11 37 23 22
Elektrofahrzeuge 2, 4
Herkunftsland / Publikationsjahr 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2010
Gesamt 119 96 98 126 153 163 249
Deutschland 46 39 35 44 53 89 109
Vereinigte Staaten 20 15 20 24 36 32 38
Japan 44 35 32 47 44 27 51
Republik Korea 2 0 1 3 0 0 7
Frankreich 4 4 1 1 11 4 18
1 Die Veröffentlichung erfolgt aufgrund gesetzlicher Fristen 18 Monate nach dem Anmeldedatum.
Abgebildet ist daher ein jeweils anderthalb Jahre
zurückliegender Anmeldezeitraum.
2 Anmeldungen mit mehreren Anmeldersitzen werden für jedes Land gezählt.
3 wegen der IPC-Reform 2006 mit spezifiziertem Suchprofil erhoben
4 IPC: B60L7/12, B60L7/14, B60L8, B60L11, B60L15/00 bis B60L15/38, B60K1
DPMA – 14 | Patente – Im Fokus Jahresbericht 2011
Patentanmeldungen mit umweltrelevanten Aspekten
finden sich in fast allen Gebieten der Technik.
Die Innovationsfreude der Industrie ist bei den erneuerbaren
Energien weiterhin ungebrochen. Im
Jahr 2011 machen Anmeldungen in diesem Bereich
mit einer Gesamtzahl von 2005 mehr als ein Prozent
aller Anmeldungen aus.1 Der aktuelle Zuwachs an
Patentanmeldungen mit Wirkung für Deutschland
geht dabei vorrangig von ausländischen Anmeldern
aus, während Anmeldungen aus Deutschland gegenüber
dem Vorjahr nur leicht steigen.
In der Solartechnik besteht die Anmelderschaft
nun überwiegend aus Großunternehmen. Trotz
ausgereifter Technik stiegen die Anmeldezahlen in
diesem Bereich erneut stark an. Anmelder aus den
USA konnten ihren Anteil in den letzten fünf Jahren
verdoppeln, während speziell in der Fotovoltaik die
deutschen Anmelder auf den Preisverfall reagierten.
Viele der im DPMA eingegangenen Anmeldungen
betreffen die Reduktion der Kosten und die vereinfachte
Herstellung von Fotovoltaik-Modulen.
Im Fokus der Entwickler stehen ebenfalls Solarzellen
mit höheren Wirkungsgraden und thermische
Solarkraftwerke.
Auch bei den Windkraftmaschinen sind die Anmeldezahlen
weiter stark angestiegen. Die Anmelder, unverändert
vorrangig große Firmen aus Deutschland und
den USA, befassen sich weiter mit der Integration von
Windkraftanlagen und Windparks in das Stromnetz.
Gestiegen ist auch die Zahl der Anmeldungen bei
den anderen regenerativen Energiequellen, wie
Wellen- und Gezeitenkraftmaschinen, getauchte
Anlagen, Geothermie- oder Biogasanlagen. Bei den
Biogasanlagen geht es vermehrt um deren Verwendung
zur Leistungsregelung von Stromnetzen –
auch in diesem Sektor drängen nun Großunternehmen
auf den Markt.
Erneuerbare Energien
Tabelle 8: Patentanmeldungen mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland in ausgewählten Gebieten der regenerativen
Energien. Von DPMA und EPA veröffentlichte Anmeldungen, unter Vermeidung von Doppelzählungen, aufgeschlüsselt nach
Publikationsjahren und Anmeldersitz.1
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
dt. 2 ausl. 3 dt. 2 ausl. 3 dt. 2 ausl. 3 dt. 2 ausl. 3 dt. 2 ausl. 3 dt. 2 ausl. 3 dt. 2 ausl. 3
Solartechnik 4 85 80 101 108 149 98 143 224 240 350 290 485 330 646
Windkraftmaschinen 5 89 75 92 100 91 72 123 151 191 291 233 342 273 453
Wasserkraft /
Welle-Gezeiten 6 14 12 11 21 13 1 19 29 20 55 40 57 51 88
Erdwärme, Biogas,
andere Energiequellen 7 25 19 26 17 59 13 78 33 86 51 72 44 77 87
Summe 213 186 230 246 312 184 363 437 537 747 635 928 731 1 274
1 Die Aufstellung in Tabelle 8 enthält die veröffentlichten Patentdokumente, die aufgrund der gesetzlichen Frist 18 Monate nach dem Anmeldedatum
veröffentlicht werden, und bildet daher jeweils einen anderthalb Jahre zurückliegenden Zeitraum ab. Erhoben am 13.03.2012 in DEPATIS.
2 deutsche Anmelderinnen und Anmelder
3 ausländische Anmelderinnen und Anmelder
4 IPC: F24J2, F03G6, H02N6, E04D13/18, C02F1/14, H01L31/04 bis H01L31/078
5 IPC: F03D
6 IPC: F03B13/10 bis F03B13/26; F03B7
7 IPC: F24J3, F03G4, F03G3, F03G7/00 bis F03G7/08; C12M1/107, C12M1/113
1 Gesamtzahl der im Jahre 2011 vom Deutschen Patent- und Markenamt
(DPMA) und vom Europäischen Patentamt (EPA) erstveröffentlichten
Patentanmeldungen: 161 920, unter Vermeidung
von Doppelzählungen.
DPMA – Jahresbericht 2011 15
Die Patentierung biotechnologischer Erfindungen
steht seit jeher im Blickpunkt des öffentlichen Interesses,
da diese in manchen Bereichen ethische Fragen
aufwirft oder menschliche Grundbedürfnisse wie die
Nahrungsmittelproduktion berührt sind.
Maßstab für unsere Patentprüfung sind das Patentgesetz
und die hierzu ergangene höchstrichterliche
Rechtsprechung. Zudem richten wir uns nach unseren
Prüfungsrichtlinien.
Nach dem Patentgesetz sind aus ethischen Gründen
Erfindungen, deren gewerbliche Verwertung gegen
die öffentliche Ordnung oder die „guten Sitten“ verstößt,
von der Patentierung ausgenommen.
Zudem gibt es im Bereich der Biotechnologie besondere
gesetzliche Vorschriften. Danach darf das
Deutsche Patent- und Markenamt unter anderem in
folgenden Fällen keine Patente erteilen für:
• Verfahren zum Klonen von menschlichen
Lebewesen,
• Verfahren zur Veränderung der genetischen Identität
der Keimbahn des menschlichen Lebewesens,
• die Verwendung von menschlichen Embryonen
zu industriellen oder kommerziellen Zwecken,
• Pflanzensorten und Tierrassen sowie
• im Wesentlichen biologische Verfahren zur Züchtung
von Pflanzen und Tieren.
Nicht zuletzt bedingt durch den rasanten Fortschritt
der biotechnologischen Forschung, treten in der
Praxis in Einzelfällen Fragen nach der zutreffenden
Auslegung gesetzlicher Bestimmungen auf.
Hierzu ergingen in jüngerer Zeit zwei viel beachtete
Entscheidungen, die in Zukunft zu einer erhöhten
Rechtssicherheit in diesem Bereich beitragen werden.
Nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen
Union (EuGH) sind alle Zellen, die den Prozess der
Entwicklung zu einem menschlichen Organismus
in Gang setzen können, als Embryonen aufzufassen.
Erfindungen, die diese beinhalten oder verwenden,
sind somit nicht patentierbar. Gleiches gilt für Erfindungen,
die die Zerstörung von menschlichen
Embryonen voraussetzen.
Der EuGH hatte über diese Fragen im Zusammenhang
mit einem Patent, welches die Herstellung
bestimmter Zelltypen unter Verwendung embryonaler
Stammzellen betraf, zu entscheiden.
Entsprechende Fragen hatte der Bundesgerichtshof
zur Vorabentscheidung vorgelegt.
Embryonale Stammzellen können aus tierischen
und menschlichen Embryonen in einem sehr frühen
Stadium nach der Befruchtung der Eizelle gewonnen
werden. Sie haben je nach Entwicklungsgrad die
Fähigkeit, verschiedenste Zelltypen bis hin zu einem
ganzen Organismus zu bilden. Die Transplantation
derartiger Zellen wird daher als vielversprechende
Möglichkeit zur Regeneration geschädigter Organsysteme
bei einer Reihe von Erkrankungen angesehen.
Mit dieser Entscheidung hat der EuGH eine für alle Mitgliedstaaten
der EU verbindliche Rechtsauslegung getroffen.
Die Patentierbarkeit von Erfindungen, die im
Zusammenhang mit humanen embryonalen Stammzellen
stehen, wird dadurch deutlich eingeschränkt.
Daneben stellte die Große Beschwerdekammer (GBK)
des Europäischen Patentamts in einer Entscheidung
fest, dass klassische Züchtungsverfahren für Pflanzen
nicht patentierbar sind, ungeachtet dessen, ob sie weitere
technische Schritte beinhalten.
Lediglich Züchtungsverfahren, bei denen ein zusätzlicher
Schritt selbst eine Veränderung oder Neuausprägung
eines Merkmals im Erbgut der Pflanze
bewirkt (zum Beispiel gentechnische Verfahren),
können patentiert werden. Klassische Züchtungsverfahren,
die im Wesentlichen auf Kreuzung und
Selektion beruhen, sind demnach von der Patentierung
ausgeschlossen.
Diese Grundsatzentscheidung der GBK wird auch bei
der Entscheidungsfindung in nationalen Verfahren
eine bedeutende Rolle spielen.
Patente – Im Fokus |
Patente in der Biotechnologie und Gentechnik
Neuere Entscheidungen zur Patentierbarkeit
DPMA – 16 Jahresbericht 2011
Perpetua mobilia und die Naturgesetze
| Patente – Im Fokus
Immer wieder erreichen uns Anfragen zum Thema
„Perpetua mobilia“. Perpetuum mobile (Einzahl)
kommt aus dem Lateinischen und bedeutet
„sich ständig Bewegendes“. Es bezeichnet eine
Konstruktion, die – einmal in Gang gesetzt – ewig
in Bewegung bleibt und dabei zusätzlich Arbeit
verrichten soll, ohne dass ihr von außen weitere
Energie zugeführt wird. Im Grunde soll diese Konstruktion
„aus nichts“ dauerhaft arbeiten. Solch
eine Konstruktion würde praktisch andauernd
Energie liefern.
Die bisherigen Erkenntnisse aus der Physik zeigen
jedoch, dass ein Perpetuum mobile nicht existieren
kann. In den meisten Fällen unterscheidet man
Perpetua mobilia danach, welchem thermodynamischen
Hauptsatz sie widersprechen – Perpetua
mobilia erster und zweiter Art.
Kann man Energie vermehren?
Perpetua mobilia erster Art wären eine Lösung.
Sie sind Vorrichtungen, die mehr Energie abgeben
sollen, als ihnen zugeführt wird. Sie widersprechen
damit dem Satz von der Erhaltung der Energie. Dieser
Satz wird auch Erster Hauptsatz der Thermodynamik
genannt. Beim Satz von der Erhaltung der
Energie handelt es sich um einen in der gesamten
Naturwissenschaft anerkannten und unwiderlegten
Satz. Energie kann weder erzeugt noch vernichtet
werden. Lediglich die Umwandlung von
einer in eine andere Form ist möglich.
K ann sich heißer Tee von selbst weiter erwärmen?
Perpetua mobilia zweiter Art sind Maschinen, die
Wärme mit einem höheren Wirkungsgrad in Arbeit
umwandeln sollen, als nach dem Zweiten Hauptsatz
der Thermodynamik möglich ist. Der Zweite Hauptsatz
der Thermodynamik verbietet Vorgänge, die
nach dem Satz von der Erhaltung der Energie möglich
wären, die aber trotzdem nicht beobachtet werden.
So kühlt sich eine Tasse mit heißem Tee zwar von selbst
ab. Es konnte aber noch nicht beobachtet werden, dass
sich die Tasse heißen Tees unter Abkühlung der kälteren
Umgebung ohne weiteres Zutun weiter erwärmt.
Seit Jahrhunderten versuchen Tüftler ein funktionierendes
Perpetuum mobile zu erschaffen. Erfinderinnen
und Erfinder versuchen immer wieder, die
physikalischen Grundsätze zu überwinden und die
Natur quasi zu überlisten. Sie reichen jährlich etwa
100 Patentanmeldungen, die Perpetua mobilia zum
Gegenstand haben, beim Deutschen Patent- und
Markenamt (DPMA) ein.
Nach dem Patentgesetz und der Rechtsprechung ist
es uns aber untersagt, Patente für Erfindungen zu
erteilen, denen die technische Brauchbarkeit und
damit die Möglichkeit einer Realisierung fehlen. Dies
trifft auf Erfindungen wie Perpetua mobilia zu, da sie
gegen Naturgesetze verstoßen. Derartige Patentanmeldungen
weisen wir daher regelmäßig zurück.
In unserer Publikation „Erfinderaktivitäten 2010“
und auf unseren Internetseiten www.dpma.de im
Bereich Service – Veröffentlichungen finden Sie zu
diesem Thema weitergehende Erläuterungen.
Sie können die „Erfinderaktivitäten 2010“ auch gerne
in Papierform bestellen (E-Mail: presse@dpma.de,
Telefon +49 89 2195-3222).
DPMA – Jahresbericht 2011 17
125 Jahre Automobil
Patente – Im Fokus |
1 www.unesco.org/webworld/mow
2 www.unesco.de/5685.html, recherchiert am 20.12.2011
Abbildung aus Patentschrift Nr. 37435
Im Jahr 2011 konnte die Automobilwelt ein besonderes
Jubiläum feiern: Vor 125 Jahren hatte das Kaiserliche
Patentamt in Berlin das Patent 37435 mit Wirkung
vom 29. Januar 1886 erteilt. Die Firma Benz & Co. erhielt
dieses Patent für das erste funktionsfähige Kraftfahrzeug
als Einheit von Fahrgestell und Motor. Dieses
Datum gilt heute als der Geburtstag des Automobils.
Das Patent zeigt die Konstruktionszeichnungen für
das von Carl Friedrich Benz erbaute „Fahrzeug mit
Gasmotorenbetrieb“, den Benz Patent-Motorwagen
Nummer 1. Vor dem Aufsteigen musste der Fahrer
durch Drehen des horizontalen Schwungrades den
Motor anlassen, dann konnte er das Tricycle über
einen Handhebel in Bewegung setzen, anhalten oder
bremsen. Die Kühlung des Arbeitszylinders erfolgte
durch Wasser, als Kraftstoff diente ein Leichtbenzin
wie Ligroin. Benz’ Patent beschreibt auch den Oberflächen-
Vergaser mit einem Zuflussregler, der für die
exakte Zusammensetzung des Gemisches aus Benzin
und Luft sorgte.
Im Juli 1886 führte Benz sein Fahrzeug der Mannheimer
Öffentlichkeit vor, mit knapp ein PS erreichte
es eine Geschwindigkeit von 12 km / h.
Doch weder die legendäre
Fahrt seiner Ehefrau
Bertha Benz von Mannheim
nach Pforzheim
im Sommer 1888 noch
die Präsentation des
Fahrzeugs auf der Pariser
Weltausstellung
1889 brachte dem
Erfinder den finanziellen
Erfolg.
Benz hatte sich den Wagen auch in den USA
(US 385087 A) und anderen Industriestaaten
patentieren lassen, ließ das deutsche Patent aber
vor Ablauf der Höchstlaufzeit von damals 15 Jahren
im Jahr 1891 erlöschen.
Von den 25 gebauten Tricyles existieren heute noch
drei Exemplare, der Motorwagen Nummer 1 steht im
Deutschen Museum in München.
Das Patent selbst ist am 25. Mai 2011 in das UNESCORegister
„Memory of the World“ eingetragen worden.
Das Weltdokumentenerbe 1 beinhaltet wertvolle
Buchbestände, Handschriften, Partituren, Unikate,
Bild-, Ton- und Filmdokumente aus aller Welt und
macht sie elektronisch zugänglich.
Aus Deutschland stammen damit 13 Dokumente,
neben der Gutenberg-Bibel und Beethovens Neunter
Sinfonie wurde das Benz-Patent von 1886 als ein
Zeugnis der Industriegeschichte aufgenommen, da
es „den Weg in die Mobilität ebnete und bis heute
als Geburtsurkunde des Automobils gilt“.2
18
… technische Erfindungen schnell und preiswert schützen
Das Gebrauchsmuster – der „kleine Bruder“ des Patents – bietet
schnellen und kostengünstigen Schutz für technische Erfindungen.
Schnell, denn das Gebrauchsmuster können wir bereits wenige Wochen
nach der Anmeldung im Register eintragen, wenn die eingereichten
Unterlagen den formalen Vorschriften des Gebrauchsmustergesetzes
entsprechen. Dagegen dauert die Prüfung und Erteilung eines Patents
in der Regel mehrere Jahre. Im Unterschied zum Patent prüfen wir beim
Gebrauchsmuster nicht, ob die sachlichen Voraussetzungen (Neuheit,
erfinderischer Schritt, gewerbliche Anwendbarkeit) vorliegen. Mit der
Eintragung des Gebrauchsmusters tritt das Schutzrecht in Kraft und es
entstehen – sofern die ungeprüften sachlichen Schutzanforderungen
erfüllt sind – die gleichen Rechte wie bei einem Patent.
Das Schutzrecht ist kostengünstig, denn neben der Anmeldegebühr von
40 Euro fallen im Eintragungsverfahren und in den ersten drei Jahren
nach der Anmeldung keine weiteren Gebühren an. Das Gebrauchsmuster
kann bis zu zehn Jahre in Kraft bleiben, wenn die entsprechenden
Gebühren nach drei, sechs und acht Jahren gezahlt werden.
Für technische Erfindungen ist das Gebrauchsmuster damit eine gute
Alternative oder Ergänzung zur Patentanmeldung. Lediglich Verfahren
und biotechnologische Erfindungen können nur durch ein Patent,
nicht jedoch durch ein Gebrauchsmuster geschützt werden.
Detaillierte Informationen zu Fragen rund um das Gebrauchsmuster
finden Sie in unserer Informationsbroschüre „Gebrauchsmuster“ und
auf unseren Internetseiten www.dpma.de.
Gebrauchsmuster
| Gebrauchsmus ter
DPMA – Jahresbericht 2011 19
Entwicklung der Gebrauchsmusteranmeldungen
Im Jahr 2011 wurden bei uns 15 486 Gebrauchsmuster
neu angemeldet (Vorjahr: 17 067). Damit sind die Anmeldezahlen
bei den Gebrauchsmustern weiterhin
rückläufig. Wir haben 14 230 Gebrauchsmuster ins
Register eingetragen. 2 777 Anmeldungen wurden
zurückgenommen, zurückgewiesen oder führten aus
einem anderen Grund nicht zur Eintragung.
Wir haben im Laufe des Jahres 21 107 Gebrauchsmuster
verlängert, 12 361 Gebrauchsmuster sind
– zum Beispiel durch Nichtverlängerungen oder
Verzicht – erloschen. Am Jahresende waren damit
96 096 Gebrauchsmuster in Kraft.
Die Entwicklung der Anmeldezahlen in den letzten
Jahren ist in Abbildung 3 dargestellt. Weitere Auswertungen
zu den Gebrauchsmusteranmeldungen
finden Sie im Anhang „Statistiken“ ab Seite 92.
Herkunft der Gebrauchsmusteranmeldungen
Aus Deutschland stammen 79,8 % der bei uns eingegangenen
Anmeldungen. Das Gebrauchsmuster
ist bei Anmelderinnen und Anmeldern mit Sitz im
Ausland weiterhin beliebt. Ihr Anteil betrug 20,2 %.
Der überwiegende Teil der ausländischen Anmeldungen
stammt wie in den vergangenen Jahren mit
6,8 % aus Taiwan, gefolgt von Österreich mit 2,3 %
und der Schweiz mit 1,7 % (vergleiche Tabelle 9).
Gebrauchsmus ter |
25 000
20 000
15 000
10 000
5 000
0
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
20 681
19 774
18 184
17 178
17 460
17 067
15 486
Abbildung 3: Gebrauchsmusteranmeldungen
beim Deutschen Patent- und Markenamt
Tabelle 9: Gebrauchsmusteranmeldungen 2011 beim
Deutschen Patent- und Markenamt nach Herkunftsländern
Anmeldungen
beim DPMA Anteil in %
Deutschland 12 359 79,8
Taiwan 1 056 6,8
Österreich 350 2,3
Schweiz 259 1,7
Vereinigte Staaten 213 1,4
Sonstige 1 249 8,1
Insgesamt 15 486 100
DPMA – 20 Jahresbericht 2011
Gebrauchsmusteranmeldungen nach
Bundesländern
Im Jahr 2011 stammten 12 359 Gebrauchsmusteranmeldungen
aus dem Inland. Den Bundesländervergleich
führt Nordrhein-Westfalen mit 3 182
Anmeldungen (25,7 %) an. Danach folgen Bayern mit
2 746 (22,2 %) und Baden-Württemberg mit 2 265
Anmeldungen (18,3 %). Aus diesen drei Bundesländern
kommen damit zwei Drittel aller inländischen
Anmeldungen (siehe Abbildung 4).
Weitere statistische Daten finden Sie im Anhang
„Statistiken“ auf Seite 92.
Abzweigung
Durch eine Abzweigungserklärung ist es möglich,
bei der Gebrauchsmusteranmeldung den Anmeldetag
einer früheren Patentanmeldung zu beanspruchen.
Dieser Tag gilt in diesem Fall als Anmeldetag
für beide Anmeldungen, auch wenn das Gebrauchsmuster
tatsächlich erst später angemeldet
wurde. Das eingetragene Gebrauchsmuster bietet
seinem Inhaber oder seiner Inhaberin Schutz für
eine Erfindung in der sonst nahezu schutzfreien Zeit
zwischen Patentanmeldung und -erteilung.
Das eingetragene Gebrauchsmuster kann beispielsweise
dafür genutzt werden, um gegen Nachahmer
mit Unterlassungs- oder Schadensersatzansprüchen
vorzugehen, solange das Patent noch nicht erteilt ist.
Im Jahr 2011 waren 739 Gebrauchsmusteranmeldungen
sogenannte
Abzweigungen.
| Gebrauchsmus ter
Abbildung 4: Gebrauchsmusteranmeldungen 2011
nach Bundesländern
DPMA – Jahresbericht 2011 21
Recherche gemäß § 7 Gebrauchsmustergesetz
Der wichtigste Unterschied zum Patent ist, dass das
Gebrauchsmuster ohne sachliche Prüfung eingetragen
wird. Wir prüfen lediglich, ob die formalen
Erfordernisse erfüllt sind. In diesem Fall tragen wir
ein Gebrauchsmuster sehr schnell ein.
Die Rechte an der Erfindung können wie beim Patent
jedoch nur geltend gemacht werden, wenn die Voraussetzungen
für einen wirksamen Schutz vorliegen,
das heißt
• die Erfindung neu ist,
• auf einem erfinderischen Schritt beruht und
• gewerblich anwendbar ist.
Die Anmelderin oder der Anmelder sollte daher im
Vorfeld durch eine Recherche zum Stand der Technik
überprüfen, ob etwas Vergleichbares bereits
erfunden wurde.
Eine Recherche zum Stand der Technik übernehmen
auf Antrag und gegen eine Gebühr von 250 Euro
auch unsere Patentprüferinnen und -prüfer. In einem
Recherchebericht listen sie die Veröffentlichungen
und die ermittelten Druckschriften auf, die für die
Beurteilung der Schutzfähigkeit des Gebrauchsmusters
von Bedeutung sind. Anhand dessen kann der Anmelder
oder die Anmelderin besser abschätzen, welche
Erfolgsaussichten bei der Durchsetzung der eigenen
Ansprüche gegen andere oder im Falle eines Angriffs
auf das Schutzrecht bestehen.
Im Jahr 2011 gingen 2 848 Anträge auf Durchführung
einer Recherche bei uns ein.
Gebrauchsmusterlöschung
Ein Gebrauchsmuster kann nur auf Antrag gelöscht
werden. Einen Löschungsantrag kann jeder stellen,
ohne dass ein Verletzungsstreit drohen oder ein
anderes eigenes wirtschaftliches Interesse bestehen
muss. Der Antrag, für den eine Gebühr von 300 Euro
zu zahlen ist, muss allerdings ausreichend begründet
sein. Insbesondere der gegebenenfalls entgegenstehende
Stand der Technik soll darin benannt
werden. Unsere Gebrauchsmusterlöschungsabteilungen
sind für die Durchführung des Löschungsverfahrens
zuständig. Zuerst prüfen wir, ob die
Erfindung überhaupt dem Gebrauchsmusterschutz
zugänglich ist. In einem weiteren Schritt beurteilen
wir, ob die Erfindung neu ist, auf einem erfinderischen
Schritt beruht und gewerblich anwendbar ist.
Im Jahr 2011 wurden 156 Anträge auf Löschung eines
Gebrauchsmusters gestellt.
Topografie
Topografieanmeldungen werden bei uns von derselben
Organisationseinheit wie die Gebrauchsmusteranmeldungen
bearbeitet. Als Topografie werden die
dreidimensionalen Strukturen von mikroelektronischen
Halbleitererzeugnissen bezeichnet.
Das Eintragungsverfahren entspricht dem des Gebrauchsmusters.
Nach anfänglich hohen Anmeldezahlen
ab Einführung des Halbleiterschutzgesetzes
im Jahr 1987 wurden in den letzten Jahren nur noch
wenige Topografien bei uns angemeldet. Im Jahr 2011
haben wir zwei Topografieanmeldungen erhalten.
Gebrauchsmus ter |
250
200
150
0
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Löschungsanträge
Abbildung 5: Löschungsanträge in Gebrauchsmusterlöschungsverfahren
22
… Herkunfts-, Qualitäts- und Werbekennzeichen
Marken schaffen Werte – sie versprechen für ein Produkt oder eine
Dienstleistung eine bestimmte Qualität, bieten Sicherheit und erwecken
Vertrauen. Marken helfen uns, Produkte wiederzuerkennen und sie von
denen anderer Anbieter zu unterscheiden. Um diesen Wert zu schaffen
und vor Nachahmungen sowie vor Verwechslungen zu sichern, kann
der Name eines Produkts oder einer Dienstleistung als Marke beim
Deutschen Patent- und Markenamt geschützt werden.
Marken können aus einem Wort oder mehreren Wörtern, Symbolen,
Bildern oder Kombinationen davon bestehen. Auch dreidimensionale
Formen, Farben und Farbkombinationen oder kurze Musikstücke
können unter bestimmten Voraussetzungen als Marke schutzfähig
sein. Nicht geschützt werden Marken insbesondere dann, wenn sie
von der Allgemeinheit und den Wettbewerbern der Anmelderin oder
des Anmelders zur Beschreibung von Wareneigenschaften benötigt
werden. So wäre beispielsweise das Wort „streichzart“ nicht als Marke
für Butter eintragbar.
Die Schutzdauer einer Marke beträgt zehn Jahre und ist beliebig oft
verlängerbar.
Es gibt drei unterschiedliche Wege, eine Marke für Deutschland
schützen zu lassen. Zum einen kann eine Marke bei uns im Deutschen
Patent- und Markenamt angemeldet werden. Internationale Marken,
die im Ausland bereits eingetragen sind, können über die Vermittlung
der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) in Genf (Schweiz)
den Schutz für Deutschland beantragen. Die Gemeinschaftsmarken
sind die dritte Möglichkeit, einen Markenschutz für Deutschland zu
erhalten. Diese Marken werden vom Harmonisierungsamt für den
Binnenmarkt (HABM) in Alicante (Spanien) geprüft und gelten in der
gesamten Europäischen Union. Die Marken der drei Anmeldewege
sind gleichberechtigt und bieten daher bezogen auf Deutschland den
gleichen Schutz. Generell gilt bei allen Marken, dass eine ältere Marke
der jüngeren vorgeht.
Detaillierte Informationen zu Fragen rund um die Marke finden Sie
in unserer Informationsbroschüre „Marken“ und auf unseren Internetseiten
www.dpma.de.
Marken
| Marken
DPMA – Jahresbericht 2011 23
Entwicklung der Markenanmeldungen
und Schutzerstreckungsgesuche aus internationalen
Registrierungen
Im Jahr 2011 wurden insgesamt 69 117 Anträge auf
Markenschutz bei uns eingereicht, hiervon 5 075 über
die WIPO (Weltorganisation für geistiges Eigentum)
in Genf eingegangene Schutzerstreckungsgesuche
aus internationalen Registrierungen.
Die Anzahl der Anträge ist im Vergleich zum Vorjahr
erneut gesunken (um 7,1 %).
Der Rückgang der Anmeldungen bei uns bedeutet
nicht, dass Markenschutz für Deutschland nicht
mehr nachgefragt wird. Die seit nunmehr 15 Jahren
bestehende Gemeinschaftsmarke, die Markenschutz
im gesamten Bereich der Europäischen Union gewährleistet,
stellt eine Alternative zur nationalen
Markenanmeldung dar. Die Anzahl der Anmeldungen
deutscher Anmelder beim Harmonisierungsamt für
den Binnenmarkt (HABM) in Alicante steigt stetig
an. Diese Entwicklung ist Folge der Harmonisierung
des europäischen Markensystems und der internationalen
Ausrichtung der deutschen Wirtschaft. Alle
Alternativen, Markenschutz zu erlangen, werden
mittlerweile passend zur individuellen Strategie ausgeschöpft.
Wir als Deutsches Patent- und Markenamt
(DPMA) sind die ideale Anlaufstelle für alle Anmelderinnen
und Anmelder, die eine Marke – vielleicht
nur zunächst – vorwiegend im Inland einsetzen
wollen. Sie erhalten ein schnelles, kostengünstiges
und gut geprüftes Schutzrecht.
Die geschilderten Entwicklungen im europäischen
Markensystem zeigen sich auch in der Anmelderstruktur:
Lag der Anteil der ausländischen Kunden
bei den nationalen und internationalen Anmeldungen
im Jahr 1996 bei 29 %, waren es 2011 noch 12 %. Wir sind
demnach als Amt für Kundinnen und Kunden aus
Deutschland und für den deutschen Markt wichtiger
geworden. Im harmonisierten europäischen Markensystem
haben die nationalen Ämter und das HABM
ihre Rolle gefunden. Dabei bestehen in dem Gefüge
aus nationalen Marken und Gemeinschaftsmarken
verschiedene rechtliche Verbindungen. So sind in
den deutschen Widerspruchsverfahren bereits 36 %
der Widerspruchsmarken Gemeinschaftsmarken.
Herkunft der nationalen Markenanmeldungen
Von den 64 042 direkt bei uns eingegangenen nationalen
Markenanmeldungen stammen 94,3 % aus
Deutschland , der Anteil von Anmelderinnen und
Anmeldern mit Sitz im Ausland betrug damit 5,7 %
(Vorjahr 5,2 %). Die meisten ausländischen Anmeldungen
stammen aus Bulgarien, gefolgt von der
Schweiz und den USA.
Marken |
80 000
60 000
40 000
20 000
0
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
71 047
72 772
76 302
73 643
69 296
69 137
64 042
Abbildung 6: Nationale Markenanmeldungen
beim Deutschen Patent- und Markenamt
Tabelle 10: Markenanmeldungen 2011 beim
Deutschen Patent- und Markenamt nach Herkunftsländern
Anmeldungen
beim DPMA Anteil in %
Deutschland 60 415 94,3
Bulgarien 723 1,1
Schweiz 519 0,8
Vereinigte Staaten 442 0,7
China 270 0,4
Vereinigtes Königreich 203 0,3
Sonstige 1 470 2,3
Insgesamt 64 042 100
DPMA – 24 Jahresbericht 2011
Markenanmeldungen nach Bundesländern
Von den 60 415 Anmeldungen aus Deutschland
kommen 13 058 aus Nordrhein-Westfalen (21,6 %),
das damit weiter die Spitzenposition besetzt. Wie im
letzten Jahr folgen Bayern mit 10 823 Anmeldungen
(17,9 %) und Baden-Württemberg mit 8 085 Anmeldungen
(13,4 %). Betrachtet man die Anmeldungen
im Verhältnis zur Einwohnerzahl, liegen die Stadtstaaten
Hamburg und Berlin mit 185 beziehungsweise
140 Anmeldungen pro 100 000 Einwohner
vorne. Die Übersicht über die Markenanmeldungen
nach Bundesländern und die Anmeldezahlen pro
100 000 Einwohner finden Sie in der Abbildung 7
und Tabelle 3.5 im Anhang „Statistiken“.
| Marken
Abbildung 7: Markenanmeldungen 2011
nach Bundesländern
DPMA – Jahresbericht 2011 25
Markenverfahren
Den 64 042 nationalen Markenanmeldungen stehen
51 322 Eintragungen und 7 772 Zurückweisungen
gegenüber. Die allermeisten Anmeldungen führen
damit auch zur Eintragung der Marke.
Markenanmeldungen nach Waren- und
Dienstleistungsklassen
Wie in den vorangegangenen Jahren halten sich die
Markenanmeldungen für Warenklassen (51,8 %) und
die Markenanmeldungen für Dienstleistungsklassen
(48,2 %) in etwa die Waage. Dienstleistungsmarken
sind damit genauso bedeutend wie Warenmarken
– eine erstaunliche Karriere, wenn man bedenkt,
dass Dienstleistungsmarken erst seit 1979 überhaupt
zulässig sind.
Markenanmeldungen nach Leitklassen
Die Klasse 35 (Werbung und Geschäftsführung) ist
wieder die stärkste Klasse (nach Leitklassen) der
nationalen Markenanmeldungen. Gefolgt wird sie
von der Klasse 41 (Ausbildung, sportliche und kulturelle
Aktivitäten) und der Klasse 9 (Elektrische
Apparate und Instrumente). Damit liegt – wie im
Vorjahr – die anmeldestärkste Warenklasse erst
auf Platz drei, während die Spitzenplätze wieder
von Dienstleistungsklassen gehalten werden. Auch
auf Platz vier findet sich mit der Klasse 42 (Wissenschaftliche,
technologische Dienstleistungen) eine
Dienstleistungsklasse. Unter den zehn stärksten
Klassen ist dies zugleich die einzige Klasse, die einen
Zuwachs aufweist (2,0 %).
Marken |
Tabelle 12: Die zehn stärksten Leitklassen
Klasse Kurzbeschreibung Anmeldungen 2011 Anteil an
Gesamt in %
Veränderungen
2010 zu 2011 in %
35 Werbung, Geschäftsführung 7 565 11,8 – 4,3
41 Ausbildung, sportliche und kulturelle Aktivitäten 6 926 10,8 – 4,3
9 Elektrische Apparate und Instrumente 4 342 6,8 – 4,9
42 Wissenschaftliche, technologische Dienstleistungen 3 555 5,6 2,0
25 Bekleidung, Schuhwaren 2 844 4,4 – 5,3
44 Medizinische Dienstleistungen 2 712 4,2 – 4,4
36 Versicherungen 2 606 4,1 – 10,6
5 Pharmazeutische Erzeugnisse 2 158 3,4 – 17,1
16 Büroartikel, Papierwaren 2 132 3,3 – 5,9
43 Verpflegung und Beherbergung von Gästen 1 996 3,1 – 0,3
Tabelle 11: Daten zu Markenverfahren
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Neuanmeldungen 71 047 72 772 76 302 73 643 69 296 69 137 64 042
Eintragungen 50 823 51 368 54 564 50 271 49 833 49 761 51 322
Zurückweisungen 6 193 5 193 7 043 7 395 8 420 8 353 7 772
DPMA – 26 Jahresbericht 2011
Markeninhaber mit den
meisten Eintragungen
Die Boehringer Ingelheim International
GmbH war 2011 die Anmelderin
mit den meisten Eintragungen. Auf
Platz zwei steht die Daimler AG, gefolgt
von der BMW AG auf Platz drei.
Mit der Bayer AG findet sich ein weiteres
Pharmaunternehmen auf Platz
vier und die Volkswagen AG steht als
ein weiterer Automobilhersteller auf
Platz fünf. Unter den Top Fünf sind
damit drei Automobilhersteller, im
Vorjahr war keiner unter den besten
fünf und nur die BMW AG mit Platz 9
überhaupt unter den Top Ten.
Vergleicht man die Liste der Markeninhaber
mit den meisten Eintragungen
mit der Liste der aktivsten Patentanmelder
(siehe Seite 8), fällt auf,
dass die aktivsten Patentanmelder
mehrere Tausend Patente anmelden,
die erfolgreichsten Markenanmelder
aber nur etwa einhundert Marken
in einem Jahr erhalten. Bei allen
Übereinstimmungen zwischen den
Schutzrechten Patent und Marke
verdeutlicht dies die Unterschiede.
Marken sind Produktnamen: Hier ist
es schon viel, wenn die Anzahl der
in einem Jahr neu erdachten und
geschützten Namen für neue Produkte
zweistellig ist. Patente schützen
technische Innovationen, dabei ist es
nicht ungewöhnlich, dass ein neues
Produkt gleich mehrere technische
Neuheiten enthält. Innovative Unternehmen
melden daher nicht selten
mehrere Tausend Patente pro Jahr an.
| Marken
Tabelle 13: Markeninhaber mit den meisten Eintragungen im Jahr 2011
(Eintragungen von Marken gemäß § 41 Markengesetz)
Inhaber Sitz Anzahl
1 Boehringer Ingelheim International GmbH DE 110
2 Daimler AG DE 85
3 Bayerische Motoren Werke AG DE 75
4 Bayer AG DE 73
5 Volkswagen AG DE 71
5 Weco Pyrotechnische Fabrik GmbH DE 71
7 BSH Bosch und Siemens Hausgeräte GmbH DE 66
7 Fraunhofer-Gesellschaft e. V. DE 66
9 MIP METRO Group Intellectual Property GmbH & Co. KG DE 59
10 STADA Arzneimittel AG DE 57
11 Netto Marken-Discount AG & Co. KG DE 55
12 Henkel AG & Co. KGaA DE 54
13 FKW Keller GmbH DE 53
14 Deutsche Telekom AG DE 49
14 dm-drogerie markt GmbH + Co. KG DE 49
16 FERRERO Deutschland GmbH DE 48
16 Merck KGaA DE 48
18 AUDI AG DE 45
19 Vodafone D2 GmbH DE 43
20 Merz Pharma GmbH & Co. KGaA DE 42
21 Intenso GmbH DE 41
22 biomo pharma GmbH DE 39
22 NICO Feuerwerk GmbH DE 39
24 betapharm Arzneimittel GmbH DE 38
24 Siemens AG DE 38
26 Bally Wulff Entertainment GmbH DE 35
27 Soldan Holding + Bonbonspezialitäten GmbH DE 34
28 Coty Germany GmbH DE 33
29 artec GmbH DE 32
29 August Storck KG DE 32
29 BASF SE DE 32
29 SILAG Handel AG DE 32
33 Adelheid S.A.R.L. LU 31
33 J.P. Sauer & Sohn Maschinenbau DE 31
33 Jurasoft AG DE 31
33 Unilever N.V. NL 31
37 Hubert Burda Media Holding KG DE 30
38 medac Gesellschaft für klinische Spezialpräparate mbH DE 29
38 ORT HOMOL pharmazeutische Vertriebs GmbH DE 29
40 BILD digital GmbH & Co. KG DE 28
40 Gepepharm GmbH DE 28
40 innomark GmbH DE 28
40 Koenig & Bauer AG DE 28
40 Mibe GmbH Arzneimittel DE 28
45 OSYPKA AG DE 27
46 Osram GmbH DE 26
46 Rücker GmbH DE 26
48 biosyn Arzneimittel GmbH DE 25
48 CT Arzneimittel GmbH DE 25
48 Dr. Willmar Schwabe GmbH & Co. KG DE 25
48 Milchwerke Berchtesgadener Land Chiemgau eG DE 25
DPMA – Jahresbericht 2011 Marken | 27
Löschungen
Im Jahr 2011 wurden 433 Anträge auf Löschung
einer eingetragenen Marke wegen absoluter Schutzhindernisse
gestellt. Dies war eine deutliche Steigerung
gegenüber 394 Anträgen im Vorjahr.
Viele Löschungsanträge stützen sich darauf, dass die
eingetragene Marke eine beschreibende Angabe sei.
Ein weiterer Löschungsgrund ist die Bösgläubigkeit
bei der Anmeldung. Hierbei wird geltend gemacht,
dass die Anmelderin oder der Anmelder die Marke
in der Absicht angemeldet hat, andere wettbewerbswidrig
zu behindern. Auch innerhalb dieser Gruppe
ist eine Steigerung der Löschungsanträge zu verzeichnen.
Während im Vorjahr 65 Anträge auf Bösgläubigkeit
gestützt waren, waren es 2011 bereits 78
Anträge.
Löschungsanträge können von jedermann gestellt
werden, sie sind allerdings gebührenpflichtig.
Die Löschungsverfahren sind sehr aufwendig. Die
Parteien tragen in der Regel ausführlich zur Schutzfähigkeit
vor, Schriftsätze mit über 50 Seiten Begründungstext
sind nicht selten. Die Entscheidung selbst
wird von einem Kollegium aus drei juristischen
Prüferinnen und Prüfern des DPMA getroffen.
Unsere Entscheidung, die Marke „Neuschwanstein“
zu löschen, wurde im Februar 2011 vom Bundespatentgericht
(BPatG) bestätigt. Es ging darum, ob die
Bezeichnung einer bekannten Touristenattraktion
als Herkunftshinweis für ein bestimmtes Unternehmen
dienen kann. Nur dann ist die Bezeichnung als
Marke schutzfähig. Das Gericht hat dies ebenso wie
das DPMA verneint. Der Begriff „Neuschwanstein“
bezeichne nicht nur eine touristische Sehenswürdigkeit,
sondern ein Bauwerk, das einen herausragenden
Bestandteil des nationalen kulturellen Erbes darstellt.
Bezeichnungen von Kulturgütern mit herausragender
Bedeutung, die zum nationalen kulturellen Erbe
oder zum Weltkulturerbe gehören, seien Allgemeingut
und auch deshalb einer markenrechtlichen Monopolisierung
und Kommerzialisierung entzogen.
Solche Bezeichnungen wiesen regelmäßig auch ohne
Sachbezug zu den beanspruchten Waren und Dienstleistungen
keine Unterscheidungskraft auf. Wegen
der wesentlichen Bedeutung dieser Entscheidung
für den Rechtsverkehr hat das BPatG die Rechtsbeschwerde
zum Bundesgerichtshof zugelassen. Über
die daraufhin eingelegte Rechtsbeschwerde ist noch
nicht entschieden worden.
… beim im Jahr 1877 gegründeten „Kaiserlichen Patentamt“, der ersten deutschen
zentralen Behörde für geistiges Eigentum, erst ab dem 1. Oktober 1894 auch Marken
angemeldet werden konnten?
Gewerbetreibenden war es jedoch bereits nach dem am 1. Mai 1875 in Kraft getretenen „Gesetz
über Markenschutz“ möglich, ihre Warenzeichen zur Eintragung in das Handelsregister des
Ortes ihrer Hauptniederlassung anzumelden. Diese Warenzeichen konnten dann unter Beibehaltung
des ursprünglichen Anmeldetages zur Eintragung in die Zeichenrolle des Kaiserlichen
Patentamts angemeldet werden. Einige dieser Warenzeichen gelten noch heute.
Wussten Sie, dass …
DPMA – 28 Jahresbericht 2011
Markenverwaltung
Als Nachfolger des Kaiserlichen Patentamts sowie des
Reichspatentamts verwalten wir alle noch in Kraft
befindlichen deutschen Marken. Die ältesten rechtsbeständigen
deutschen Marken sind inzwischen 136
Jahre alt. Die Markenverwaltung ist in der Dienststelle
Jena als Teil der dortigen Markenabteilung angesiedelt.
Etwa 45 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
bearbeiten alle Anträge und sonstigen Vorgänge,
die nach der Eintragung einer Marke und einem sich
eventuell anschließenden Widerspruchsverfahren
anfallen. Das sind vor allem Umschreibungen, Verlängerungen,
Umklassifizierungen und Löschungen.
Am 31. Dezember 2011 waren 780 903 Marken im Register
eingetragen. Der Bestand ist seit dem im Jahr
2009 erreichten Höchststand (782 963) leicht zurückgegangen.
Zurzeit werden in Umkehrung eines
lange anhaltenden Trends mehr Marken gelöscht
als neu eingetragen.
Dem Wachstum des Registers entsprechend hat auch
die Zahl der in der Markenverwaltung zu bearbeitenden
Verfahren zugenommen. Ein besonders starker
Anstieg ist in den letzten zehn Jahren bei Umklassifizierungen
zu verzeichnen. Hierbei wird auf Antrag
oder von Amts wegen spätestens bei der Verlängerung
einer Marke die Klassifizierung der beanspruchten
Waren und Dienstleistungen auf Übereinstimmung
mit der zu diesem Zeitpunkt geltenden Ausgabe der
Nizzaer Klassifikation überprüft und angepasst.
Insbesondere wegen der anmeldestarken Jahrgänge
um die Jahrtausendwende, die nach zehn Jahren
zur ersten Verlängerung anstanden, sowie wegen
der Aufteilung der Dienstleistungsklasse 42 in die
Klassen 42 bis 45 mit Inkrafttreten der 8. Ausgabe
der Nizzaer Klassifikation zum 1. Januar 2002 stieg
die Zahl der erforderlichen Umklassifizierungen
deutlich an und erreichte mit 9 966 im Jahr 2010
ihren Höchststand (2002: 1 488).
Umschreibungen, Verlängerungen und Löschungen
wegen Nichtverlängerung bewegen sich seit Jahren
auf hohem Niveau: Beim Vergleich der Verlängerungen
und Löschungen fällt auf, dass prozentual
gerechnet immer weniger Marken nach dem Ablauf
der ersten 10-jährigen Schutzdauer
verlängert werden. So wurde von allen
eingetragenen Marken des Anmeldejahrgangs
1991 noch knapp die Hälfte im Jahr
2001 verlängert. Demgegenüber wurde
im Jahr 2011 nur noch weniger als ein
Drittel aller Marken verlängert, die im
Jahr 2001 angemeldet worden waren.
Weitere statistische Auswertungen
finden Sie in der Tabelle 3.3 im Anhang
„Statistiken“.
800 000
780 000
760 000
740 000
700 000
720 000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
721 472
727 500
764 004
781 406
782 963
779 802
780 903
Abbildung 8: Am Jahresende in Kraft befindliche
Marken beim Deutschen Patent- und Markenamt
| Marken
60 000
50 000
30 000
40 000
10 000
20 000
0
2007
26 594
34 756
2008
31 095
37 957
2009
33 940
48 348
2010
36 368
52 928
2011
31 335
50 209
Verlängerungen
Löschungen
Abbildung 9: Verlängerungen und Löschungen in Markenverfahren
beim Deutschen Patent- und Markenamt
DPMA – Jahresbericht 2011 Marken | 29
Die Marke ist das einzige gewerbliche Schutzrecht,
bei dem die Schutzdauer beliebig oft verlängert
werden kann. Das ist ein Grund, weshalb in unserer
Dienststelle in Jena mehr als 780 000 „lebende Markenakten“
verwaltet werden. Aneinandergefügt
würden die Akten eine Gesamtlänge von circa 280
Kilometern ergeben.
Marken, die vor 100 Jahren angemeldet wurden, besitzen
teilweise immer noch eine enorme wirtschaftliche
Bedeutung. Sie bildeten oftmals den Grundstein
für eine erfolgreiche Zukunft. Wohl keine der anmeldenden
Personen ahnte, in welchem Ausmaß sie mit
ihren Ideen die Welt verändern und sich der Erfolg
einstellen würde.
Einige der Marken sind uns allen ein Begriff. Wir kennen
sie seit unserer Kindheit. Diese Akten zu bearbeiten,
ist für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Markenverwaltung immer etwas Besonderes.
Viele interessante Geschichten verbergen sich hinter
einzelnen Marken.
Wussten Sie, dass die Markenanmeldung „Plus“ bereits
im Jahre 1911 eingereicht wurde? Angemeldet
Wir gratulieren zum Hundertjährigen –
Ein Jahrhundert Markenleben
von der Hamburger Kaffee-Import-Geschäft / Gesellschaft
Emil Tengelmann in Mühlheim / Ruhr gehört
sie heute noch der Tengelmann Gruppe. Viele erfolgreiche
Unternehmen aus dieser Zeit sind nach ihren
Gründern benannt. Herr Tengelmann hat jedoch nie
selbst ein Unternehmen gegründet. Es waren zwei
Söhne des Kolonialwarenhändlers Wilhelm Schmitz-
Scholl. Sie wollten ihr erstes Einzelhandelsgeschäft in
Düsseldorf eröffnen und sich dabei von dem Namen
ihres Vaters abgrenzen. Daher griffen sie kurzerhand
auf den Namen ihres langjährigen Mitarbeiters, des
Prokuristen Emil Tengelmann, zurück.
Eine weitere bekannte Marke aus dem Jahr 1911 verdankt
ihre Existenz dem Ausspruch eines Vaters:
„Ick koof euch keene Puppen. Ick find se scheißlich.
Macht euch selber welche.“ Käthe Kruses erste
Puppe bestand aus einer Kartoffel für den Kopf und
einem größeren viereckigen Stoffstück, dessen
vier Zipfel jeweils die Arme und Beine darstellen
sollten. Sie befüllte das Innere des Stoffstücks mit
Sand und so entstand ein sich weich anfühlender,
anschmiegsamer Puppenkörper. Ihre Puppen waren
keine kleinen Erwachsenen – sie waren Ebenbild des
Kindes. „Käthe-Kruse“-Puppen begeisterten die Erwachsenen,
weil sie so kindlich aussahen und elterliche
Fürsorgegefühle weckten. Kinder liebten diese
Puppen, weil sie ihnen selbst so ähnlich waren. Ein
Erfolgsrezept, das um die Welt gehen sollte.
Im Jahr 1911 erhielt Käthe Kruse ihren ersten Auftrag
und begann in ihrer Berliner Wohnung mit der
seriellen Fertigung ihrer handgemachten Puppen.
Durch die schnell steigende Nachfrage verlegte
Käthe Kruse im Jahr 1912 ihre Puppenmanufaktur
ungefähr 30 Kilometer nordwestlich von Jena, nach
Bad Kösen. Hier begann sie ihre professionelle Tätigkeit
als Unternehmerin, baute ihre ersten Puppenwerkstätten
auf und entwickelte mehr als 15 verschiedene
Puppentypen. Im Jahr 1950 verlegte sie
DPMA – 30 Jahresbericht 2011
ihre Produktion nach Donauwörth, wo die Familie
bis 1990 ihre Arbeit fortsetzte. Noch heute werden
in Donauwörth „Käthe-Kruse“-Puppen hergestellt.
Frischer Kaffee ist für viele von uns der Muntermacher
am Morgen. Wer dabei nicht auf Espresso
oder Cappuccino setzt, kommt meist nicht ohne eine
Erfindung aus, die bereits vor 103 Jahren geboren
wurde: den Kaffeefilter. Die Idee dazu hatte eine Frau.
Die Dresdnerin Melitta Bentz ärgerte sich schon lange
über Pulverkrümel, die ihr den Kaffeegenuss madig
machten und griff kurzerhand zu zwei einfachen
Hilfsmitteln: Sie durchlöcherte den Boden einer
Blechdose, setzte sie auf die Kaffeekanne und legte ein
Löschblatt aus dem Schulheft ihres Sohnes darauf. In
diese Konstruktion füllte sie Kaffeepulver und übergoss
es mit heißem Wasser. Ergebnis: Sie konnte den
ersten aromatischen Filterkaffee ohne Kaffeesatz
trinken. Aus der Methode entwickelte sich schnell
eine lukrative Geschäftsidee.
Melitta Bentz meldete den Kaffeefilter am 20. Juni
1908 erfolgreich beim Kaiserlichen Patentamt zu
Berlin an. Das Amt gewährte Gebrauchsmusterschutz
(Nr. 347895) für einen „Kaffeefilter mit auf
der Unterseite gewölbtem Boden sowie mit schräg
gerichteten Durchflusslöchern“. Aus dem Löschpapier
wurde im Amtsdeutsch „Filtrierpapier“. Bis
zum heutigen Tag darf nur das Unternehmen Melitta
dieses Produkt als „Filtertüte“ bezeichnen – alles
andere ist „Filterpapier“. Nun war der Filterkaffee
in der Welt. Drei Jahre später folgte die Markenanmeldung
„Melitta“ für Kaffeefilter und Überkochverhüter
aus Metall.
Die Filterpapierherstellung begann in einem acht
Quadratmeter großen Zimmer in der Dresdner
Fünfzimmer-Wohnung der Familie. Als das folgende
Dresdner Produktionsgebäude aus allen Nähten
platzte, siedelte das Unternehmen mangels geeigneter
Produktionsstätte in Dresden im Jahr 1929
nach Minden / Westfalen um. Seither ist Minden
Hauptsitz des Unternehmens.
Als Franz Kafka 1917 die Sirenenabenteuer des Odysseus
neu erzählt, in dem er Odysseus sich fesseln
und zudem noch mit Wachsklumpen die Ohren verstopfen
lässt, konnte er schon zwei Jahre auf eigene
Erfahrungen mit Ohropax zurückgreifen. Franz
Kafka war für sein ausgeprägtes Ruhebedürfnis bekannt
und gestand seinem Freund Robert Klopstock
im Jahr 1922: „So viel Ruhe, wie ich brauche, gibt es
nicht oberhalb des Erdbodens“ und „ohne Ohropax
bei Tag und Nacht ginge es gar nicht“.
1901 machte sich der aus Schlesien stammende Apotheker
und Drogist Maximilian Negwer mit seiner
Drogerie selbstständig. Später verkaufte er die Drogerie
und gründete im Oktober 1907 die „Fabrik pharmazeutischer
und kosmetischer Spezialitäten Max
Negwer“. Vom Thema Lärm, beziehungsweise Gehörschutz
war Negwer von Anfang an fasziniert. Er vermutete
einen großen Bedarf. Es soll um 1903 gewesen
sein, als ihn Freunde auf die griechische Mythologie
und Homers „Odyssee“ hingewiesen haben. Er solle bei
der Vorbeifahrt an den Inseln der betörenden Sirenen
die Ohren seiner Gefährten mit Wachs verschlossen
haben und sich selbst am Mastbaum festgebunden
haben. Max Negwer meldete am 27. Dezember 1911 die
Marke „Ohropax“ an.
Nach vielen Experimenten mit verschiedenen Fetten,
Ölen und tierischen Talgen gelang Negwer
schließlich der Durchbruch, als er Baumwollwatte
als Trägersubstanz mit einer besonderen Mischung
von Vaseline und Paraffinwachsen tränkte. Im
Herbst 1908 erschien die allererste Verkaufspackung
Ohropax-Geräuschschützer zum Preis von
einer Mark: die erste 6-Paar-Dose. Der Name Ohropax
ist abgeleitet aus dem lateinischen Wort „pax“
für Frieden, frei übersetzt also etwa „Frieden für die
Ohren“. Nach dem Erscheinen der neuen Währung
1923 wurde der Verkaufspreis der 6-Paar-Dose auf
zwei Mark festgesetzt. Heute beschäftigt das mittelständische
Unternehmen Ohropax GmbH 35 Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter. Jährlich werden über
25 Millionen Ohropax-Kugeln produziert.
| Marken
DPMA – Jahresbericht 2011 Marken – Im Fokus | 31
Der Schutzumfang einer Marke bestimmt sich durch
die beanspruchten Waren und Dienstleistungen. Sie
müssen daher eindeutig formuliert sein.
Hilfestellung bei der Formulierung bietet derzeit die
internationale Nizzaer Klassifikation. Sie stellt eine
Liste mit circa 8 000 Begriffen für die einheitliche
Formulierung bestimmter Begriffe zur Verfügung.
In der Praxis hat sich aber gezeigt, dass die dort enthaltenen
Begriffe oft nicht ausreichen. Eine klare
und eindeutige Formulierung der Waren und Dienstleistungen
ist daher leider nicht immer einfach:
Jeder Betrachter legt eine Formulierung subjektiv
aus und verbindet in Nuancen etwas anderes damit.
Eine objektiv genaue und ausreichend bestimmte
Formulierung bindet deshalb viele Kapazitäten, sowohl
beim Anmelder als auch beim Prüfer.
Aus diesem Grund haben sich die Markenämter von
23 Ländern der Europäischen Union einem Projekt des
Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM)
in Alicante angeschlossen, um eine gemeinsame
Klassifikationsdatenbank aufzubauen. Ziel ist es, eine
gemeinsame, ausreichend große Datenbank international
akzeptierter Begriffe innerhalb des Systems der
Nizzaer Klassifikation mit schnellen und unbürokratischen
Änderungsprozessen zu schaffen. Jedes Amt
übersetzt die englischen Grundbegriffe in seine jeweilige
Landessprache und überprüft die Klassifikation.
So soll eine Datenbank mit englischen Grundbegriffen
und Klassenzuordnungen entstehen, die künftig von
allen teilnehmenden Ländern akzeptiert wird.
Diese Klassifikationsdatenbank soll nicht nur uns,
sondern auch Sie als Anmelderin und Anmelder
entlasten. Mehrmalige Auseinandersetzungen über
gleiche Begriffe entfallen. Darüber hinaus wird die
Datenbank eine Art „Warenkorbfunktion“ beim Ausfüllen
der Anmeldeformulare auf unseren Internet-
Im Fokus
Gemeinsame europäische Klassifikationsdatenbank
seiten übernehmen. Es wird jedoch möglich bleiben,
auch Waren und Dienstleistungen zu nennen, die
nicht in der Datenbank enthalten sind. Die Datenbank
wird der Öffentlichkeit im Laufe des Jahres
2012 zur Verfügung stehen.
Goods & Service-Manager der WIPO
Wir beteiligen uns darüber hinaus auch am Aufbau
des Goods & Service-Managers der Weltorganisation
für geistiges Eigentum (WIPO). Diese Datenbank enthält
ungefähr 30 000 Waren- und Dienstleistungsbegriffe
in mehreren Sprachen, die von der WIPO akzeptiert
werden. Die deutschsprachigen Begriffe sind
zwischen der Schweiz, Österreich und Deutschland
abgestimmt und werden alle auch in die einheitliche
Klassifikationsdatenbank des HABM übernommen.
Classheadings
Der Goods & Service-Manager der WIPO und die einheitliche
Klassifikationsdatenbank des HABM erhalten
eine einheitliche Struktur, die über die bloße Klasseneinteilung
der Nizzaer Klassifikation hinausgeht.
Ziel der Struktur ist es, dass die einzelnen Warenund
Dienstleistungsbegriffe durch Oberbegriffe
– sogenannte „Classheadings“ – in großem Umfang
zusammengefasst werden. Letztlich soll es möglich
sein, durch wenige Oberbegriffe die Waren und
Dienstleistungen einer Klasse zu definieren. Dies
bedeutet jedoch nicht, dass die Oberbegriffe per
Definition immer alle Waren und Dienstleistungen
einer Klasse umfassen werden. Diese Zuordnung
ist nur möglich, wenn der Inhalt des Oberbegriffs
die betreffenden Waren und Dienstleistungen in
sprachlicher Hinsicht tatsächlich umfasst.
32
… Schutz für Erzeugnisse aus Ihrer Region
Erzeugnisse, die über ihre Ursprungsregion hinaus bekannt geworden
sind, rufen häufig Nachahmer auf den Plan, die Erzeugnisse
minderer Qualität unter demselben Namen anbieten und als authentisch
ausgeben. Um die Lebensmittelhersteller gegen einen unfairen
Wettbewerb dieser Art und die Verbraucher vor der damit verbundenen
Irreführung zu schützen, hat die Europäische Gemeinschaft 1992
die Bezeichnungen „geschützte geografische Angabe“ („g. g. A.“) und
„geschützte Ursprungsbezeichnung“ („g. U.“) eingeführt. Die gesetzliche
Grundlage für den Schutz bildet heute die Verordnung (EG)
Nr. 510/2006 des Rates vom 20. März 2006.
Anders als die Marke ist die geografische Herkunftsangabe nicht
einem bestimmten Unternehmen oder Verband als Inhaber vorbehalten,
sondern kann von allen in dem Gebiet ansässigen Erzeugern
benutzt werden, die das Produkt in der traditionell üblichen, in einer
Produktspezifikation festgelegten Weise herstellen.
Ob regionale Spezialitäten als g. U. oder g. g. A. im Register der Europäischen
Kommission eingetragen und damit europaweit vor Nachahmern
geschützt werden, richtet sich nach dem Grad der Verbindung
zum Herkunftsgebiet. Die Anforderungen an ein Produkt, das mit
einer geschützten Ursprungsbezeichnung versehen wird, sind höher
als bei der geschützten geografischen Angabe. Bei der geschützten Ursprungsbezeichnung
müssen alle Produktionsschritte im Herkunftsgebiet
stattfinden. Darüber hinaus müssen die Produkteigenschaften
überwiegend auf dem geografischen Ursprung beruhen.
| Geografisch e Herku nftsa ngab en
Geografische
Herkunftsangaben
• GESCHÜTZTE URSPRUNGSBEZEICHNUNG •
• GESCHÜTZTE GEOGRAFISCHE ANGABE •
DPMA – Jahresbericht 2011 33
Derzeit sind 57 Namen deutscher Produkte in Brüssel
registriert, beispielsweise „Allgäuer Emmentaler“,
„Thüringer Rostbratwurst“ und „Lübecker Marzipan“.
Hinzu kommen 23 Mineralwässer mit geschützten
Ursprungsbezeichnungen. Mineralwässer können
nach nun geltendem Recht nicht mehr als g. U. registriert
werden. Nach Ablauf der Übergangsfrist wird
der Schutz für Mineralwässer Ende 2013 auslaufen.
Insgesamt wurden bisher über 1 000 Namen von Lebensmitteln
und Agrarerzeugnissen aus EU-Mitgliedstaaten
geschützt. Spitzenreiter hierbei sind die Staaten,
die für besondere Wertschätzung von Lebensmitteln
bekannt sind, nämlich Italien, Frankreich
und Spanien. Nach der weitgehenden Öffnung dieser
Schutzsysteme für Drittländer sind 2011 auch fünf Herkunftsbezeichnungen
aus China und die geografische
Angabe „Darjeeling“ aus Indien registriert worden.
Die Palette der geschützten Produkte reicht von
Käse, Fleischerzeugnissen, Fisch und Schalentieren
über Obst, Gemüse, Essig und Öl bis hin zu feinen
Backwaren und Bier.
Die Registrierung als „geschützte Ursprungsbezeichnung“
oder „geschützte geografische Angabe“
setzt voraus, dass der Schutzantrag sowohl
von der zuständigen nationalen Behörde als auch
von der Europäischen Kommission positiv beurteilt
worden ist. Die zuständige nationale Behörde ist das
Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA). Sowohl
im nationalen als auch im europäischen Prüfungsverfahren
wird der Antrag veröffentlicht. Dadurch
wird für Personen, die sich in ihrem berechtigten
Interesse betroffen sehen, insbesondere für andere
Hersteller des betreffenden Erzeugnisses, die Möglichkeit
zu Einsprüchen eröffnet.
Im Jahr 2011 gingen bei uns – wie im Vorjahr – vier
neue Schutzanträge ein. Es waren die Anträge für die
Bezeichnungen „Dithmarscher Kohl“, „Elbe-Saale
Hopfen“, „Höri Bülle“ und „Holsteiner Mettwurst“.
Nach positivem Abschluss der Prüfung haben wir
insgesamt acht Schutzanträge an die Europäische
Kommission in Brüssel weitergeleitet.
Die Europäische Kommission hat im Jahr 2011 fünf
Anträge aus Deutschland veröffentlicht, bei denen
sie die Schutzvoraussetzungen als erfüllt ansah.
Sie nahm ferner fünf Neuregistrierungen deutscher
Herkunftsbezeichnungen vor, und zwar die der
geografischen Angaben „Bayerisches Rindfleisch“,
„Göttinger Feldkieker“, „Göttinger Stracke“, „Hofer
Rindfleischwurst“ und „Rheinisches Apfelkraut“.
In einem Beschwerdeverfahren, das die Bezeichnung
„(Fränkisches) Hiffenmark“ zum Gegenstand
hatte, hat das Bundespatentgericht (BPatG) die
Antragsbefugnis eines einzigen Erzeugers gemäß
Artikel 2 der Durchführungsverordnung (EG)
Nr. 1898/2006 bejaht. Es ging dabei abweichend von
seiner früheren Rechtsauffassung davon aus, dass
auch das Ansehen eines Produkts als solches eine
herkunftsbezogene Eigenschaft im Sinne von Artikel
2 Abs. 1 b) Verordnung (EG) Nr. 510/2006 bildet
und damit auch die Antragsbefugnis eines Einzelanmelders
begründen könne.
Zudem hat das BPatG unsere Rechtsauffassung bestätigt,
dass es sich bei den Angaben „Obazda“ und
„Bayerischer Obazda“ nicht um Gattungsbezeichnungen
handelt und diese einem europaweiten
Schutz als geografische Angaben grundsätzlich
zugänglich sind. Ein nicht in Bayern Ansässiger
hatte gegen die Eintragung der Bezeichnungen
Rechtsmittel eingelegt. Die einseitige Festlegung
der Maßnahmen zur Haltbarmachung auf das Thermisierungsverfahren
erschien dem Gericht aber
nicht angemessen. Nach Ansicht des BPatG kann
eine solche Festlegung zu einer ungerechtfertigten
Benachteilung von Produzenten innerhalb Bayerns
führen, die sich anderer Methoden zur Haltbarmachung
bedienen wollen.
In einem weiteren Verfahren hat das BPatG entschieden,
dass die Echtheit von geschnittenem und
verpacktem „Schwarzwälder Schinken“ nur dann
hinreichend gewährleistet ist, wenn auch das Aufschneiden
und Verpacken im Schwarzwald durchgeführt
wird und dies vor Ort kontrolliert werden
kann. Einen entsprechenden Antrag auf Änderung
der Spezifikation der g. g. A. hat das BPatG deshalb
für begründet erachtet.
Geografisch e Herku nftsa ngab en |
34
… Schutz für Form und Farbgestaltung
Das Design spielt mehr denn je eine erhebliche Rolle bei der Kaufentscheidung.
Unternehmen können mit einer attraktiven Farb- und
Formgebung ihrer Produkte Kundinnen und Kunden emotional ansprechen
und binden.
Geschmacksmuster können für die äußere Gestaltung – das Design
von zwei- oder dreidimensionalen Gegenständen – eingetragen
werden. Sie bieten Schutz vor Plagiaten und sind ein entscheidender
Wirtschaftsfaktor. Das Geschmacksmuster gewährt dem Inhaber
oder der Inhaberin das ausschließliche Recht, das Design zu benutzen
und Dritten zu verbieten, es ohne Zustimmung zu verwenden.
Geschmacksmuster sind zeitlich begrenzte Schutzrechte. Die Schutzdauer
für ein Geschmacksmuster beträgt maximal 25 Jahre ab dem
Anmeldetag.
Wir können ein Geschmacksmuster nur eintragen, wenn das Design
zum Zeitpunkt der Anmeldung neu ist. Vor dem Anmeldetag darf daher
kein identisches oder nur in unwesentlichen Merkmalen abweichendes
Design veröffentlicht, ausgestellt oder sonst auf den Markt
gebracht worden sein. Außerdem muss das Design eine Eigenart
aufweisen. Das bedeutet, dass sich der Gesamteindruck von bereits
bestehenden Designs unterscheiden muss. Hierbei kommt es weder
auf die Sicht eines Laien noch auf die Sicht eines Produktdesigners
an. Entscheidend ist der bei einem informierten Benutzer hervorgerufene
Gesamteindruck.
Die mit einer Anmeldung eingereichten Darstellungen legen Gegenstand
und Umfang des Schutzrechts fest. Sie sind daher von zentraler Bedeutung.
Nur was in den Darstellungen sichtbar ist, ist auch geschützt.
Detaillierte Informationen zu Fragen rund um das Geschmacksmuster
können Sie in unserer Informationsbroschüre „Geschmacksmuster“
und auf unseren Internetseiten www.dpma.de finden.
| Geschmacksmus ter
Geschmacksmuster
DPMA – Jahresbericht 2011 35
Entwicklung der Geschmacksmusteranmeldungen
Im Jahr 2011 wurden 52 585 Muster in 6 124 Anmeldungen
bei uns eingereicht. Wir können damit
gegenüber dem Vorjahr mit 49 091 Mustern in 6 192
Anmeldungen wieder einen deutlichen Anstieg verzeichnen.
Die Anzahl der Anmeldungen ging hierbei
mit 1,1 % zurück, während wir bei den angemeldeten
Mustern einen Zuwachs von 7,1 % verbuchen konnten.
Anträge für insgesamt 50 785 Muster (2010: 50 430)
konnten wir abschließend bearbeiten. Davon haben
wir 48 887 Muster (2010: 48 453) in das Geschmacksmusterregister
eingetragen.
In einer Sammelanmeldung können bis zu 100 Muster
zusammengefasst werden. Von dieser Möglichkeit
haben 60,3 % der Anmelderinnen und Anmelder
Gebrauch gemacht (2010: 57,6 %). Durchschnittlich
wurden in einer Sammelanmeldung 13,6 Muster angemeldet
(2010: 13 Muster).
Die Veröffentlichung der Abbildungen eines Geschmacksmusters
kann auf Antrag bis zu 30 Monate
verzögert werden (Aufschiebung der Bekanntmachung
der Wiedergabe). Der Anteil der angemeldeten
Muster, bei denen dies beantragt wurde,
ist auf 35,4 % geringfügig gestiegen (2010: 31 %).
Herkunft der Geschmacksmusteranmeldungen
Der Anteil der von Anmelderinnen und Anmeldern
mit Sitz im Ausland angemeldeten Muster ist auf
22,2 % geringfügig gestiegen (2010: 18,6 %). Die Mehrzahl
der angemeldeten Muster von Personen mit Sitz
im Ausland stammt weiterhin aus Österreich (10,1 %),
gefolgt von Italien (8,5 %) und aus der Schweiz (0,9 %).
Einen Überblick hierzu bietet Tabelle 14.
Geschmacksmus ter |
60 000
50 000
40 000
30 000
20 000
10 000
0
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
48 752
51 364
54 460
48 219
45 239
49 091
52 585
Abbildung 10: Angemeldete Muster beim
Deutschen Patent- und Markenamt
Tabelle 14: Angemeldete Muster 2011 beim Deutschen
Patent- und Markenamt nach Herkunftsländern
Angemeldete Muster
beim DPMA Anteil in %
Deutschland 40 919 77,8
Österreich 5 313 10,1
Italien 4 463 8,5
Schweiz 490 0,9
Vereinigte Staaten 203 0,4
Spanien 183 0,3
Japan 138 0,3
China 137 0,3
Sonstige 739 1,4
Insgesamt 52 585 100
DPMA – 36 Jahresbericht 2011
Aus Deutschland wurden insgesamt 40 919 Muster
bei uns angemeldet. Bei der Zuordnung zu den Bundesländern
nimmt Nordrhein-Westfalen mit 11 590
angemeldeten Mustern (28,3 %) weiterhin den ersten
Platz ein. Die Plätze zwei und drei belegen 2011 Bayern
(18,3 %) und Baden-Württemberg (13,7 %). Mehr als
60 % der angemeldeten Muster stammen aus diesen
drei Bundesländern. Diese Zahlen verdeutlichen,
dass zwischen der Wirtschaftskraft einzelner
Regionen und der Anmeldetätigkeit der dort
ansässigen Unternehmen und Personen ein
enger Zusammenhang besteht (vergleiche
Abbildung 11 und Tabelle 15). In der Tabelle 15
finden Sie die Anzahl der angemeldeten
Muster pro 100 000 Einwohner.
Das Verhältnis der angemeldeten Muster zu den
Einwohnerzahlen hat mehr Aussagekraft, da es die
unterschiedliche Größe und Einwohnerdichte der
Bundesländer berücksichtigt. Diese Auswertung wird
angeführt von Rheinland-Pfalz mit 70, Hamburg
mit 67 und Berlin mit 66 angemeldeten Mustern pro
100 000 Einwohner.
| Geschmacksmus ter
Abbildung 11: Angemeldete Muster 2011
nach Bundesländern
Geschmacksmusteranmeldungen nach Bundesländern
DPMA – Jahresbericht 2011 Geschmacksmus ter | 37
Tabelle 15: Angemeldete Muster, Anteile und Anmeldungen pro 100 000 Einwohner nach Bundesländern
Bundesland
2010 2011
Angemeldete
Muster Anteil in % Angemeldete Muster
pro 100 000 Einwohner
Angemeldete
Muster Anteil in % Angemeldete Muster
pro 100 000 Einwohner
Nordrhein-Westfalen 11 090 27,7 62 11 590 28,3 65
Bayern 7 592 19,0 61 7 494 18,3 60
Baden-Württemberg 6 564 16,4 61 5 616 13,7 52
Rheinland-Pfalz 2 280 5,7 57 2 802 6,8 70
Niedersachsen 2 875 7,2 36 2 679 6,5 34
Hessen 2 591 6,5 43 2 569 6,3 42
Berlin 1 871 4,7 54 2 294 5,6 66
Schleswig-Holstein 869 2,2 31 1 322 3,2 47
Hamburg 1 486 3,7 84 1 199 2,9 67
Sachsen 960 2,4 23 1 176 2,9 28
Thüringen 359 0,9 16 675 1,6 30
Brandenburg 455 1,1 18 427 1,0 17
Sachsen-Anhalt 326 0,8 14 367 0,9 16
Bremen 162 0,4 24 253 0,6 38
Saarland 267 0,7 26 241 0,6 24
Mecklenburg-
Vorpommern 228 0,6 14 215 0,5 13
Insgesamt 39 975 100 Ø 49 40 919 100 Ø 50
DPMA – 38 Jahresbericht 2011
Geschmacksmusteranmeldungen nach
Warenklassen
Die 48 887 eingetragenen Muster wurden in insgesamt
71 144 Warenklassen eingetragen (2010: 82 487).
Die Verteilung der Muster auf die Warenklassen zeigt,
dass im Jahr 2011 die meisten Muster (15,3 %) anders
als im Vorjahr in Warenklasse 06 (Möbel) angemeldet
wurden. Die Warenklasse 05 (Nichtkonfektionierte
Textilwaren) steht mit 13,4 % auf Platz zwei, gefolgt
von Warenklasse 02 (Bekleidung und Kurzwaren) mit
11,2 %. Die prozentuale Verteilung der Warenklassen
ergibt sich aus Tabelle 16.
Einreichung von Darstellungen auf elektronischem
Datenträger und DPMAdirekt
Seit November 2008 können die Darstellungen der
zu schützenden Designs auch als JPEG-Datei auf CD
oder DVD eingereicht werden. Diese Möglichkeit
nutzten die Anmelderinnen und Anmelder 2011
bei 22 % aller Geschmacksmusteranmeldungen
(2010: 19 %). Mit dem Dienst DPMAdirekt können
Geschmacksmuster seit dem 1. März 2010 auch elektronisch
bei uns angemeldet werden. Diese Möglichkeit
wurde 2011 bei 11 % aller Geschmacksmusteranmeldungen
genutzt (2010: 5 %).
| Geschmacksmus ter
Tabelle 16: Eingetragene Muster 2011 nach Warenklassen
Klasse Kurzbeschreibung Anmeldungen 2011 Anteil an
Gesamt in %
Veränderungen
2010 zu 2011 in %
06 Möbel 10 915 15,3 – 12,6
05 Nichtkonfektionierte Textilwaren,
Folien (Bahnen) aus Kunst- oder Naturstoffen 9 554 13,4 – 29,4
02 Bekleidung und Kurzwaren 7 964 11,2 – 46,2
11 Ziergegenstände 6 807 9,6 34,4
32 Grafische Symbole und Logos,
Zierelemente für Oberflächen, Verzierungen 6 212 8,7 – 2,0
25 Bauten und Bauelemente 5 010 7,0 82,0
26 Beleuchtungsapparate 3 761 5,3 – 1,8
19 Papier- und Büroartikel, Künstler- und Lehrmittelbedarf 2 575 3,6 – 29,3
14 Apparate zur Aufzeichnung, Übermittlung
oder Verarbeitung von Informationen 2 092 2,9 68,0
21 Spiele, Spielzeug, Zelte und Sportartikel 1 996 2,8 – 18,4
DPMA – Jahresbericht 2011 39
Verfahren nach der Eintragung
Nach der Eintragung in das Geschmacksmusterregister
bis zum Ende der Schutzdauer – spätestens 25 Jahre
nach dem Anmeldetag – betreuen wir verschiedene
Verfahren: Aufrechterhaltung und Löschung, aber
auch Erstreckungen und Umschreibungen.
Für die Verlängerung der Schutzdauer ist zum Ende
einer jeden (fünfjährigen) Schutzperiode eine Aufrechterhaltungsgebühr
zu zahlen. Wird der Schutz
nicht aufrechterhalten, löschen wir das Geschmacksmuster
im Register.
Im Falle einer Aufschiebung der Bekanntmachung der
Wiedergabe beträgt der Schutz zunächst nur 30 Monate.
Innerhalb dieser Frist kann die Inhaberin oder
der Inhaber des Geschmacksmusters mit der Zahlung
einer Erstreckungsgebühr den Schutz auf fünf Jahre
nach dem Anmeldetag erstrecken (Erstreckung).
Ein Schutzrecht schreiben wir um, wenn es von der
Inhaberin oder dem Inhaber auf eine andere Person
übertragen wird oder der Vertreter oder die Vertreterin
sich ändert.
Die Entwicklung der Verfahren zeigt Tabelle 17.
Erkennbar wird, dass die Erstreckungsquote im
Vergleich zum Vorjahr leicht angestiegen ist, sich
jedoch weiterhin auf niedrigem Niveau bewegt.
Eine Erklärung hierfür ist die Dominanz der Textilhersteller
bei den Aufschiebungsanmeldungen,
welche aufgrund der kurzen Produktzyklen auf
eine Erstreckung verzichten.
Die Zahl der Aufrechterhaltungen ist mit 15 657 Geschmacksmustern
um 8,5 % im Vergleich zum Vorjahr
(17 116) gefallen. Diese Entwicklung führen wir auf
die Rückgänge bei den angemeldeten Mustern in den
Jahren 2000 und 2005 (jeweils circa 10 % Rückgang im
Vergleich zum Vorjahr) zurück. 2011 wurden 13 337
Geschmacksmuster umgeschrieben, ein Rückgang
von 30,5 % (2010: 19 188).
Geschmacksmus ter |
Tabelle 17: Daten zu Geschmacksmusterverfahren
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Löschungen 53 199 55 167 54 066 56 484 52 800 48 479 46 293
Aufrechterhaltungen 18 609 15 752 18 342 16 800 15 487 17 116 15 657
Erstreckungen 1 439 1 986 2 261 2 543 1 800 2 664 3 381
Umschreibungen 20 565 13 637 20 547 17 838 17 201 19 188 13 337
… vor 125 Jahren der Papierlocher patentiert wurde?
Den Papierlocher, den man wohl in jedem Büro finden kann, verdanken wir Friedrich
Soennecken. Seit der Erfindung des Papierlochers für Sammelmappen, die im November 1886
vom Kaiserlichen Patentamt patentiert wurde, kann man leichter Löcher in Blätter stanzen
und Papier ordentlich gelocht in Mappen sammeln.
So brachte diese Erfindung Ordnung in viele Papier- und Aktenberge.
Wussten Sie, dass …
40
Wer ein geistig-schöpferisch entstandenes Werk – beispielsweise einen
Text oder ein Musikstück – vervielfältigen oder öffentlich vorführen
möchte, müsste eigentlich den jeweiligen Schöpfer um Erlaubnis bitten
und dafür bezahlen. Da dies nahezu unmöglich ist, nehmen Verwertungsgesellschaften
die Rechte von Kreativen kollektiv wahr.
Als privatrechtliche Vereinigung der schöpferisch Tätigen (zum
Beispiel Komponisten, Schriftsteller, bildende Künstler, Fotografen,
Filminterpreten, Tonträgerhersteller und Filmproduzenten) vergeben
Verwertungsgesellschaften Lizenzen, mit denen sie die Nutzung der
Werke gestatten, und erheben dafür Vergütungen. Die Einnahmen
verteilen die Verwertungsgesellschaften nach einem Verteilungsplan
an die Berechtigten.
Da die Verwertungsgesellschaften ihre Aufgaben treuhänderisch
wahrnehmen und häufig eine Monopolstellung haben, unterliegen
sie einer staatlichen Aufsicht. Das Deutsche Patent- und Markenamt
(DPMA) übt diese Aufsicht aus (§§ 18 ff. Urheberrechtswahrnehmungsgesetz).
Als Aufsichtsbehörde erteilen wir jeweils im Einvernehmen mit dem
Bundeskartellamt die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb einer Verwertungsgesellschaft
und prüfen kontinuierlich, ob die hierfür maßgebenden
Voraussetzungen fortbestehen. Wir achten zudem darauf, dass
die Verwertungsgesellschaften ihren Verpflichtungen nachkommen,
die im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz festgeschrieben sind. Ein
umfassendes Auskunftsrecht und die Möglichkeiten, an den Sitzungen
der verschiedenen Gremien der Verwertungsgesellschaften teilzunehmen,
helfen uns bei der Erfüllung unserer Aufsichtspflicht.
Derzeit besitzen zwölf Verwertungsgesellschaften die Erlaubnis zum
Geschäftsbetrieb. Im Jahr 2010 erwirtschafteten die Verwertungsgesellschaften
insgesamt etwa 1,43 Milliarden Euro (die Zahlen für 2011
lagen bei Redaktionsschluss noch nicht vor). Die auf die einzelnen
Verwertungsgesellschaften entfallenden Erträge ergeben sich aus
Tabelle 18.
| Aufsich t üb er di e Verwertungsg esellschaf ten
Aufsicht über die
Verwertungsgesellschaften
DPMA – Jahresbericht 2011 41
Aktuelles aus dem Tätigkeitsfeld der Staatsaufsicht:
Die größte Verwertungsgesellschaft, die GEMA, hat
im Juni 2011 eine Änderung ihrer Binnenstruktur
beschlossen. Hierdurch wird die Anzahl der Delegierten,
welche auf der Mitgliederversammlung die
Interessen der angeschlossenen und außerordentlichen
Mitglieder vertreten, von bislang 34 auf bis zu
64 erhöht. Schon im Vorfeld hat die GEMA die neuen
Regelungen mit der Aufsichtsbehörde erörtert und
diskutiert.
Als Aufsichtsbehörde haben wir die Verwertungsgesellschaft
VG WORT aufgefordert, Ausschüttungen
in den Bereichen Pressespiegel und Presse-Reprografie
künftig vollständig voneinander zu trennen. Die
Einnahmen der Reprografie werden für Vervielfältigungen
urheberrechtlich geschützter Werke zum
privaten und eigenen Gebrauch durch Zahlungen
von Geräte- und Speichermedienherstellern erzielt.
Die Vergütung für Pressespiegel wird für die Zusammenstellung
von Artikeln aus Presseprodukten erhoben.
Bisher erhielten die Berechtigten aus beiden Bereichen
nur die jeweils höhere Ausschüttung. Durch
die Neufassung des Verteilungsplans ist nunmehr
eine Teilhabe an beiden Ausschüttungen vorgesehen.
Register anonymer und pseudonymer Werke
Urheber können für Werke, die sie anonym oder
pseudonym veröffentlicht haben, ihren wahren Namen
in das „Register anonymer und pseudonymer
Werke“ eintragen lassen. Bei anonymen und pseudonymen
Werken erlischt das Urheberrecht 70 Jahre
nach der Veröffentlichung. Es erlischt jedoch bereits
70 Jahre nach der Schaffung des Werkes, wenn das
Werk innerhalb dieser Frist nicht veröffentlicht
worden ist. Wird der wahre Name des Urhebers in
das Register beim DPMA eingetragen, erlischt das
Urheberrecht dagegen erst 70 Jahre nach dem Tod
des Urhebers. Das Register ist jedoch keine Dokumentation
sämtlicher urheberrechtlich geschützter
Werke, sondern ist nur für die Schutzdauer von
anonym oder pseudonym veröffentlichten Werken
von Bedeutung.
Das Register enthielt am Ende des Jahres 2011
731 Werke von 395 Urhebern. Weitere statistische
Daten finden Sie in der Tabelle 5 „Register anonymer
und pseudonymer Werke“ auf Seite 99 im Anhang
„Statistiken“.
Aufsich t üb er di e Verwertungsg esellschaf ten |
Tabelle 18: Erträge der Verwertungsgesellschaften im Jahr 2010
Verwertungsgesellschaften 1 Haushaltsvolumen 2 2010
GEMA Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte,
rechtsfähiger Verein kraft Verleihung 862,961 Mio. €
GVL Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
mbH 182,915 Mio. €
VG WORT Verwertungsgesellschaft WORT , rechtsfähiger Verein kraft Verleihung 135,329 Mio. €
VG Musikedition Verwertungsgesellschaft Musikedition, rechtsfähiger Verein kraft Verleihung 3,027 Mio. €
VG Bild-Kunst Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, rechtsfähiger Verein kraft Verleihung 57,983 Mio. €
GÜFA Gesellschaft zur Übernahme und Wahrnehmung von Filmaufführungsrechten mbH 9,865 Mio. €
VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten
mbH 38,664 Mio. €
VGF Verwertungsgesellschaft für Nutzungsrechte an Filmwerken mbH 24,282 Mio. €
GWFF Gesellschaft zur Wahrnehmung von Film- und Fernsehrechten mbH 49,604 Mio. €
AGICOA GmbH AGICOA Urheberrechtsschutz Gesellschaft mbH 24,922 Mio. €
VG Media VG Media Gesellschaft zur Verwertung der Urheber- und Leistungsschutzrechte
von Medienunternehmen mbH 42,819 Mio. €
VG TW F Verwertungsgesellschaft Treuhandgesellschaft Werbefilm mbH 0,018 Mio. €
Summe 1 432,389 Mio. €
1 Der VG Werbung + Musik mbH wurde im Jahr 2010 die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb entzogen.
2 E rfasst sind jeweils Erträge aus der Einräumung von Nutzungsrechten, aus Vergütungsansprüchen, Wertpapier- und Zinseinkünfte
sowie sonstige betriebliche Erträge.
42
Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sind zwei Schiedsstellen
angesiedelt. Sie unterbreiten den Beteiligten Einigungsvorschläge,
die sie als verbindlich annehmen können. Sie können den
Vorschlägen jedoch auch widersprechen oder sich außeramtlich
einigen. Obwohl die Schiedsstellen organisatorisch im DPMA eingebunden
sind, bleiben sie eigenständige Spruchkörper.
Die Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
(ArbEG) schlichtet bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern, die im
Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses etwas erfunden haben, und deren
Arbeitgebern.
Die Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Verwertungsgesellschaften
und Nutzern urheberrechtlich geschützter Werke. Die Schiedsstelle
unterbreitet den Beteiligten Einigungsvorschläge, die ähnliche Wirkung
wie ein Gerichtsurteil entfalten können.
| Schi edss tell en beim Deutsch en Patent- und Markenam t
Schiedsstellen
beim Deutschen Patentund
Markenamt
DPMA – Jahresbericht 2011 43
Arbeitnehmererfinder erwerben originär alle Rechte
an ihrer Diensterfindung (Erfinderprinzip). Sie
sind verpflichtet, die Erfindung ihrem Arbeitgeber
zu melden. Mit der Inanspruchnahme der Erfindung
durch den Arbeitgeber, die nach der gesetzlichen
Fiktion des § 6 Abs. 2 ArbEG (neue Fassung seit 2009)
grundsätzlich als erklärt gilt, gehen jedoch alle vermögenswerten
Rechte an der Diensterfindung auf
den Arbeitgeber über. Der Arbeitnehmererfinder
hat als Ausgleich für diesen Rechtsverlust gegenüber
dem Arbeitgeber einen Anspruch auf angemessene
Vergütung. Bei den Streitigkeiten vor der Schiedsstelle
geht es vor allem um die Angemessenheit
dieser Vergütung.
Die Schiedsstelle ist regelmäßig mit drei Personen
besetzt: einem Juristen als Vorsitzenden und zwei
Patentprüfern des DPMA, die das betreffende technische
Gebiet betreuen.
Die Schiedsstelle im Jahr 2011
Im Jahr 2011 gingen bei der Schiedsstelle 72 Anträge
auf Durchführung eines Schiedsstellenverfahrens
ein. Die Schiedsstelle konnte im Berichtszeitraum
76 Verfahren abschließen. Die Einigungsvorschläge
der Schiedsstelle stoßen nach wie vor auf große Akzeptanz.
In knapp 69 % der Fälle nahmen die Beteiligten
die Einigungsvorschläge an.
Das Spektrum der rechtlichen Probleme, mit denen
sich die Schiedsstelle befasste, war auch 2011 sehr
vielfältig.
So können nach Auffassung der Schiedsstelle subjektive
Gesichtspunkte die Berufung auf die Unbilligkeit
einer Vergütungsvereinbarung nicht ausschließen.
In einer anderen Schiedssache hat die Schiedsstelle
herausgearbeitet, dass die Änderung des Verfahrensgegenstandes
durch einen Beteiligten und die
Zustimmung hierzu durch den anderen Beteiligten
klar und bestimmt sein müssen.
In einem weiteren Einigungsvorschlag hat die
Schiedsstelle das vom Bundesarbeitsgericht entwickelte
Rechtsinstitut des einheitlichen Arbeitsverhältnisses
auch im Arbeitnehmererfindungsrecht
anerkannt. Steht ein Arbeitnehmer in einem
einheitlichen Arbeitsverhältnis zu zwei Arbeitgebern,
sind die Rechte und Pflichten aus dem ArbEG
auf Seiten der Arbeitgeber einheitlich wahrzunehmen.
Beide Arbeitgeber sind erfinderrechtlich Gesamtgläubiger
und haften als Gesamtschuldner.
Will der Arbeitgeber ein für eine Diensterfindung
erteiltes Schutzrecht nicht aufrechterhalten, hat
er dem Arbeitnehmer das Recht auf Verlangen zu
übertragen. In einem solchen Fall kann sich der
Arbeitgeber ein nicht ausschließliches Recht zur Benutzung
der Diensterfindung gegen angemessene
Vergütung vorbehalten. Für die Höhe dieser Vergütung
spielt es nach Auffassung der Schiedsstelle
keine Rolle, ob der Arbeitnehmer für die wirtschaftliche
Verwertung der Erfindung Schutzrechte des
Arbeitgebers beachten muss. Das ArbEG kennt keine
Verpflichtung des Arbeitgebers, dem Arbeitnehmer
die umfassende Verwertung der ihm übertragenen
Diensterfindung zu ermöglichen.
Den Wert einer Erfindung, die nicht in einem selbstständigen
Handelsobjekt, sondern in einem Zwischenprodukt
benutzt wurde, hat die Schiedsstelle
anhand der Herstellungskosten ermittelt, die mit
einem Umrechnungsfaktor zu fiktiven Nettoumsätzen
hochzurechnen waren.
In einem weiteren Schiedsfall hat sich die Schiedsstelle
mit der sukzessiven Verjährung des Anspruchs
auf Erfindervergütung auseinandergesetzt.
Schi edss tell en beim Deutsch en Patent- und Markenam t |
Schiedsstelle nach dem Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
DPMA – 44 | Schi edss tell en beim Deutsch en Patent- und Markenam t Jahresbericht 2011
Den Schöpfern musikalischer, literarischer, künstlerischer
oder ähnlicher Werke steht eine Vergütung
zu, wenn andere Personen ihre Werke nutzen.
Da die Urheber oft nicht jede Nutzung ihrer Werke
verfolgen können, lassen sie sich in der Regel von
Verwertungsgesellschaften vertreten. Diese setzen
dann die Rechte für sie durch und verlangen für die
Nutzung der Werke eine Vergütung.
Die Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
schlichtet vor allem in Fällen, in
denen über die Höhe dieser Vergütung gestritten
wird. Dazu gehören häufig Streitigkeiten zu den
sogenannten Gesamtverträgen. Gesamtverträge
gelten zwischen einer Verwertungsgesellschaft und
Nutzern von Werken, die sich zu einer Vereinigung
zusammengeschlossen haben.
Die Schiedsstelle im Jahr 2011
Im Jahr 2011 wurde die
Schiedsstelle in 122
Streitigkeiten eingeschaltet,
258 Verfahren
wurden abgeschlossen,
darunter ein Gesamtvertragsverfahren.
In
166 Verfahren steht
noch eine Entscheidung
aus, darunter ist
ein Gesamtvertragsverfahren
noch offen.
Damit ist die Zahl der Neueingänge gegenüber
dem Vorjahr (234 Eingänge) gesunken, aber im
Vergleich zu den letzten Jahren nach wie vor auf
hohem Niveau. Die meisten neuen Verfahren
betreffen Streitigkeiten mit Herstellern oder Importeuren
von Vervielfältigungsgeräten, wie zum
Beispiel Handys, MP3-Playern, PCs und von
Speichermedien, wie USB-Sticks, Speicherkarten
und Festplatten.
Die Schiedsstelle entschied im Jahr 2011 beispielsweise
über die Vergütung bei der Nutzung von Musik in
Tanzschulen. An diesem Verfahren war die Gesellschaft
für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte (GEMA) und die
Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten
mbH (GVL) einerseits sowie ein Verband
von Tanzschulenbetreibern andererseits beteiligt.
Hierbei war zu klären, in welcher Höhe die Verbandsmitglieder
eine urheberrechtliche Vergütung
an die beiden Verwertungsgesellschaften für die
Nutzung von Musikwerken in Tanzkursen zu zahlen
haben. Die Schiedsstelle hat die von den Verwertungsgesellschaften
gegenüber den Tanzschulen
geltend gemachte Forderung auf ein angemessenes
Maß reduziert und zudem vorgeschlagen, wie die
zu zahlende Vergütung auf die beiden Verwertungsgesellschaften
zu verteilen ist.
Im Jahr 2011 bestätigte der Bundesgerichtshof mehrere
Entscheidungen der Schiedsstelle, in denen der
GEMA und den Veranstaltern von Stadt- und Straßenfesten,
bei denen Musik gespielt wird, ein neues
Vergütungsmodell vorgeschlagen wurde. Damit ist
letztinstanzlich geklärt, dass sich die Höhe der zu
zahlenden urheberrechtlichen Vergütung grundsätzlich
nach der Größe der Veranstaltungsfläche
richtet. Je größer der vom Veranstalter genutzte
Raum ist, umso mehr ist für die Musiknutzung zu
zahlen, da dann auch mehr Besucher die Musik
hören können.
Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz
DPMA – Jahresbericht 2011 Schi edss tell en beim Deutsch en Patent- und Markenam t | 45
Tabelle 19: Schiedsstelle nach dem Arbeitnehmererfindungsgesetz beim DPMA
Jahr
Eingang
von Anträgen
Erledigungen
Am Jahresende
anhängige
Schiedsverfahren
Angenommene
Einigungsvorschläge
Widersprüche
gegen
Einigungsvorschläge
Nichteinlassung
auf das
Schiedsverfahren
Sonstiges Summe
2005 61 43 24 10 17 94 118
2006 52 25 21 13 8 67 68
2007 59 10 6 6 16 38 89
2008 66 24 18 12 4 58 97
2009 65 19 25 15 8 67 95
2010 65 30 14 14 34 1 92 86
2011 72 24 11 20 21 76 96
1 Seit 2010 werden hierbei auch Beschlüsse und Widerspruchsbescheide erfasst. Die Werte für das Jahr 2010 sind mit denen der Vorjahre daher nicht
direkt vergleichbar.
Tabelle 20: Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz beim DPMA
Jahr
Eingang
von Anträgen
Darunter
Gesamtverträge
nach § 14 Abs. 1
Nr. 1 Buchstabe c
UrhWahrnG
Erledigungen
Am Jahresende
anhängige
Anträge
Einigungsvorschlag
der
Schiedsstelle
Vergleich nach
Vorschlag der
Schiedsstelle
Verfahrenseinstellung
und sonstige
Entscheidung
Summe
2005 87 4 32 4 20 56 111
2006 75 1 43 1 24 68 118
2007 83 2 64 1 30 95 106
2008 61 6 83 1 13 97 70
2009 191 4 45 0 14 59 202
2010 234 0 27 0 107 134 302
2011 122 0 45 0 213 258 166
Statistiken der Schiedsstellen beim Deutschen Patent- und Markenamt
DPMA – 46 | Im Gesp räch Jahresbericht 2011
Frau Rudloff-Schäffer, was war für Sie im Jahr
2011 die größte Herausforderung?
Ganz klar die Einführung unserer elektronischen
Schutzrechtsakte – genannt ElSA – in den Bereichen
Patente und Gebrauchsmuster am 1. Juni 2011. Dieses
Datum bedeutet für unser Amt eine historische Zäsur.
Natürlich haben wir schon seit Langem IT-gestützt
gearbeitet. Im Endeffekt haben wir aber trotz IT-Unterstützung
über 130 Jahre lang unsere Akten in Papierform
geführt. Seit dem 1. Juni 2011 ist alles anders. Wir
haben uns bei den Patenten und Gebrauchsmustern
von der Papierakte verabschiedet und auf eine vollelektronische
Bearbeitung umgestellt.
Ein Projekt dieses Ausmaßes bedeutet ja immer
auch umfangreiche Anpassungen bestehender
Strukturen und auch den Wegfall von Funktionen
und Aufgaben. Das erzeugt normalerweise
auch Angst und Widerstände. Konnten Sie Ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei diesem
Veränderungsprozess mitnehmen?
Es stand für mich außer Frage, dass wir neben der
technischen Einführung auch die Auswirkungen
Im Gespr äch
Interview mit der Präsidentin des Deutschen Patent- und
Markenamts (DPMA), Cornelia Rudloff-Schäffer
auf das Arbeitsumfeld der Kolleginnen
und Kollegen im Blick haben müssen.
Ein so großes IT-Projekt kann nicht ohne
Akzeptanz und Begleitung der Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter gelingen. Denn
die IT unterstützt uns, aber sie arbeitet ja
nicht alleine.
Neben der technischen Projektgruppe
haben wir daher auch eine Projektgruppe
eingerichtet, die sich mit den Veränderungen
der Personalstruktur und
der bestehenden Arbeitsplätze befasst. Wir haben
auch ein umfangreiches Schulungskonzept erstellt.
Nichtsdestotrotz war der Schritt zur kompletten
IT-gestützten Bearbeitung für die Kolleginnen und
Kollegen mit gewaltigen Umstellungen verbunden.
Im Ergebnis sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
trotz einiger Hindernisse unseren Weg aktiv
mitgegangen und sehen in ElSA auch die Chance,
sich im Berufsleben weiterzuentwickeln. Dafür bin
ich sehr dankbar.
Weshalb haben Sie die elektronische Schutzrechtsakte
überhaupt eingeführt?
Wir haben als Deutsches Patent- und Markenamt
keine Monopolstellung. Man denke an das Europäische
Patentamt oder das Harmonisierungsamt für
den Binnenmarkt in Alicante. Unsere elektronische
Schutzrechtsakte ist für uns ein sehr wichtiges strategisches
Instrument, damit wir auch in Zukunft
als nationales Amt wettbewerbsfähig bleiben. Wir
haben nun ein Schutzrechtsbearbeitungssystem,
das zu den modernsten und leistungsfähigsten ITSystemen
aller großen Patentämter weltweit zählt.
DPMA – Jahresbericht 2011 47
Frau Rudloff-Schäffer, ein anderes Thema.
In letzter Zeit hat sich bei der Schaffung eines
EU-Patents eine große Dynamik entwickelt.
Verfolgen Sie diese Entwicklung als Präsidentin
eines nationalen Amtes nicht skeptisch?
Nein, in keiner Weise. Mir ist aber
bewusst, dass solche europäischen
Entwicklungen Fragen und auch Befürchtungen
mit sich bringen. Mit dem
Europäischen Patentübereinkommen,
der Gemeinschaftsmarkenverordnung
und der Gemeinschaftsgeschmacksmusterverordnung
wurden wichtige
Schutzrechte bereits europäisiert. Diese
Entwicklungen haben sich quantitativ
bisher kaum auf die Arbeit des DPMA
ausgewirkt. Das sehe ich als Beleg für die
Attraktivität des DPMA. Wir haben uns
einen guten Ruf erworben und sind gut gewappnet.
Auf was kommt es denn den Anmelderinnen und Anmeldern
am meisten an? Ich höre hier immer wieder:
Qualität, zügige Verfahren und Kosten. Ich bin zuversichtlich,
dass wir uns bei diesen Kriterien auch
weiterhin international gut behaupten werden.
Wo liegen Ihre Prioritäten für die nächsten Jahre?
Ziel ist für mich, die Zukunft und Wettbewerbsfähigkeit
unseres Amts im Sinne unserer Kundinnen und
Kunden zu sichern.
Die Einführung unserer elektronischen Schutzrechtsakte
hat uns viel Zeit und Kapazitäten gekostet. Für
dieses Projekt mussten wir in den letzten Jahren sehr
viel Personal freistellen. Dies ging leider auch zulasten
unserer Bearbeitungszeiten. Hier möchten wir die Verfahrensdauer
in Zukunft wieder deutlich reduzieren.
Zudem wollen wir die vollelektronische Bearbeitung
auch in den weiteren Schutzrechten Marke und
Geschmacksmuster einführen. Im Markenbereich
arbeiten wir bereits daran.
Als fünftgrößtes nationales Patent- und Markenamt
weltweit werden wir uns auch weiterhin international
engagieren. Mit Blick auf die zunehmende Patentaktivität
im asiatischen Raum, wie in Japan, Südkorea
und China, denken wir hierbei insbesondere an einen
verbesserten Datenaustausch. Ansonsten stehen auch
die Themen Arbeitsteilung und effektive Zusammenarbeit
zwischen Patent- und Markenämtern zum Vorteil
unserer Kunden auf der Agenda weit oben.
Im Gesp räch |
» Wir haben als Deutsches
Patent- und Markenamt
keine Monopolstellung. «
48
Für Informationen zu gewerblichen Schutzrechten möchten wir Ihre
erste Anlaufstelle sein. Umso mehr freut uns Ihr ungebrochenes Interesse:
Fast 252 000 Kundenkontakte verzeichneten die Auskunftsstellen
und Recherchesäle des Deutschen Patent- und Markenamts
(DPMA) im Jahr 2011. Auch auf Messen und Veranstaltungen präsentieren
wir uns regelmäßig.
… durch den Service unserer Auskunftsstellen
Sie möchten ein Patent, ein Gebrauchsmuster, eine Marke oder ein
Geschmacksmuster anmelden? Unsere drei Auskunftsstellen an den
Standorten München, Jena und Berlin bieten insbesondere für kleine
und mittlere Unternehmen sowie Einzelerfinder kompetente Beratung
bei Fragen zu gewerblichen Schutzrechten und den damit verbundenen
nationalen, aber auch europäischen und internationalen Verfahren.
Seit März 2011 beteiligen wir uns am Projekt D115. Unter der bundesweit
einheitlichen Behördenrufnummer 115 erhalten Informationssuchende
Antworten auf zahlreiche Fragen, zum Beispiel zum neuen
Personalausweis, zum Rentenbescheid oder auch zum Anmeldeverfahren
eines Patents. Sollte eine Frage nicht abschließend beantwortet
werden können, wird der Anrufer an die zuständige Behörde weitervermittelt.
Mit dem Projekt wird Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen
ein weiterer Zugang zu Informationen des gewerblichen
Rechtsschutzes ermöglicht.
| Informa tionsdi enste
Wir halten Sie
auf dem Laufenden …
DPMA – Jahresbericht 2011 49
… über die Erfinderberatung
Sie suchen rechtlichen Rat? Als Service in Zusammenarbeit
mit der Patentanwaltskammer beraten
Patentanwälte nach vorheriger Terminvereinbarung
über die Auskunftsstelle München und den
Recherchesaal Berlin zu allen Fragen des geistigen
Eigentums. Die dreißigminütigen Einzelgespräche
sind sehr begehrt. Bitte vereinbaren Sie deshalb
möglichst frühzeitig einen Termin.
… in unseren Recherchesälen
Mehr als 10 000 Besucherinnen und Besucher haben
2011 die Angebote der beiden Recherchesäle in
München und Berlin genutzt. Die Angebote vor Ort
reichen von der Online-Recherche über Verfahrensstandsermittlungen
bis zur Akteneinsicht.
Mehr als 77 Millionen Patentdokumente aus verschiedenen
Sammlungen können zur Ermittlung
des Stands der Technik für eine Patentanmeldung
eingesehen werden, beispielsweise über die amtsinterne
Datenbank DEPATIS. Das Technische Informationszentrum
Berlin (TIZ Berlin) archiviert zudem
historische Patente sowie Patente aus Osteuropa.
Bei der Recherche lassen wir Sie nicht allein:
Die Teams vor Ort erläutern kostenlos die zahlreichen
Informationsangebote auf dem Gebiet des
gewerblichen Rechtsschutzes, unterstützen Sie bei
der Recherche, beraten unter der Telefonnummer
+49 89 2195-3435 oder über die E-Mail-Adresse
datenbanken@dpma.de.
… durch Vorträge, Führungen und Schulungen
An allen drei Standorten können Sie das umfangreiche
Angebot an Vorträgen und Führungen des
DPMA nutzen. Workshops zur Patent-, Marken- und
Geschmacksmusterrecherche bieten wir Ihnen an
den Standorten Berlin und München.
Im Jahr 2011 fanden 16 Recherche-Workshops mit
über 160 Teilnehmern und Teilnehmerinnen statt.
Sie möchten an einem Workshop teilnehmen?
Aktuelle Termine finden Sie unter www.dpma.de
und in unserem Newsletter zu den Internet-Diensten.
… online unter www.dpma.de
Sie interessieren sich für den gewerblichen Rechtsschutz?
Auf unseren Internetseiten finden Sie Wissenswertes
zu Patenten, Marken und Mustern. Sie
können sich über Schutzrechte und ihre Anmeldung
beim DPMA informieren, in unseren Datenbanken
recherchieren, Formulare, Flyer und Informationsbroschüren
herunterladen und sich für Workshops
und Schulungen anmelden. Aktuelle Meldungen
stellen wir Ihnen als RSS-Feed zur Verfügung.
Newsletter – alle zwei Monate!
Möchten Sie unseren Newsletter zu den Internet-
Diensten abonnieren? Senden Sie einfach eine
E-Mail an newsletter@dpma.de. Sowohl die neueste
Ausgabe als auch unser Newsletter-Archiv finden
Sie auch im Internet unter http://www.dpma.de/
service/e_dienstleistungen/newsletter/index.html.
In unserem Newsletter informieren wir Sie über
• Neuigkeiten zu unseren Internet-Diensten,
• Tipps und Tricks zur Schutzrechtsrecherche,
• an unsere Auskunftsstelle gerichtete Fragen und
• aktuelle Termine.
DPMAinformativ
Kennen Sie unsere Schriftenreihe DPMAinformativ?
DPMAinformativ ist eine Veröffentlichung
des DPMA zu speziellen Themen des gewerblichen
Rechtsschutzes. Die vier bisher erschienenen Schriften
finden Sie unter http://www.dpma.de/service/
veroeffentlichungen/dpmainformativ/index.html.
Informa tionsdi enste |
DPMA – 50 Jahresbericht 2011
… auf Messen
Gelegenheit dazu, die Öffentlichkeit für den wirksamen
Schutz zu technischen Erfindungen, Marken
und Produktdesigns zu sensibilisieren, bieten
Messeauftritte.
2011 war das DPMA auf 21 Fachtagungen und -messen
im In- und Ausland präsent. Das DPMA profitiert dabei
von Kooperationen mit der:
• Koelnmesse GmbH (Initiative „No Copy!“)
• Messe Frankfurt GmbH
(Initiative „Messe Frankfurt against Copying“)
• Messe München GmbH
• Messe Düsseldorf GmbH
• VDW Verein Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken
e. V., Hannover.
Auf ausgewählten Messen treten wir zusammen
mit der Zentralstelle Gewerblicher Rechtschutz des
Zolls auf. Dadurch präsentieren wir uns als Netzwerkpartner
nationaler Schutzrechtssyteme.
Die neue Kooperation mit dem VDW auf der EMO
Hannover, der Weltleitmesse der Werkzeugmaschinenindustrie,
war äußerst erfolgreich. Die EMO ist
ein Schaufenster für die Innovationen der Branche.
Das DPMA war mit einem repräsentativen Stand
vertreten.
Im Jahr 2011 waren wir auf folgenden Messen vertreten.
| Informa tionsdi enste
Die Messen in Frankfurt sind Teil der Initiative „Messe Frankfurt against Copying“.
Die Messen in Köln sind Teil unserer Kooperation mit der Koelnmesse im Rahmen der Initiative „No Copy! – Pro Original!“.
Messekalender 2011
Messe
Januar
28. 01. – 01. 02. CBP (Christmas-, Beauty-, Paperworld)
(Frankfurt / Main)
Februar
1 1. 02. – 1 5. 02. Ambiente (Frankfurt / Main)
März
01. 03. – 03. 03. embedded world (Nürnberg)
1 5. 03. – 1 9. 03. ISH (Frankfurt / Main)
2 5. 03. – 2 6. 03. azubi- & studientage München 2011
(München)
April
04. 04. – 08. 04. HANNO VER MESSE (Hannover)
06. 04. – 1 0. 04. Messe für Erfindungen (Genf [CH])
Mai
05. 05. – 06. 05. VPP (Berlin)
2 3. 05. – 2 6. 05. LASER World of PHOTON ICS (München)
Juni
08. 06. – 1 0. 06. Intersolar (München)
09. 06. – 1 0. 06. PATINFO (Ilmenau)
Messe
Juli
06. 07. Tag der gewerblichen Schutzrechte
(Stuttgart)
August
2 6. 08. – 30. 08. Tendence (Frankfurt / Main)
September
04. 09. – 06. 09. spoga + gafa (Köln)
1 4. 09. – 1 7. 09. GRUR-Jahrestagung (Berlin)
1 9. 09. – 2 4. 09. EMO (Hannover)
2 3. 09. – 2 4. 09. START -Messe (Essen)
Oktober
1 1. 1 0. – 1 3. 1 0. BIOTE CHNICA (Hannover)
1 7. 1 0. – 2 0. 1 0. EPO Patent Information Conference
(Kilkenny [Irland])
19. 10. Bayerischer Patenttag (München)
21. 10. – 22. 10. deGUT (Berlin)
27. 10. – 30. 10. iEN A (Nürnberg)
November
1 6. 1 1. – 1 9. 1 1. MEDICA (Düsseldorf)
24. 11. Innovationstag Thüringen (Erfurt)
DPMA – Jahresbericht 2011 51
Wir kooperieren deutschlandweit mit 23 Patentinformationszentren.
So stellen wir sicher, dass in allen
Regionen Deutschlands qualifizierte Ansprechpartner
und Ansprechpartnerinnen zu gewerblichen
Schutzrechten Hilfestellung anbieten.
Dieser Service ist für kleine und mittlere Unternehmen,
Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie
private Erfinder und Erfinderinnen sehr wichtig.
Um eine hohe Servicequalität sicherzustellen,
organisieren wir Fortbildungsveranstaltungen für
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Patentinformationszentren.
So haben wir 2011 vier Veranstaltungen
für insgesamt 47 Teilnehmer aus den Patentinformationszentren,
darunter zweitägige Vertiefungsseminare
zu den Themen Geschmacksmuster
und Antipiraterie-Maßnahmen durchgeführt.
Wir unterstützen die Patentinformationszentren
auch bei der Organisation und Durchführung von
Veranstaltungen zum gewerblichen Rechtsschutz.
Im Jahr 2011 haben wir zusammen 18 Veranstaltungen
mit Vorträgen und Workshops durchgeführt,
an denen fast 800 Teilnehmer – vor allem aus kleinen
und mittelständischen Unternehmen – teilgenommen
haben. Hauptthemen waren die Entwicklung
von Patentstrategien im Mittelstand, die
Nutzung der Patentdatenbanken im Internet, der
Schutz von Marken und die elektronischen Schutzrechtsanmeldungen.
Zwölf Patentinformationszentren nehmen fristwahrend
Anmeldungen zu allen Schutzrechten
entgegen und leiten sie an uns weiter.
Im Jahr 2011 haben diese Patentinformationszentren
ihre internen Prozesse an die Einführung der elektronischen
Schutzrechtsakte beim DPMA angepasst.
Die Kooperation mit den Patentinformationszentren
wird vom Technischen Informationszentrum
in Berlin (TIZ Berlin) koordiniert. Dabei unterstützen
wir die Patentinformationszentren auch bei
ihrer Zusammenarbeit mit anderen regionalen
und nationalen Institutionen wie beispielsweise
SIGNO-Partnern (www.signo-deutschland.de), Industrie-
und Handelskammern und Patentverwertungsagenturen.
Wir vermitteln darüber hinaus
für die Patentinformationszentren Kontakte zur
Beteiligung an internationalen Programmen, wie
mit der Europäischen Patentakademie, der Weltorganisation
für geistiges Eigentum in Genf (WIPO),
dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
in Alicante (HABM), der Europäischen Kommission
und dem PATLIB-Netzwerk.
Weitere Informationen und unseren Flyer „Patentinformationszentren
in Deutschland“ finden Sie
unter: http://www.dpma.de/amt/kooperation/
patentinformationszentren/index.html.
Informa tionsdi enste |
Zusammenarbeit mit den Patentinformationszentren
Patentinformationszentren
in Deutschland
52
Die elektronische Schutzrechtsakte (ElSA)
Am 1. Juni 2011 haben wir nach fast siebenjähriger Vorbereitung
unser vollelektronisches Aktenbearbeitungssystem mit elektronischer
Vorgangssteuerung für die Schutzrechtsbereiche Patente
und Gebrauchsmuster sowie für Topografien und ergänzende
Schutzzertifikate freigeschaltet.
Seit September 2004 arbeitete ein Team von bis zu 350 Personen,
bestehend aus Beschäftigten unseres Hauses sowie Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern unseres Projektpartners IBM Deutschland GmbH
an der Konzeption, Entwicklung und Einführung des neuen und
komplexen Systems.
ElSA hat die IT-Landschaft des Deutschen Patent- und Markenamts
(DPMA) komplett verändert.
Mehr zu diesem Thema finden Sie in unserem Bericht „Erste Erfahrungen
mit ElSA“ auf Seite 56.
| Informa tionstech nologi e
IT-Entwicklungen und
Informationsdienste
DPMA – Jahresbericht 2011 Informa tionstech nologi e | 53
Unser Markenbereich bearbeitet die nationalen
Markenverfahren bereits seit 2006 mithilfe des elektronischen
Systems DPMAmarken.
Seit 2010 bearbeiten wir auch die Anträge auf internationale
Registrierung beziehungsweise Schutzerstreckungen
auf Deutschland und alle dazugehörigen
Nebenverfahren mit diesem System. Wir
entwickeln DPMAmarken laufend weiter und passen
es an die aktuelle Rechtsprechung an. So können wir
eine einheitliche und qualitativ hochwertige Arbeitsweise
im Markenbereich gewährleisten.
Alle Markenverfahren werden mithilfe des Systems
DPMAmarken elektronisch bearbeitet. Derzeit legen
wir eingehende Anträge und Schreiben noch in einer
Papierakte ab. Lediglich verfahrensrelevante Daten
werden in das Datenverarbeitungs-System übernommen,
damit sie für die elektronische Bearbeitung zur
Verfügung stehen. Einige Dokumente, wie die Notifikationen,
Beanstandungsbescheide und Daten zu internationalen
Markenregistrierungen übernehmen
wir bereits elektronisch von der Weltorganisation für
geistiges Eigentum (WIPO) in DPMAmarken.
Um in Zukunft auch in den Markenverfahren ohne
Papierakten arbeiten zu können, haben wir vor
zwei Jahren das Projekt ElSA Marke gestartet. Als
Vertragspartner konnten wir hierfür die Firma
Hewlett Packard gewinnen. Im Jahr 2011 arbeitete
das Projektteam „ElSA Marke“, bestehend aus Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der IT-Abteilung, der
Markenabteilungen und unseres Vertragspartners,
an der fachlichen und technischen Spezifikation
der elektronischen Akte. Das Projektteam hat dabei
die Schnittstellen und Ergebnisse, die im Rahmen
des Projekts zur Einführung einer elektronischen
Akte für den Patent- und Gebrauchsmusterbereich
erarbeitetet wurden, berücksichtigt. So werden im
Markenbereich beispielsweise das Digitalisierungszentrum
und auch das Dokumentenmanagementsystem
genutzt werden können.
Ein weiteres Ziel der elektronischen Akte im Markenbereich
ist die elektronische Kommunikation mit
unseren Kundinnen und Kunden über DPMAdirekt.
Gleichzeitig soll der elektronische Datenaustausch
mit der WIPO erweitert werden. Wie in den Schutzrechtsbereichen
Patente und Gebrauchsmuster planen
wir auch für Marken eine elektronische Akteneinsicht
über DPMAregister.
Unser Ziel ist es, ab 2014 sämtliche Verfahren im
Markenbereich ohne Papierakten abzuwickeln. Um
dieses Ziel zu erreichen, müssen die vorhandenen
Papierakten digitalisiert und in DPMAmarken
überführt werden. Mit der Erstellung eines Konzepts
zum sogenannten „Bestandsakten-Scan“ haben wir
2011 begonnen.
DPMAmarken, ElSA Marke – elektronische Markenbearbeitung und -registrierung
DPMA – 54 | Informa tionstech nologi e Jahresbericht 2011
DPMAdirekt – Schutzrechte online anmelden
Die Anzahl der elektronisch eingegangenen Anmeldungen
über unsere Anmeldesoftware DPMAdirekt
ist im Jahr 2011 nochmals stark gestiegen. Unsere
DPMAdirekt-Server konnten circa 40 000 elektronisch
übermittelte Anträge verarbeiten. Die Möglichkeit,
Geschmacksmusteranmeldungen elektronisch
einzureichen, wurde sehr gut angenommen.
Auch 2011 haben wir wieder Trainingstage zu
DPMAdirekt durchgeführt. In unseren Dienststellen
in München und Berlin sowie
in den Patentinformationszentren
Dortmund, Dresden
und Stuttgart konnten sich
unsere Anmelderinnen und
Anmelder ausführlich über
DPMAdirekt informieren.
Die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer erhielten Tipps zur
Installation und Konfiguration
der DPMAdirekt Software
und konnten die Anmeldung
einzelner Schutzrechte im
Demobetrieb ausprobieren.
Wir werden DPMAdirekt auch im Jahr 2012 weiterentwickeln.
Bei den Markenanmeldungen wird der
an das neue Design angepasste Editor eingebunden.
Mittelfristig sollen ausgewählte Nachgänge über
DPMAdirekt eingereicht werden können.
Testen Sie DPMAdirekt! Demoanmeldungen sind
auch ohne Signaturkarte möglich! Die Software und
weitere Informationen zu DPMAdirekt finden Sie
unter www.dpma.de.
… Johannes Kepler auch Erfinder war?
Der deutsche Mathematiker, Astronom, Astrologe und Optiker ist Erfinder des
astronomischen Fernrohrs. In seinem Werk „Dioptrice“, das vor 400 Jahren
(1611) erschienen ist, beschreibt Kepler eine Fernrohrbauweise. Das von Kepler
gebaute Fernrohr erinnert an ein Mikroskop. Aufgrund der besonderen Bauweise
entsteht ein um 180 Grad gedrehtes, also seitenverkehrtes und auf dem
Kopf stehendes Bild.
Wussten Sie, dass …
Markenanmeldung
DPMA – Jahresbericht 2011 Informa tionstech nologi e | 55
DPMAregister – ein bewährter Dienst wird
erweitert
Das Jahr 2011 stand für uns im Zeichen der elektronischen
Schutzrechtsakte (ElSA), die wir am 1. Juni 2011
für die Schutzrechtsbereiche Patente und Gebrauchsmuster
erfolgreich eingeführt haben. Gleichzeitig
konnten wir unseren Register- und Publikationsservice
DPMAregister um die Schutzrechte Patente und
Gebrauchsmuster erweitern. Seitdem können Sie
DPMAregister auch für Recherchen nach Patenten
und Gebrauchsmustern zusätzlich zu den Recherchen
nach Rechts- und Verfahrensstandsinformationen zu
Marken und Geschmacksmustern nutzen.
Wir versuchen unseren Service ständig für Sie zu
verbessern. Daher integrieren wir die Daten anderer
Institutionen, die Schutzrechte mit einem Geltungsbereich
Deutschland anbieten. Im August 2011 haben
wir den Datenbestand der Gemeinschaftsmarken des
Harmonisierungsamtes für den Binnenmarkt in Alicante
(HABM) in DPMAregister aufgenommen. Die
Daten der Internationalen Marken der Weltorganisation
für geistiges Eigentum (WIPO), bei denen für
Deutschland Schutz beantragt wurde, werden wir im
ersten Halbjahr 2012 integrieren.
Weitere Informationen zu DPMAregister finden Sie
unter www.dpma.de.
DPMAconnect – die Schnittstelle
zu DPMAregister
Für Datenbankanbieter haben wir DPMAconnect ins
Leben gerufen. Mit dieser Web-Service-Schnittstelle
zu DPMAregister können Sie unsere Schutzrechtsdaten
im komfortablen XML-Format direkt herunterladen.
Wir bieten diesen kostenfreien Service zunächst
für die Markendaten an, im Laufe des Jahres
2012 dann auch für die anderen Schutzrechtsdaten
(Patent, Gebrauchsmuster und Geschmacksmuster).
Neue Datenbankfunktionen in DEPATISnet
DEPATISnet ist unser elektronisches Patentdokumentarchiv.
Im Jahr 2011 haben wir einige neue Datenbankfunktionen
eingeführt, um Ihnen mehr Komfort bei der
Nutzung der Online-Dienste zu bieten. Hierbei sind
wir auf Ihre Wünsche und Anregungen eingegangen.
Durch die Änderungen des captcha-Modus in
DEPATISnet beim Download des Volldokumentes
können Sie nun den Sicherheitscode ohne Berücksichtigung
der Groß- und Kleinschreibung eingeben.
Außerdem ist es jetzt möglich, die gefundenen
Familienmitglieder einer Patentfamilie nach der
erfolgreichen Recherche in der Trefferliste zu
filtern. Neu ist auch das
Hervorheben der gesuchten
Wörter im recherchierbaren
Volltext. In der Einsteigerrecherche
können Sie in
einem Sammelfeld nun mit
IPC-Symbolen suchen.
Haben Sie weitere Anregungen
für uns?
Dann schreiben Sie uns an
datenbanken@dpma.de.
Wir freuen uns über Ihre
Hinweise und Anregungen.
DPMA – 56 | Informa tionstech nologi e – Im Fokus Jahresbericht 2011
Am 1. Juni 2011 haben wir unsere elektronische
Schutzrechtsakte (ElSA) freigeschaltet.
Die Aktenverwaltung und -bearbeitung waren in der
Vergangenheit sehr aufwendig. Neuanmeldungen
zu den Schutzrechten wurden häufig in Papierform
eingereicht, in einen Aktendeckel eingeheftet
und registriert. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
haben die verschiedenen Verwaltungs-,
Patent- und Gebrauchsmusterverfahren mit dieser
Papierakte bearbeitet, Arbeitsergebnisse dort dokumentiert
und einzelne Verfahrensinformationen
danach vom Papier in einen zentralen Verwaltungsrechner
übernommen. Diese Art der Aktenbearbeitung
war zeitaufwendig, fehleranfällig und nicht
anwenderfreundlich.
Durch ElSA können wir unsere Patent- und Gebrauchsmusterakten
komplett elektronisch verwalten und
bearbeiten. Medienbrüche zwischen Papier und
elektronischer Bearbeitung gehören der Vergangenheit
an. Wir besitzen nun ein Schutzrechtsbearbeitungssystem,
das zu den modernsten und leistungsfähigsten
IT-Systemen aller großen Patentämter
weltweit zählt.
Mit der vollelektronischen Aktenbearbeitung ergeben
sich viele Vorteile für Sie – unsere Anmelderinnen
und Anmelder – aber auch für unsere Beschäftigten.
Vorteile für unsere Kundinnen und Kunden
• Sie erhalten beispielsweise am Telefon schneller
Auskunft, da wir jederzeit sofort auf die betroffene
Akte zugreifen können.
• Die Bearbeitungszeiten haben sich insgesamt verkürzt.
So dauert der Versand von Bescheiden und
Beschlüssen nur noch zwei Tage, vorher konnte es
zwei Wochen dauern.
• Auch der Zeitraum zwischen Patenterteilung und
Publikation der Patentschrift hat sich verkürzt.
Hier benötigen wir nur noch sieben Wochen.
Im Fokus
Erste Erfahrungen mit ElSA
• Darüber hinaus müssen Sie keine Mehrfachexemplare
in Papierform mehr einreichen.
• Sie erhalten durch die tägliche Veröffentlichung
von Verfahrensinformationen bessere Recherchemöglichkeiten.
ElSA ist darüber hinaus die Voraussetzung für die
Einführung der Online-Akteneinsicht für die Schutzrechte
Patente und Gebrauchsmuster. Diese werden
wir in der zweiten Jahreshälfte 2012 zur Verfügung
stellen. Auch für unsere Bearbeitung ergeben sich
weitere wesentliche Vorteile:
• Die Akten sind jederzeit verfügbar.
• Es können mehrere Beschäftigte gleichzeitig
unterschiedliche Vorgänge an derselben Akte
bearbeiten.
• Das System zeigt, wenn aktuell eine Bearbeitung
ansteht, die nötigen Arbeitsschritte an. Hierbei
werden auch die Unterlagen zur Verfügung gestellt,
die für die Bearbeitung notwendig sind.
Dies vereinfacht und beschleunigt die Arbeitsabwicklung
erheblich.
• Auch die Archivierung ist einfacher geworden und
erleichtert den Zugang zu den Akteninformationen.
Wie sieht nun unsere Bilanz aus?
Insgesamt sind wir mit der Einführungsphase zufrieden.
Das System ist grundsätzlich stabil und alle
Haupt- und Nebenverfahren können problemlos bearbeitet
werden. So wurden beispielsweise bereits
am 1. Juni 2011 die ersten mit dem neuen System erstellten
Rechercheberichte des DPMA versandt.
Ein großes Projekt wie ElSA verläuft natürlich nie
ganz reibungslos. Uns war von Anfang an bewusst,
dass Anfangsschwierigkeiten zum Start eines derart
komplexen Systems dazugehören. Auch kleinere
Fehler in Einzelprozessen können bei unserem Massengeschäft
große Auswirkungen haben.
DPMA – Jahresbericht 2011 57
In der Einführungsphase zeigten sich durchaus
einige Ungereimtheiten, die auf die Migration der
Altdaten in das neue IT-System zurückgeführt wurden.
Zudem finden wir durch die tägliche Arbeit mit ElSA
immer noch Softwarefehler, die in der Testphase
nicht erkannt wurden.
Unsere Kundinnen und Kunden haben uns durch
ihre schnellen Hinweise und Anfragen sehr dabei
unterstützt, möglichst schnell auf Unzulänglichkeiten
zu reagieren. Für die Geduld und das Verständnis
sind wir dankbar.
Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten
sehr engagiert an der Behebung der Fehler. Unsere
internen Fachteams analysieren die Fehler und Engpässe,
verfolgen sie und beheben sie nach und nach.
Viele Einschränkungen und Fehler sind bereits
behoben und der Übergang in den Regelbetrieb
schreitet voran.
Im ersten halben Jahr nach Produktionsstart der
elektronischen Schutzrechtsakte haben wir bereits
mehrere zehntausend Haupt- und Nebenverfahren
vollelektronisch bearbeitet.
Die elektronische Vorgangssteuerung ist mit dem
BPEL-Prozessmanager realisiert (BPEL – Business
Process Execution Language, eine technische Sprache
zur Beschreibung von technischen Prozessabläufen).
Im Jahr 2011 wurden im System rund 10 Millionen
BPEL-Prozesse durchlaufen.
Informa tionstech nologi e – Im Fokus |
Das Gesamtvorhaben der elektronischen Schutzrechtsakte im Deutschen Patent- und Markenamt lässt sich
wie folgt darstellen:
Patente
Gebrauchsmuster Marken Geschmacksmuster
Adressen
epoline
DPMA direkt WIPO
DEPATIS EP-Patente
Workflow-Management
Technische Infrastruktur
Dokumenten-Management
Statistik
Zahlungs- Register
verkehr
Dokumentenannahme
Nutzerverzeichnis
Elektronische
Schutzrechtsakte
Querschnittsdienste Technische Dienste
58
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Insgesamt 2 699 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren im Jahr
2011 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) beschäftigt,
hiervon 2 386 in der Dienstelle München sowie 313 in der Dienststelle
Jena und im Technischen Informationszentrum Berlin. Damit ist die
Anzahl der Beschäftigten gegenüber dem Vorjahr etwas gesunken.
Das Verhältnis von weiblichen und männlichen Beschäftigten ist mit
1 363 Mitarbeiterinnen zu 1 336 Mitarbeitern recht ausgewogen.
| Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Ein starkes Team
DPMA – Jahresbericht 2011 59
Personalgewinnung
Das DPMA wirbt kontinuierlich qualifiziertes Personal
an. Auch im Jahr 2011 konnten wir wieder 101
neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aller Laufbahngruppen
gewinnen.
Leistungsanreize
An 289 besonders engagierte und leistungsstarke
Beamtinnen und Beamte wurden im Jahr 2011 Leistungsprämien
in Höhe von insgesamt 306 970 Euro
ausgeschüttet.
Aus- und Fortbildung im DPMA
Gesellschaftlicher und technologischer Wandel
führt zu Veränderungen in allen Lebens- und Arbeitsbereichen.
Der Fortschritt und sich ändernde
rechtliche Rahmenbedingungen stellen auch an
unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Herausforderung,
ihr Wissen ständig zu erweitern und
zu aktualisieren.
Unseren Auszubildenden
und Beschäftigten bieten wir
daher ein breites Aus- und
Fortbildungsangebot zur
Sicherung und Erweiterung
ihrer Qualifikationen sowie
zur Verbesserung der beruflichen
Entwicklungschancen.
Hierbei kommen auch moderne
multimediale Lernformen,
wie beispielsweise das elektronisch
unterstützte Lernen (E-Learning), zum Einsatz.
Das Jahr 2011 war ein besonderes Jahr. Es stand ganz
im Zeichen der Einführungsschulungen zur elektronischen
Schutzrechtsakte (ElSA) für die Schutzrechtsbereiche
Patente und Gebrauchsmuster. Mehr als
1 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich
an 7 000 Schulungstagen für diese neue Arbeitsumgebung
qualifiziert. Neben systembedingten Nutzerschulungen
haben wir unter anderem Schulungen
zu den Themen Datensicherheit und Ergonomie
sowie Bewegungs- und Augentraining angeboten.
Darüber hinaus nahmen die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter auch an 1 273 internen wie 56 externen
Fortbildungen auf verschiedenen Gebieten oder an
den von der Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
(BAköV) angebotenen Seminaren teil.
Ausbildung bedeutet Zukunft gestalten: Als Ausbildungsbehörde
nach dem Berufsbildungsgesetz
bietet das DPMA in München, Jena und Berlin 81
jungen Menschen den Rahmen für eine berufliche
Erstausbildung in einem der folgenden Berufsbilder:
• Elektronikerin / Elektroniker für Energie- und
Gebäudetechnik
• Fachangestellte / Fachangestellter für Bürokommunikation
• Fachangestellte / Fachangestellter für Medienund
Informationsdienste
• Fachinformatikerin / Fachinformatiker
• Kauffrau / Kaufmann für Bürokommunikation
• Tischlerin / Tischler
• Verwaltungsfachangestellte / Verwaltungsfachangestellter
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung konnten
wir allen Absolventinnen und Absolventen wie
schon in den vergangenen Jahren eine Anschlussbeschäftigung
anbieten.
Außerdem nahmen zahlreiche Schülerinnen und
Schüler die Möglichkeit eines berufsorientierenden
Praktikums in unserem Hause wahr.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter |
DPMA – 60 Jahresbericht 2011
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Das Forum Gesundheit ist der Kern des betrieblichen
Gesundheitsmanagements im DPMA. Die wichtigste
Ressource in einer erfolgreich agierenden Behörde
sind die Beschäftigten. Wir setzen auf ein ganzheitliches
Gesundheitsmanagement, um sowohl die
Gesundheit der Beschäftigten zu fördern, als auch
die Zufriedenheit und Motivation unserer Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter zu stärken.
Um diese Ziele zu erreichen, ist das Forum Gesundheit
in die vier Handlungsfelder
• psychosoziale Unterstützung,
• Ergonomie, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit,
• Bewegung und Sport sowie
• Ernährung unterteilt.
Wir greifen aus diesen Handlungsfeldern fortlaufend
Schwerpunktthemen heraus und erörtern
diese mit unseren hausinternen Ansprechstellen
und gegebenenfalls mit externen Beratern. Die Ergebnisse
setzen wir mit einem Handlungskonzept
zusammen mit den Beschäftigten um.
Wir bieten unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
verschiedenste Aktionen zur Gesundheitsförderung
an. Neben regelmäßig angebotenen
Sport- und Entspannungsübungen führen wir Gesundheitstage,
Grippeschutzimpfungen oder auch
Blutspendeaktionen durch. Bürogymnastik unter
fachkundiger Anleitung, Laufsportgruppen, Nordic
Walking Kurse, Betriebssportgemeinschaften und
Ernährungsvorträge runden unser Angebot ab.
Im Jahr 2011 hat das DPMA beispielsweise zum vierten
Mal erfolgreich mit über 100 Läuferinnen und Läufern,
Nordic Walkerinnen und Walkern am Münchner
Firmenlauf im Olympiapark teilgenommen.
Die betrieblichen Ansprechpartner für Suchtfragen
haben unter dem Motto „Alkohol? Weniger ist
besser!“ einen Aktionstag für alle Beschäftigten des
DPMA in München angeboten.
In unserer Dienststelle Jena fand zum Thema „Ernährung
und Bewegung“ ein Gesundheitstag statt.
Durch die Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte
hat sich die Anzahl der Bildschirmarbeitsplätze
deutlich erhöht. Im vergangenen Jahr
hatten daher die ergonomische Ausstattung unserer
Arbeitsplätze und die entsprechende Beratung
einen hohen Stellenwert.
Im DPMA sind derzeit 64 eigens geschulte Ergonomielotsinnen
und -lotsen im Einsatz. Diese sind Ansprechpartner
bei der ergonomischen Einstellung
von Tischen, Stühlen, Monitoren und Software.
Neben den ergonomischen Fragestellungen sind
auch Tipps zur Gestaltung der notwendigen Bildschirmpausen
sehr gefragt.
Ergonomieschulungen für unsere
Beschäftigten, spezielle Kurse zum
Thema Sehtraining, aber auch die
beginnende Ausstattung mit höhenverstellbaren
Schreibtischen
ergänzen dieses Angebot.
| Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
DPMA – Jahresbericht 2011 In eig ener Sach e | 61
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) hat
viel zu bieten – nicht nur als zentraler Dienstleiter
auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtschutzes,
sondern auch als Arbeitgeber.
Das DPMA ist ein moderner und weltoffener Arbeitgeber,
der seinen Beschäftigten auch in stürmischen
Zeiten einen krisensicheren Arbeitsplatz bietet – sei
es als Bundesbeamte oder als Tarifbeschäftigte.
Unsere Beschäftigten üben vielfältige hoheitliche
Aufgaben im öffentlichen Interesse aus.
Das DPMA setzt als familienfreundlicher Arbeitgeber
auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Wir unterstützen die Beschäftigten dabei, Familie
und Beruf in eine Balance zu bringen. Die Beschäftigten
genießen die Vorteile der Gleitzeit. Sie haben
die Möglichkeit, Zeitguthaben anzusparen und anschließend
in Form von freien Gleittagen abzubauen.
Daneben stehen zahlreiche Telearbeitsplätze
zur Verfügung, die das Arbeiten von zu Hause aus
ermöglichen.
Wir bieten unseren Beschäftigten zudem verschiedene
Teilzeitmodelle an, um ihren individuellen familiären
Bedürfnissen gerecht werden zu können.
Kleinkinder können in unserer hauseigenen Kinderkrippe
betreut werden.
In Eigener Sache
Das Deutsche Patent- und Markenamt –
ein attraktiver Arbeitgeber
Die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit
sowie das Wohlbefinden und die Zufriedenheit
unserer Beschäftigten zu erhalten und zu fördern,
ist für uns ein wichtiges Ziel, das wir durch gezielte
Maßnahmen unterstützen.
Das DPMA bietet moderne Arbeitsplätze mitten in
München. Die Beschäftigten profitieren so von der
guten Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel
und genießen gleichzeitig den hohen Freizeitwert
der „Weltstadt mit Herz“ sowie des attraktiven
Münchner Umlands.
Neugierig? Wir suchen laufend Patentprüferinnen
und Patentprüfer, Juristinnen und Juristen, IT-Fachkräfte
sowie Beamtinnen und Beamte im gehobenen
nichttechnischen Dienst. Daneben gibt es bei uns
auch die Möglichkeit zur Ausbildung in einem von
sieben verschiedenen Ausbildungsberufen.
Mehr Infos finden Sie auf unseren Internetseiten
unter www.dpma.de.
» Ich erlebe jeden Tag, wie
Fortschritt gemacht wird! «
Dr. Johannes Freudenreich
Diplom-Chemiker, Patentprüfer auf den
Gebieten Polymerchemie, Feinchemie
und Chemische Verfahrenstechnik
62
Die Entwicklung der Haushaltslage des Deutschen Patent- und Markenamts
(DPMA) war trotz der weltweiten Finanzkrise durchweg positiv.
Das DPMA konnte im Haushaltsjahr 2011 Gesamteinnahmen in Höhe
von 317,4 Millionen Euro erzielen.
Wie in den vergangenen Jahren lagen auch im Haushaltsjahr 2011
die Gesamtausgaben mit 245,5 Millionen Euro erheblich unter den
Einnahmen. Die nochmals steigende Zahl an zusätzlichen befristetet
eingestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Zusammenhang
mit der Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte, die Beschäftigung
von abgeordneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Deutschen Post AG und Vivento sowie die weiterhin steigenden Zuweisungen
an den Versorgungsfonds des Bundes führten allerdings
zu einer Steigerung der Personalausgaben gegenüber dem Vorjahr
um 3,2 %.
Aufgrund der guten finanziellen Ausstattung im Jahr 2011 war es dem
DPMA möglich, Baumaßnahmen und IT-Projekte durchzuführen, um
gut gerüstet in die kommenden Jahre zu gehen, die von knapper werdenden
finanziellen Mitteln geprägt sein werden.
Die energetische Grundsanierung des sogenannten Hochhauses in
München, für die dem DPMA Haushaltsmittel in Höhe von knapp 5,8
Millionen Euro aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung zur
Verfügung gestellt worden sind, konnte im Jahr 2011 abgeschlossen
und abgerechnet werden.
Insgesamt stellte sich die Finanzsituation im Haushaltsjahr 2011 für
das DPMA sehr erfreulich dar.
| Finanzen
Stabil in der Krise
Tabelle 21: Einnahmen und Ausgaben des Deutschen Patent- und Markenamts
und des Bundespatentgerichts (Millionen Euro)
2010 2011 Veränderung in %
Einnahmen 301,7 317,4 + 5,2
Ausgaben 236,7 245,5 + 3,7
davon Anteil für Personal 138,8 143,3 + 3,2
DPMA – Jahresbericht 2011 In eig ener Sach e | 63
In Eigener Sache
Wir werden grüner
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) nutzt
immer stärker erneuerbare Energien und steigert
dadurch seine Energieeffizienz erheblich. Wir wollen
so einen effektiven Beitrag zum Klimaschutz
leisten.
Aus dem Teilprogramm „Grundsanierung und
energetische Sanierung von Gebäuden“ des Konjunkturpakets
II der Bundesregierung haben wir
Haushaltsmittel für eine energetische Grundsanierung
unseres Haupthauses in München in der Zweibrückenstraße
erhalten.
Mit diesen Mitteln haben wir
von 2010 bis Ende 2011 das
Gebäude mit Solarkollektoren,
Geothermiesonden
mit
Wärmepumpe, einem
Blockheizkraftwerk und
einer energiesparenden
Deckenbeleuchtung ausgestattet.
Durch die kombinierte
Nutzung von Erdwärme und
Solarenergie können wir unseren Energiebedarf
im Haupthaus zu 60 % aus erneuerbaren Energien
gewinnen und jährlich Emissionen von etwa 1 380
Tonnen CO2 vermeiden.
Da hierdurch unsere Betriebskosten für Heizen und
Kühlen deutlich sinken, erwarten wir eine Amortisation
der Anlage in fünf bis sieben Jahren. Die gesamte
Anlage werden wir 2012 in Betrieb nehmen.
Auch das Dienstgebäude des Technischen Informationszentrums
in Berlin (TIZ Berlin) wurde im Jahr
2011 saniert. Hierbei haben wir die Heizungsanlage
optimiert und die vorhandene Dämmung verbessert,
um Energieverluste zu minimieren. Zudem
haben wir einfach verglaste Fenster
an den Straßenfassaden gegen
isolierverglaste Fenster
ausgetauscht. Dadurch
werden wir eine Verbesserung
des sommerlichen
Wärmeschutzes
und eine deutliche Energieeinsparung
im Winter
von circa 60 000 Kilowattstunden
jährlich erreichen. Im Jahr
2012 werden wir die Fenstersanierung
auch auf den Innenbereich
ausdehnen.
Im Bereich der Informationstechnologie haben wir
in den letzten Jahren viele leistungsschwache und
energieineffiziente Server durch weniger, aber
dafür stärkere und zugleich energieeffizientere Modelle
ersetzt. Dies dient der Umsetzung der beiden
Ziele der „Green-IT-Initiative“ des Bundes. Mit dieser
Initiative
soll zum einen der Energieverbrauch reduziert
werden, der durch den IT-Betrieb verursacht
wird. Zum anderen soll bei größeren Neuinvestitionen
im IT-Bereich der Energieverbrauch auch ein
Beschaffungskriterium sein.
Für die nächsten Jahre planen wir zudem, die Kühlung
unseres Rechenzentrums energetisch zu
optimieren. Die Klimaanlage beansprucht einen
erheblichen Teil der für das Rechenzentrum erforderlichen
Energie.
64
Als fünftgrößtes nationales Patentamt weltweit misst das Deutsche
Patent- und Markenamt (DPMA) der internationalen Zusammenarbeit
auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes große Bedeutung
bei. Das DPMA gibt damit der weltweiten Entwicklung des
Patentsystems neue Impulse und verfolgt mit seinen Partnerämtern
gemeinsame strategische Ziele.
Internationale
Zusammenarbeit
| International e Zusamm enarbeit
DPMA – Jahresbericht 2011 65
Bilaterale Kooperationen
Erneut spielten im Rahmen der bilateralen Kooperationen
im Jahr 2011 zwei Kooperationsprojekte eine
besondere Rolle: der sogenannte Patent Prosecution
Highway („Eilweg zur Patenterteilung“) und der
Patentprüferaustausch. Daneben haben wir unsere
bilateralen Kontakte zu den Ämtern in Brasilien,
China, Indien, Japan, Kanada, Rumänien, Russland,
Südkorea, Türkei, dem Vereinigten Königreich sowie
den Vereinigten Staaten von Amerika intensiviert und
die Zusammenarbeit mit den Ämtern in Australien
und Vietnam aufgenommen.
Patent Prosecution Highway (PPH)
Der Patent Prosecution Highway (PPH) ist darauf
ausgerichtet, durch die gegenseitige Nutzung von
Arbeitsergebnissen das Patentprüfungsverfahren
effizienter zu gestalten.
Mit einem PPH-Antrag haben die Anmelderinnen
und Anmelder die Möglichkeit, beim DPMA und der
jeweiligen ausländischen Partnerbehörde eine beschleunigte
Prüfung zu beantragen, soweit die im
Wesentlichen gleiche Patentanmeldung im jeweils
anderen Amt vorangemeldet wurde und zumindest
ein Patentanspruch dort für gewährbar erachtet
wurde. In diesem Fall können die Arbeitsergebnisse
der beiden Ämter ausgetauscht und gegenseitig
genutzt werden. Durch die mögliche gegenseitige
Nutzung erweitern sich die Recherchemöglichkeiten
nach dem Stand der Technik, wodurch die
Qualität der Prüfung noch weiter verbessert wird.
Dabei sind natürlich weder wir noch unser jeweiliges
Partneramt an die Entscheidungen der anderen
Behörde gebunden.
Das DPMA unterhält mittlerweile PPH-Pilotprojekte
mit sechs Partnerämtern: dem Japanischen Patentamt
(2008), dem US-amerikanischen Patent- und
Markenamt (2009), dem Koreanischen Amt für geistiges
Eigentum (2010) und dem Kanadischen Amt
für geistiges Eigentum (2010). Im Jahr 2012 werden
wir PPH-Pilotprojekte mit dem Staatlichen Amt für
geistiges Eigentum der Volksrepublik China sowie
dem Amt für geistiges Eigentum des Vereinigten
Königreichs aufnehmen.
Patentprüferaustausch
Der Prüferaustausch zwischen zwei Ämtern ist ein
wichtiges und sinnvolles Instrument, um die Praxis
eines Partneramtes kennen zu lernen. Er dient dem
Erfahrungsaustausch der beteiligten Prüferinnen
und Prüfer. Im Rahmen eines Prüferaustausches
werden im Wesentlichen gleiche Patentanmeldungen,
die im Rahmen von Prioritätsanmeldungen in
zwei unterschiedlichen Ämtern anhängig sind, von
den jeweils zuständigen Patentprüferinnen und
-prüfern gemeinsam erörtert. Beide Ämter gewinnen
dadurch Erkenntnisse über das Prüfungsverfahren
und das Umfeld des Prüfungsbereichs im jeweiligen
Partneramt. So können beide Partnerämter voneinander
lernen und Best Practices herausarbeiten.
Der Prüferaustausch wird in der Regel mit zwei
bis vier Patentprüferinnen und -prüfern pro Amt
durchgeführt. Wir organisieren einen regelmäßigen
Patentprüferaustausch mit den Partnerämtern in
Japan und Südkorea, China, den USA und Russland.
Seit 2011 gibt es auch ein Austauschprogramm mit
Australien. Der Patentprüferaustausch mit dem Vereinigten
Königreich wird 2012 fortgeführt.
International e Zusamm enarbeit |
Generaldirektor Philip Noonan (IP Australia) begrüßt die
deutschen Patentprüfer
DPMA – 66 Jahresbericht 2011
Australien
Im Jahr 2011 führte das DPMA erstmals einen Prüferaustausch
mit dem Australischen Patentamt (IP
Australia) durch. Zwei Patentprüfer unseres Amtes
besuchten im Oktober 2011 ihre Kollegen in Canberra.
Brasilien
Seit 2005 arbeiten wir in verschiedenen Bereichen
mit der Brasilianischen Patentbehörde (Instituto Nacional
da Propriedade Industrial [INPI]) zusammen.
China
Unsere Kooperation mit dem Staatlichen Amt für
geistiges Eigentum der Volksrepublik China (SIPO)
nahm auch im Jahr 2011 eine herausgehobene Stellung
im Rahmen der bilateralen Kooperationen ein.
Im Frühjahr 2011 begrüßten wir eine von Vizepräsidentin
BAO Hong geführte hochrangige Delegation
des SIPO im DPMA.
Im Rahmen des mehrtägigen Aufenthalts der chinesischen
Delegation tauschte sich unsere Amtsleitung
mit Vizepräsidentin BAO Hong über die traditionell
enge Zusammenarbeit zwischen dem SIPO
und dem DPMA aus.
Vom 10. bis 15. Oktober 2011 veranstalteten das
DPMA und das SIPO anlässlich ihrer seit 30 Jahren
bestehenden erfolgreichen Kooperation zwei Symposien
in Peking und Schanghai zu Themen des
geistigen Eigentums.
In der Delegation des DPMA waren unter anderem
der frühere Präsident des DPMA, Professor Dr.
Jürgen Schade, die Präsidentin des Bundespatentgerichts,
Beate Schmidt, und die Präsidentin der
Patentanwaltskammer, Dr. Brigitte Böhm, sowie
weitere hochrangige Vertreter der Patentanwaltschaft
und der Wirtschaft. Ein weiterer Meilenstein
in der partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen
dem DPMA und dem SIPO war die Unterzeichnung
eines neuen Memorandum of Understanding
(MoU). Präsidentin Rudloff-Schäffer und der Leiter
des chinesischen Amtes, Professor TIAN Lipu, unterzeichneten
das Memorandum zur Aufnahme eines
gemeinsamen PPH-Pilotprojekts am 10. Oktober
2011. Das Pilotprojekt zum PPH mit China wird Anfang
2012 starten.
| International e Zusamm enarbeit
Teilnehmer des Deutsch-Chinesischen Symposiums
in Peking
Vizepräsidentin BAO Hong (SIPO) mit Präsidentin Cornelia
Rudloff-Schäffer (DPMA)
DPMA – Jahresbericht 2011 67
Darüber hinaus unterzeichneten Frau Rudloff-
Schäffer und Herr Professor TIAN das Arbeitsprogramm
für 2011 und 2012, das die weiteren Details
unserer Zusammenarbeit regelt. Einen Schwerpunkt
der künftigen Zusammenarbeit bildet die
Intensivierung des Dokumenten- und Datenaustauschs.
Dieser erleichtert die Recherche des im
Rahmen der Patentprüfung zu beachtenden Stands
der Technik aus China und Deutschland und trägt
zur besseren Qualität bei.
Auch der Patentprüferaustausch soll fortgesetzt
werden. Im Oktober 2011 besuchten zwei Prüfer des
DPMA das SIPO.
Im Rahmen des Symposiums in Schanghai wurde
Präsidentin Rudloff-Schäffer am 14. Oktober 2011 der
Ehrentitel „Honorary Professor“ der Tongji-Universität
verliehen. Mehrere Fachvorträge zu den Themen
Patentqualität und Patentsysteme in Deutschland
und China sowie zum Patentanwaltswesen in China
rundeten die Veranstaltung ab.
Die langjährige strategische Partnerschaft zwischen
dem DPMA und dem SIPO hat zum Aufbau
des chinesischen Amtes und zur ständigen Fortentwicklung
eines Systems zum Schutz von Patenten,
Gebrauchs- und Geschmacksmustern in China
beigetragen. Inzwischen gehört das SIPO zum Kreis
der fünf größten Patentämter der Welt. Während
der Anfänge der Kooperation konzentrierten sich
die Ämter in den 1980er-Jahren vor allem auf die
technische Zusammenarbeit und die Erarbeitung
verbindlicher Standards sowie die Ausbildung der
Prüferinnen und Prüfer im chinesischen Amt. Daraus
hat sich gegenseitiges Verständnis und ein enges,
vertrauensvolles Zusammenwirken entwickelt.
International e Zusamm enarbeit |
Patentprüferaustausch mit China
Übergabe der Urkunde durch Professor ZHOU, Senatspräsident
der Tongji-Universität
Professor TIAN Lipu (SIPO) und Frau Rudloff-Schäffer (DPMA)
bei der Unterzeichnung des Memorandum of Understanding
DPMA – 68 Jahresbericht 2011
Japan
Mit dem Japanischen Patentamt (JPO) pflegt das
DPMA eine langjährige intensive bilaterale Zusammenarbeit.
Im März 2008 haben wir mit dem JPO
das erste Pilotprojekt zum PPH begonnen.
Eine herausgehobene Stellung bei der Zusammenarbeit
mit dem JPO nimmt der Prüferaustausch
bereits seit März 2000 ein. Zuletzt besuchten vier
Patentprüfer des JPO im Herbst 2011 das DPMA.
Bei einem Treffen von Präsidentin Rudloff-Schäffer
mit dem Direktor des JPO, Yoshiyuki IWAI, im September
2011 am Rande der Generalversammlung
der Weltorganisation für geistiges Eigentum
(WIPO) in Genf wurde die Fortführung der erfolgreichen
Zusammenarbeit bekräftigt. An dem Treffen
nahm auch Herr Dr. Ernst, Unterabteilungsleiter für
Handels- und Wirtschaftsrecht im Bundesministerium
der Justiz, teil.
Kanada
Seit 2010 führen das DPMA und das Kanadische Amt
für geistiges Eigentum (CIPO) ein Pilotprojekt zum
PPH durch.
Rumänien
Bereits seit 1999 unterhält das DPMA bilaterale Beziehungen
zum Staatlichen Amt für Erfindungen
und Marken von Rumänien (OSIM). Zuletzt verständigten
sich Präsidentin Rudloff-Schäffer und Gabór
Varga, Direktor des OSIM, im September 2011 am
Rande der WIPO-Generalversammlung in Genf auf
die Fortführung der erfolgreichen Kooperation.
Im Sommer 2012 wird Präsidentin Rudloff-Schäffer
das OSIM in Bukarest besuchen.
Russland
Im Jahr 2011 fand zum zweiten Mal der Prüferaustausch
mit dem russischen Föderalen Dienst für
geistiges Eigentum, Patente und Marken (ROSPATENT)
statt. Zwei Patentprüferinnen von ROSPATENT besuchten
im November 2011 ihre Prüferkollegen im
DPMA.
| International e Zusamm enarbeit
Patentprüferinnen aus dem RO SPATENT mit ihren Prüferkollegen
des DPMA
Die Teilnehmer des Heads Meetings in Genf
DPMA – Jahresbericht 2011 69
Südkorea
Seit 2010 besteht zwischen dem DPMA und dem
Korean Intellectual Property Office (KIPO) eine
Vereinbarung über die Durchführung eines Pilotprojekts
zum PPH. Auch der Prüferaustausch findet
nun bereits das sechste Mal in Folge statt. Im Sommer
2011 besuchten vier Patentprüferinnen und
Patentprüfer des DPMA ihre Kollegen im KIPO.
Im September 2011 tauschten sich Präsidentin Rudloff-
Schäffer und der Direktor des KIPO, Soowon
LEE, bei einem Treffen am Rande der WIPO-Generalversammlung
in Genf über die erfolgreiche Kooperation
aus.
Türkei
Im Jahr 2011 unterstützte das DPMA ein EU-Twinning-
Projekt im Patentbereich. Auf Grundlage dieses Projekts
führten Patentprüfer des DPMA im April 2011
Schulungen in München und am Türkischen Patentinstitut
(Türk Patent Enstitüsü – TPE) durch.
Vereinigtes Königreich
Bei einem Treffen im Dezember 2011 verständigten
sich Präsidentin Rudloff-Schäffer und John Alty,
Chief Executive und Comptroller General des britischen
Amtes für geistiges Eigentum, auf die Intensivierung
der Zusammenarbeit zwischen den beiden
Ämtern. Schwerpunkte der Zusammenarbeit sollen
Treffen auf Amtsleiter- und Fachebene, die Wiederaufnahme
des Patentprüferaustauschs sowie das
Qualitätsmanagement im Patentbereich sein.
Vereinigte Staaten von Amerika
Das DPMA und das US-amerikanische Patent- und
Markenamt (USPTO) arbeiten seit 2009 eng zusammen.
Das gemeinsame PPH-Pilotprojekt bildet einen
Schwerpunkt der Zusammenarbeit. Es besteht seit
April 2009. Im Mai 2011 einigten sich die Amtsleiter
des DPMA und des USPTO auf eine Verlängerung
des PPH-Pilotprojekts bis Ende April 2013 bei gleichzeitiger
Verbesserung der Nutzungsbedingungen
für die Anmelderinnen und Anmelder. Diese haben
nunmehr eine weitere Antragsmöglichkeit vor dem
DPMA: Nach den bisherigen Richtlinien war die
Möglichkeit eines PPH-Antrags auf PCT-Anmeldungen
(nationale oder internationale Anmeldungen
nach dem Patent Cooperation Treaty [PCT]) be-
International e Zusamm enarbeit |
Patentprüfer des DPMA mit ihren Kollegen im KIPO
Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer (DPMA) und John Alty,
Chief Executive und Comptroller General des britischen Amtes
für geistiges Eigentum
DPMA – 70 Jahresbericht 2011
schränkt, in denen eine US-amerikanische Priorität
in Anspruch genommen wurde. Mit der Verlängerung
können die Anmelderinnen und Anmelder
zusätzlich einen PPH-Antrag für PCT-Anmeldungen
ohne Inanspruchnahme einer US-amerikanischen
Priorität stellen. Diese Möglichkeit wird als „direkte
PCT-Route“ bezeichnet.
Im September 2011 trafen sich Präsidentin Rudloff-
Schäffer und David J. Kappos, Under Secretary of
Commerce for Intellectual Property und Direktor
des USPTO, am Rande der WIPO-Generalversammlung
in Genf. Die Amtsleiter bekräftigten ihren Willen,
ihre bilaterale Kooperation auch in Zukunft eng
und vertrauensvoll weiterzuführen.
Im Jahr 2011 fanden darüber hinaus das Deutsch-
Amerikanische Nutzerseminar zum PPH in München
und die 133. Jahreskonferenz der International Trademark
Association (INTA) in San Francisco statt. Lesen
Sie mehr zu diesen Veranstaltungen in unserem
Rückblick ab Seite 72.
Vietnam
Zur Unterstützung der Ausbildung von Patentprüfern
des Nationalen Amtes für geistiges Eigentum
von Vietnam (NOIP) führte das DPMA in Zusammenarbeit
mit der WIPO im März 2011 Schulungen in
Vietnam durch.
Entwicklungen im europäischen Patentsystem
Entwicklungen im Bereich EU- Patent und
europäische Patentgerichtsbarkeit
Nachdem eine einvernehmliche Einigung auf ein
Sprachenregime für das EU-Patent trotz intensiver Bemühungen
nicht zustande kam, hat die EU-Kommission
noch im Dezember 2010 einen Vorschlag für eine
Verstärkte Zusammenarbeit in diesem Bereich nach
Artikel 326 ff. AEUV vorgelegt, dem das Europäische
Parlament bereits im Februar 2011 zugestimmt hat.
Der Rat für Wettbewerbsfähigkeit hat daraufhin im
März 2011 mit breiter Mehrheit von 25 der 27 EU-Mitgliedstaaten
den Beschluss zur Ermächtigung der 25
Mitgliedstaaten zur Begründung einer Verstärkten
Zusammenarbeit erlassen. Nur Spanien und Italien
haben dem nicht zugestimmt.
Mitte April 2011 legte die EU-Kommission dem
Rat und dem Europäischen Parlament zwei neue
Verordnungsvorschläge zur Umsetzung dieser
Verstärkten Zusammenarbeit vor. Die beiden Entwürfe
enthalten einerseits Bestimmungen zur
Beantragung und Verwaltung eines „Europäischen
Patents mit einheitlicher Wirkung“ sowie andererseits
dessen Sprachenregime. Der Vorschlag für
das Sprachenregime greift auf das Drei-Sprachen-
Regime des Europäischen Patentamts zurück. Von
Übergangsregelungen abgesehen, sollen nach der
Erteilung des Patents für dessen Wirksamkeit in den
25 teilnehmenden Mitgliedstaaten keine weiteren
| International e Zusamm enarbeit
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Deutsch-Amerikanischen Nutzerseminars zum PPH in München
DPMA – Jahresbericht 2011 71
Übersetzungen erforderlich sein. Zur Information
und ohne rechtliche Wirkungen sollen Maschinenübersetzungen
bereitgestellt werden.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im März
2011 sein Gutachten A 1/09 zur Vereinbarkeit des
ihm vorgelegten Übereinkommensentwurfs zur Errichtung
einer europäischen Patentgerichtsbarkeit
mit dem EU-Recht vorgelegt und Nachbesserungen
angemahnt, weil die für nationale Gerichte geltenden
Garantien des EU-Rechts durch den internationalen
Charakter des Gerichts nicht hinreichend
beachtet würden. Das Europäische Patentgericht
soll nunmehr als gemeinsames Gericht der teilnehmenden
EU-Mitgliedstaaten geschaffen werden
und nicht – wie ursprünglich geplant – für eine
Beteiligung von Drittstaaten offen stehen.
Über die im Juni 2011 eingereichte Klage von Spanien
und Italien gegen die Schaffung eines einheitlichen
EU-Patentschutzes hat der EuGH dagegen noch nicht
entschieden.
Danach ging es mit großen Schritten voran in Richtung
der Schaffung eines einheitlichen EU-Patents
und einer europäischen Patentgerichtsbarkeit. Die
polnische EU-Ratspräsidentschaft hat ihr Ziel einer
politischen Gesamteinigung bis Ende 2011 nur knapp
verfehlt. Nachdem der Rat im Juni 2011 eine allgemeine
Ausrichtung verabschiedet hatte, konnte über
den Text der EU-Patentverordnung in den sogenannten
„Trilog-Gesprächen“ zwischen Präsidentschaft,
Europäischem Parlament und EU-Kommission Einvernehmen
hergestellt werden. Der Entwurf eines
Übereinkommens zur Schaffung eines Europäischen
Patentgerichts wurde in fachlicher Hinsicht an die
Vorgaben des EuGH aus seinem Gutachten A 1/09
zur Vereinbarkeit des Übereinkommens mit dem EURecht
angepasst. Schließlich hat die Ratspräsidentschaft
eine Reihe verbleibender Fragen herausgearbeitet,
die aber noch nicht abschließend gelöst
werden konnten. Zu diesen verbleibenden Fragen
gehört insbesondere auch der Sitz der Zentralkammer
des Europäischen Patentgerichts. Deutschland
setzt sich für München als Zentralkammersitz ein.
Darüber hinaus liegen auch Bewerbungen für Paris
und London vor.
Europäisches Patentnetzwerk
Wenn das derzeitige europäische Patentsystem
seinen wirtschaftsfördernden Zweck möglichst
optimal entfalten soll, müssen die nationalen Patentämter
und das EPA eng zusammenarbeiten.
Aus diesem Gedanken heraus hat der Verwaltungsrat
der Europäischen Patentorganisation (EPO) das
Europäische Patentnetz (EPN) geschaffen. Ein Kernelement
des EPN ist unter anderem ein Projekt zur
Nutzung von Arbeitsergebnissen (Utilisation Project –
UP). Zunächst wurde im Rahmen eines Pilotprojekts
geprüft, in welchem Umfang die von den nationalen
Patentämtern der EPO-Vertragsstaaten durchgeführten
Arbeiten zu nationalen Erstanmeldungen
im Fall einer europäischen Nachanmeldung vom
EPA genutzt werden können. Als Ergebnis des Pilotprojekts
wurde festgestellt, dass die Nutzung von
Arbeitsergebnissen der nationalen Patentämter
durch das EPA zur Vermeidung von Doppelarbeit
und zu einer Steigerung der Effizienz des europäischen
Patentprüfungsverfahrens führt.
Der Verwaltungsrat der EPO hat daher eine stufenweise
Ausweitung der Nutzung von Arbeitsergebnissen
beschlossen. Das Projekt befindet sich derzeit
in der Implementierungsphase und nennt sich daher
Utilisation Implementation Project (UIP).
Weltorganisation für geistiges Eigentum
(WIPO) in Genf
Die WIPO mit Sitz in Genf ist eine Sonderorganisation
der Vereinten Nationen und Dachorganisation für
mehrere weltweite Übereinkommen zum Schutz
des geistigen Eigentums. Der WIPO gehören derzeit
185 Mitgliedstaaten an. Auch im Jahr 2011 beteiligte
sich das DPMA aktiv an Entscheidungsprozessen in
den verschiedenen Gremien der WIPO.
International e Zusamm enarbeit |
72
20. Januar, 31. März, 3. November und 17. November 2011
Jenaer Vorträge
Die „Jenaer Vorträge zum Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht“
wurden im Jahr 2001 von unserer Jenaer Dienststelle gemeinsam
mit Prof. Dr. Volker Michael Jänich (Gerd-Bucerius-Lehrstuhl für
Bürgerliches Recht mit deutschem und internationalem Gewerblichen
Rechtsschutz, Friedrich-Schiller-Universität Jena) ins Leben
gerufen. Seitdem beleuchten Fachleute im Rahmen unserer Vortragsreihe
mehrmals im Jahr Fragen des geistigen Eigentums.
Als Mitveranstalter unterstützt die Bezirksgruppe Mitte-Ost der Vereinigung
von Fachleuten des Gewerblichen Rechtsschutzes (VPP) die
Vortragsreihe.
Im Jahr 2011 fanden vier Jenaer Vorträge zu folgenden Themen statt:
• „Patentstrategien am Beispiel der Biotech- und Pharmabranche“ von
Dr. Christoph Hoock, Leiter des Landespatentzentrums Thüringen
• „Neues zum Rechtsmissbrauch im Lauterkeitsrecht (UWG)“ von
Dr. Jochen Schlingloff, Richter am Oberlandesgericht Jena
• „Der Weg zur Marke“ von Prof. Rayan Abdullah, Professor an der
Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig und Geschäftsführer
der Agentur Markenbau für Corporate Identity / Corporate Design
• „ ‚Death of Author‘ und die eigenwillige ‚Romantic Author‘ –
Diskussion im Anglo-Amerikanischen Copyright“ von Dr. Andreas
Rahmatian, Senior Lecturer an der Universität Glasgow.
Wenn Sie zu den Jenaer Vorträge eingeladen werden möchten,
wenden Sie sich bitte an Frau Lüders:
Telefon +49 3641 40-5501, carmen.lueders@dpma.de
| Rückblick 2011
Was war –
Unser Rückblick 2011
DPMA – Jahresbericht 2011 73
4. März 2011
Deutscher Tag beim Harmonisierungsamt für
den Binnenmarkt (HABM) in Alicante
Im Frühjahr 2011 fand mittlerweile zum sechsten
Mal ein Deutscher Tag in Alicante statt.
Nahezu 30 Teilnehmer und Teilnehmerinnen aus
Wirtschaft, Anwaltschaft und Fachverbänden diskutierten
mit Vertretern des HABM über Probleme
rund um Gemeinschaftsmarken.
Das HABM informierte zunächst über die neuesten
Daten und Entwicklungen im Amt und in den Beschwerdekammern.
Erörtert wurden zudem Einzelheiten
der Entscheidungspraxis im absoluten
Verfahren und im Widerspruchsverfahren. In den
anschließenden Diskussionen bestand die Gelegenheit
zum Gedanken- und Meinungsaustausch.
Darüber hinaus diskutierten die Teilnehmer über
die Ergebnisse und Auswirkungen der Max-Planck-
Studie zum Europäischen Markensystem, die
künftige Rolle das HABM im Rahmen der Beobachtungsstelle
für Marken- und Produktpiraterie und
die gegenwärtigen und künftigen Maßnahmen zur
Qualitätssicherung und -steigerung.
Die regelmäßig stattfindenden Deutschen Tage
sollen den deutschen interessierten Kreisen die Möglichkeit
geben, sich untereinander auszutauschen
und Probleme
rund um Gemeinschaftsmarken mit
Vertretern des HABM offen zu diskutieren.
17. März 2011
Fachtagung zu ergänzenden Schutzzertifikaten
im Deutschen Patent- und Markenamt
Unter dem Motto „Ergänzende Schutzzertifikate –
geringe Anmeldezahlen, hohe wirtschaftliche
Bedeutung“ diskutierten Vertreter nationaler und
internationaler Organisationen sowie Experten aus
Industrie und Anwaltschaft im Deutschen Patent- und
Markenamt (DPMA) in München wirtschaftliche und
rechtliche Fragen zu ergänzenden Schutzzertifikaten.
Diese Schutzrechte bieten die Möglichkeit, die maximale
Patentschutzdauer von 20 Jahren für bestimmte
Wirkstoffe, die als Arznei- oder Pflanzenschutzmittel
zugelassen werden können, um maximal fünf beziehungsweise
– bei auf pädiatrische Wirkung
geprüften Arzneimitteln – um maximal fünfeinhalb
Jahre zu verlängern.
Forschende Unternehmen sind mit vergleichsweise
hohen Forschungs- und Entwicklungskosten sowie
langen Zulassungs- und Genehmigungsverfahren
konfrontiert. Die ergänzenden Schutzzertifikate
verlängern den exklusiven Schutz eines Patents gerade
dann im Lebenszyklus eines Wirkstoffs, wenn
profitable Umsätze erreicht werden können. Diese
Schutzrechte sind daher von erheblicher wirtschaftlicher
Bedeutung.
24. März 2011
Deutsch-Amerikanisches Nutzerseminar zum
Patent Prosecution Highway
Am 24. März 2011 veranstaltete das DPMA gemeinsam
mit dem US-amerikanischen Patent- und Markenamt
(USPTO) ein Deutsch-Amerikanisches Nutzerseminar
zum sogenannten Patent Prosecution Highway (PPH)
in München. Die Veranstaltung diente dazu, die Nutzer
über den PPH zu informieren.
Rückblick 2011 |
von links: Charles Eloshway (USPTO ), Robert Schmid,
Commissioner Stoll (USPTO ), Präsidentin Rudloff-Schäffer
und Vizepräsident Schmitz
DPMA – 74 Jahresbericht 2011
Fachleute aus der Wirtschaft sowie Patent- und Rechtsanwälte
diskutierten mit Patent Commissioner Robert
Stoll und Kolleginnen und Kollegen aus dem USPTO
und dem DPMA über aktuelle Fragen und Probleme
zum PPH. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der
Veranstaltung, unter denen sich zahlreiche Unternehmen
mit hohen Patentanmeldezahlen in beiden
Ämtern befanden, hatten Gelegenheit, sich mit den
Expertinnen und Experten beider Ämter intensiv über
anmelderelevante Aspekte des PPH auszutauschen.
14. bis 18. Mai 2011
133. INTA – Jahreskonferenz in San Francisco,
USA
Vom 14. bis 18. Mai 2011 fand die 133. Jahreskonferenz
der International Trademark Association (INTA) in
San Francisco statt. Diese Konferenz ist das weltweit
größte Treffen von mehr als 9 000 Firmenvertretern
und Anwälten im Bereich Markenrecht und gewerblicher
Rechtsschutz.
Die Besucherinnen und Besucher aus aller Welt, vor
allem aus den USA und Kanada, der Volksrepublik
China und Japan sowie aus Südamerika und Indien
nutzen diese wichtige Informationsplattform auch,
um bestehende Kontakte zu pflegen und neue zu
knüpfen. Gemeinsam mit dem USPTO organisierte
das DPMA den Workshop „Trademark Procedures at
the Patent and Trademark Offices in the United States
and Germany“. Im Rahmen dieses Workshops wurden
die jeweiligen Markenrechtssysteme vorgestellt und
praktisch relevante Unterschiede erläutert.
28. Mai 2011
Lange Nacht der Wissenschaften
In der Region Berlin und Potsdam fand am 28. Mai
2011 zum 11. Mal die „Lange Nacht der Wissenschaften“
statt. An diesem Projekt beteiligten sich Universitäten,
Fachhochschulen, außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen und forschende Unternehmen.
Das Technische Informationszentrum Berlin
(TIZ Berlin) nahm gemeinsam mit der Dienststelle
Berlin des Europäischen Patentamtes zum zweiten
Mal an dieser Veranstaltung teil. Die Besucherzahlen
zeigten das große Interesse des Publikums an Informationen
zu Wissenschaft und Forschung. Neben
vielen Informationsständen rund um die Schutzrechte
konnten die Besucher den original nachgebauten
Benz-Patent-Motorwagen bestaunen.
1. Juni 2011
Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte
im Deutschen Patent- und Markenamt
In Anwesenheit der Bundesministerin der Justiz,
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, und von
Gregor Pillen, Mitglied der IBM Geschäftsführung
und Leiter der Beratungssparte IBM Global Business
Services, haben wir am 1. Juni 2011 die elektronische
Akte vorgestellt und frei geschaltet.
| Rückblick 2011
von links: Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer, Gregor Pillen,
IBM Deutschland GmbH, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
Bundesministerin der Justiz
DPMA – Jahresbericht 2011 75
Die elektronische Schutzrechtsakte für Patente, Gebrauchsmuster,
Topografien und ergänzende Schutzzertifikate
ermöglicht von der Anmeldung bis zur
Publikation eine komplett elektronische Bearbeitung.
Die Bundesministerin der Justiz unterstrich in ihrer
Rede die Bedeutung der Inbetriebnahme des Systems
als wichtigen Meilenstein auf dem Weg in das vollelektronische
Zeitalter in der Bundesverwaltung.
Weitere Informationen zur elektronischen Schutzrechtsakte
finden Sie im Fokusthema der Informationstechnologie
(Seite 56).
1. Juni 2011
Eröffnung des Eingangsbereichs im Haupthaus
des DPMA
Nach mehrmonatiger Bauzeit haben wir am 1. Juni
2011 den neu gestalteten Eingangsbereich im Haupthaus
mit unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
feierlich eröffnet.
Bei dem Umbau wurden die vorhandenen Einbauten
aus den 1970er-Jahren komplett entfernt. Durch eine
Ganzglaskonstruktion mit automatischen Schiebetüren
haben wir für unsere Kunden und Beschäftigten
einen freundlichen und hellen Eingangsbereich
geschaffen. Hierbei haben wir einen offenen Empfangstresen
gewählt, in den ein Naturstein aus der
Erbauungszeit des DPMA integriert wurde.
Unsere Besucherinnen und Besucher können nun an
dieser zentralen Stelle eine erste Auskunft erlangen.
Im Bereich der ehemaligen Dokumentenannahme
haben wir zudem eine Lounge mit neuen Sitzmöbeln
und einem Kaffeeautomaten eingerichtet. Die neuen
Einbauten und Oberflächen knüpfen mit Farbe,
Gestalt und Materialien an die Erbauungszeit an.
23. und 24. Juni 2011
7. Jenaer Markenrechtstag
Das FORUM-Institut für Management GmbH veranstaltete
in Zusammenarbeit mit der Friedrich-
Schiller-Universität Jena und uns den 7. Jenaer
Markenrechtstag. Dem Eröffnungsreferat von Frau
Barbara Preißner, Leiterin der Hauptabteilung
Marken und Muster des DPMA, schlossen sich markenrechtliche
Workshops und Fachvorträge namhafter
Referenten an. Für einen Gastvortrag konnte
Herr Prof. Dr. Peter Kenning, Inhaber des Lehrstuhls
für Marketing, Zeppelin University Friedrichshafen,
gewonnen werden. Der Vortrag „Wie Marken wirken:
Neueste Erkenntnisse der Neuroökonomie“ war einer
der Höhepunkte der Fachtagung.
5. und 6. Juli 2011
Treffen der Amtsleiter am Tegernsee
Auf Einladung des Europäischen Patentamts (EPA)
trafen sich die Amtsleiter und die Vertreter der
zuständigen Ministerien von Dänemark, Deutschland,
Frankreich, Großbritannien, Japan, den USA
und des EPA am 5. und 6. Juli 2011 am Tegernsee,
um sich über die Harmonisierung der jeweiligen
Patentsysteme auszutauschen.
Im Zuge dieses Treffens einigte man sich auf die
Bildung einer Arbeitsgruppe, bestehend aus Experten
der jeweiligen Ämter, welche sich über relevante
Themen der Patentrechtsharmonisierung austauschen
soll.
Rückblick 2011 |
Präsidentin Cornelia Rudloff-Schäffer, Vizepräsident Günther
Schmitz zusammen mit den Architekten Manns und Dellinger
(3. und 2. von rechts) bei der Eröffnung der Pforte
DPMA – 76 Jahresbericht 2011
26. Juli und 3. November 2011
PATENT in Bayern
„PATENT in Bayern – Patentstrategien für den Mittelstand“
– unter diesem Titel startete das Bayerische
Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur,
Verkehr und Technologie eine neue Veranstaltungsreihe.
Rund 160 Teilnehmer besuchten die Auftaktveranstaltung
im Bildungszentrum Kloster Banz am
26. Juli 2011.
Der Vizepräsident des DPMA, Günther Schmitz, hielt
einen Vortrag zum Thema „Die Nutzung des Patentsystems
im Mittelstand aus Sicht des DPMA“.
Die Industrie- und Handelskammern und die Handwerkskammer
der bayerischen Regierungsbezirke,
die Hochschule für angewandte Wissenschaften
Amberg-Weiden, die TÜV Rheinland Consulting
GmbH und das Deutsche Patent- und Markenamt
sind Kooperationspartner dieser Veranstaltungsreihe.
Die Veranstaltungen richten sich an kleine und
mittelständische Unternehmen (KMU) in Bayern.
Ziel ist, die KMU bei der Entwicklung eigener Patentstrategien
zu unterstützen. Als Referenten konnten
erfahrene Fachleute aus Unternehmen, Verbänden,
Wissenschaft und Forschung sowie aus dem DPMA
gewonnen werden. Die Fachreihe „PATENT in Bayern“
wurde am 3. November 2011 in Regensburg fortgesetzt.
Für 2012 sind bereits Folgetermine in weiteren
Regierungsbezirken in Bayern geplant.
25. August 2011
Wiedereröffnung der Erfindergalerie
Am 25. August 2011 weihte Präsidentin Rudloff-
Schäffer die neu gerahmte Erfindergalerie an ihrem
neuen Ausstellungsort ein. Die Kunstwerke sind in
unserem Hauptgebäude in der Zweibrückenstraße
im 1. Obergeschoss des Foyers zu sehen. Die Galerie
ehrt deutsche Erfinder, die wesentliche Bereiche
moderner Technik entscheidend beeinflusst haben.
Sie wurde 1984 eröffnet, in den Jahren 1987 und
1999 erweitert und umfasst heute 17 Porträts herausragender
Erfinderpersönlichkeiten.
| Rückblick 2011
Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Treffens der Amtsleiter am Tegernsee
Die Teilnehmer folgen dem Beitrag über Patentanalysemethoden
DPMA – Jahresbericht 2011 77
Das Deutsche Patent- und Markenamt bringt mit der
Ehrung gleichzeitig Dank und Anerkennung an alle
deutschen Forscher und Erfinder für die erbrachten
Leistungen zum Ausdruck.
10. September 2011
Tag des offenen Denkmals
In diesem Jahr beteiligte sich das TIZ Berlin bereits
zum 11. Mal an der Berliner Traditionsveranstaltung
„Tag des offenen Denkmals“. Unser Dienstgebäude
in Berlin steht seit 1995 unter Denkmalschutz. Aus
diesem Anlass haben wir unser historisches Gebäude
für eine große Besucherzahl geöffnet. In der
Eingangshalle präsentierten wir den Besuchern
eine Fotoausstellung über die mehr als 100-jährige
Geschichte unseres Hauses. In den Führungen
schauten die Besucher hinter die Kulissen des historischen
Gebäudes. Dabei konnten wir ihnen den
gewaltigen Panzerschrank im ehemaligen Kassenraum,
den Recherchesaal mit moderner Technik,
alte gefüllte Magazine, den historischen Amtslesesaal
und unser historisches Prüferzimmer zeigen.
Wir haben die Führungen zudem genutzt, um den
Besuchern wichtige Pionierpatente, die ehemals in
diesem Gebäude bearbeitet und erteilt wurden, zu
erläutern.
14. September 2011
Besuch des Parlamentarischen Staatssekretärs
in der Außenstelle Hauzenberg
Am 14. September 2011 besuchte der Parlamentarische
Staatssekretär bei der Bundesministerin der
Justiz, Herr Dr. Max Stadler, MdB, unsere Außenstelle
in Hauzenberg. Wir unterhalten dort seit 1993 eine
Schreibgruppe mit derzeit 16 Mitarbeiterinnen. Mit
Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte
für die Bereiche Patente und Gebrauchsmuster eröffnen
sich neue technische Möglichkeiten für eine
schnelle, unkomplizierte und medienbruchfreie
Einbindung der Schreibgruppe Hauzenberg in unsere
Arbeitsabläufe.
Bei einem Rundgang durch die Außenstelle präsentierte
Herr Vizepräsident Schmitz Herrn Staatssekretär
Dr. Stadler die fortschrittliche Arbeitsweise mit
der elektronischen Akte sowie das in Hauzenberg
befindliche Depot digitalisierter Papierakten.
Herr Dr. Stadler bekräftigte sein Interesse an den
neuesten Entwicklungen in der Außenstelle
Hauzenberg und versprach Unterstützung beim
Erhalt der dortigen Arbeitsplätze. Im Anschluss
trafen Staatssekretär Dr. Stadler und Vizepräsident
Schmitz mit dem Bürgermeister der Stadt Hauzenberg,
Herrn Federhofer, im Rathaus zu einem Gespräch
zusammen.
8. November 2011
Industriebesprechung
Zu unserer jährlichen Industriebesprechung trafen
sich nahezu 100 Gäste aus Wirtschaft, Anwaltschaft
und Fachverbänden im Herbst in München.
Präsidentin Rudloff-Schäffer, Vizepräsident Schmitz,
Ministerialdirigent im Bundesministerium der
Justiz Dr. Ernst und weitere führende Vertreterinnen
und Vertreter des DPMA informierten unter anderem
über aktuelle Projekte und Entwicklungen in
unserem Haus sowie auf dem Gebiet des gewerblichen
Rechtsschutzes.
Rückblick 2011 |
Parlamentarischer Staatssekretär Dr. Max Stadler (Bildmitte)
beim Besuch der Außenstelle Hauzenberg
DPMA – 78 Jahresbericht 2011
Im Mittelpunkt der Vorträge und Diskussionen
standen erste Erfahrungen mit der elektronischen
Schutzrechtsakte, die aktuellen Anmeldezahlen bei
den verschiedenen Schutzrechten sowie aktuelle
Rechtsentwicklungen auf dem Gebiet des gewerblichen
Rechtsschutzes.
Bitte kontaktieren Sie uns, falls Sie in Ihrer Firma
oder Kanzlei mit Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes
betraut sind und an der nächsten Industriebesprechung
oder anderen Veranstaltungen unseres
Hauses teilnehmen möchten. Sie erreichen uns unter
presse@dpma.de, Telefon +49 89 2195-3222.
Weitere Informationen zur Industriebesprechung
finden Sie unter http://presse.dpma.de/presseservice/
industriebesprechung/index.html.
24. November 2011
Innovationstag und Innovationspreis
Thüringen 2011
Am 24. November 2011 fand auf dem Messegelände
in Erfurt der Innovationstag Thüringen 2011 mit zahlreichen
ausstellenden Unternehmen, Forschungseinrichtungen
und Hochschulen statt. Auch wir beteiligten
uns neben anderen dem Thema Innovation
verbundenen Institutionen an dieser Veranstaltung.
Auf einer Messe präsentierten sich Unternehmen
aus Thüringen mit ihren Innovationen. Der Innovationstag
gewinnt zunehmend auch als Bildungsund
Berufsorientierungsmesse an Bedeutung. So
informierten wir an unserem Stand nicht nur über
die gewerblichen Schutzrechte, sondern auch über
Ausbildungs- und Berufschancen bei uns im DPMA.
Der abschließende Höhepunkt des Innovationstages
war die Verleihung des 14. Innovationspreises Thüringen.
Dieser Preis wird in vier Kategorien vergeben.
Darüber hinaus gibt es einen Sonderpreis für junge
Unternehmen. Auch der Ernst-Abbe-Preis für innovatives
Unternehmertum wurde im Rahmen dieser
Veranstaltung verliehen.
25. November 2011
„Lange Nacht der Wissenschaften“ in Jena
Zum vierten Mal fand am 25. November 2011 die
Lange Nacht der Wissenschaften in Jena statt. Mehr
als 10 000 Besucher ließen sich in die Welt der Wissenschaften
Jenas entführen und besuchten über 280
Veranstaltungen, die über das ganze Stadtgebiet
verteilt angeboten wurden. Zum Erforschen war für
Groß und Klein etwas dabei.
So konnten die Besucherinnen und Besucher Kosmetik
aus dem Meer selbst kreieren, in Minuten
um Jahrzehnte altern und untersuchen, wer die
schönsten Augen Jenas hat.
| Rückblick 2011
Podiumsteilnehmer der Industriebesprechung
DPMA – Jahresbericht 2011 79
Zusammen mit der Friedrich-Schiller-Universität
Jena, der Transferstelle für Forschung, dem Patentinformationszentrum
und dem Lehrstuhl für Zivilrecht
und gewerblichen Rechtsschutz von Prof. Dr.
Volker Michael Jänich beteiligten wir uns an einem
Gemeinschaftsstand mit insgesamt 15 Plakaten zum
Thema „Fußball und Technik“.
6. Dezember 2011
Nationaler IT Gipfel in München
Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel nahm auf dem
6. Nationalen IT Gipfel in München im Beisein von
Frau Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-
Schnarrenberger als Erste online Einsicht in Patentakten
beim DPMA.
Technisch möglich wurde dies durch die elektronische
Schutzrechtsakte, die wir am 1. Juni 2011 erfolgreich
eingeführt haben.
Die Öffentlichkeit kann voraussichtlich ab 2012
mittels der Online-Akteneinsicht jederzeit Einblick
in den Verfahrensstand und den Inhalt von offengelegten
Patent- und Gebrauchsmusterakten nehmen.
Dezember 2011
Moderne Kunstinstallation
Ein weiteres Kunstwerk schmückt seit Dezember
2011 die neu gestaltete Lounge im Eingangsbereich
des Deutschen Patent- und Markenamts. Es handelt
sich um eine Zeichenmaschine, die fortlaufende
Geschichten erzählt. Durch die Verwendung von
Patentzeichnungen wird ein beliebiges Buch
grafisch wiedergegeben. Dabei wird der Text des
Buches in Patentzeichnungen „übersetzt“, als Vokabular
dienen die Patentschriften unseres Dokumentenarchivs
DEPATIS.
Den beiden Berliner Künstlern Julius von Bismarck
und Benjamin Maus ist es damit gelungen, in einmaliger
Art und Weise eine Brücke zwischen dem
abstrakten Begriff der Kunst und der technischsachlichen
Welt des Patentwesens zu schlagen.
Rückblick 2011 |
Erste Online-Akteneinsicht mit Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Kunstinstallation – Beim Erstellen einer Patentzeichnung
80
Innovationspreise fördern Anstrengungen und belohnen herausragende
Innovationen. Bei der Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger
ist die Meinung des Deutschen Patent- und Markenamts (DPMA)
gefragt. Im Jahr 2011 haben die Patentprüferinnen und Patentprüfer
über 150 Bewertungen erstellt. Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin
des DPMA, beteiligte sich als Kuratoriumsmitglied und als Jurorin
bei der Wahl der Preisträgerinnen und Preisträger von zahlreichen
Erfinder- und Innovationspreisen. Im Jahr 2011 waren wir an den Entscheidungen
für folgende Preise beteiligt:
Deutscher Zukunftspreis – Preis des Bundespräsidenten
für Technik und Innovation
http://www.deutscher-zukunftspreis.de
Hervorragende technische, ingenieur- oder naturwissenschaftliche
Innovationen zeichnet der Bundespräsident mit dem Deutschen Zukunftspreis
aus. Frau Rudloff-Schäffer ist Mitglied des Kuratoriums, das
die Zielrichtung der Auswahlentscheidungen festlegt. Als vorschlagsberechtigte
Institution benennen wir der Jury darüber hinaus nach
einer Prüfung Projekte für den Deutschen Zukunftspreis. Sie können
sich gerne mit Ihren Projekten an uns wenden.
Europäischer Erfinderpreis
http://www.epo.org/topics/innovation-and-economy/
european-inventor_de.html
Zu diesem Preis reichen Prüferinnen und Prüfer verschiedener nationaler
Patentämter der Europäischen Patentorganisation und des
Europäischen Patentamtes (EPA) Vorschläge ein. Aus den Vorschlägen
werden Erfinderinnen und Erfinder mit einem Europäischen Erfinderpreis
in den Kategorien Industrie, kleine und mittlere Unternehmen,
Forschung, Lebenswerk und außereuropäische Staaten ausgezeichnet.
Das EPA vergibt den Europäischen Erfinderpreis seit 2006 jährlich.
Erfinder- und
Innovationspreise
| Rückblick 2011
DPMA – Jahresbericht 2011 81
Innovationspreis der Deutschen Wirtschaft
http://www.innovationspreis.com
Für herausragende technische, wissenschaftliche
und geistige Errungenschaften wird seit 1980 jährlich
der Innovationspreis der Deutschen Wirtschaft
verliehen. Die Präsidentin des DPMA ist im Kuratorium
maßgeblich an der Auswahl der Preisträgerinnen
und Preisträger beteiligt.
Der Deutsche Innovationspreis

2022 Der Deutsche Innovationspreis – Startseite 2022


Der Deutsche Innovationspreis wurde im Jahr 2009
ins Leben gerufen. Mit ihm werden herausragende,
zukunftsweisende Innovationen deutscher Unternehmen
ausgezeichnet, die mit ihrer Innovationskraft
Märkte verändern. Die Jury, der auch Frau
Rudloff-Schäffer angehört, zeichnete im Mai 2011
zum zweiten Mal Preisträger in den Kategorien Großunternehmen,
mittelständische Unternehmen und
Start-up-Unternehmen aus.
Innovationspreis Berlin-Brandenburg
http://www.innovationspreis-bb.de
Die Länder Berlin und Brandenburg verleihen gemeinsam
mit Wirtschaftsunternehmen der Hauptstadtregion
den Innovationspreis Berlin-Brandenburg.
Ziel des Preises ist die Unterstützung von Unternehmen
sowie Innovatorinnen und Innovatoren
der Region Berlin-Brandenburg. Auch hier ist Frau
Rudloff-Schäffer als Jurorin engagiert.
Innovationspreis der bayerischen
Volks- und Raiffeisenbanken
Mittelständische Unternehmen in Bayern, die eine
herausragende technische Innovation hervorgebracht
haben, werden seit vielen Jahren mit dem
Innovationspreis der bayerischen Volks- und Raiffeisenbanken
ausgezeichnet. Den Juryvorsitz hat
Frau Rudloff-Schäffer inne. Unsere Patentprüferinnen
und -prüfer unterstützten sie fachlich.
Jugend forscht
https://www.jugend-forscht.de/
„Jugend forscht“ ist der größte europäische Jugendwettbewerb
im Bereich Naturwissenschaft und Technik,
der besondere Leistungen und Begabungen in
diesen Bereichen fördert. Die Themen der technischnaturwissenschaftlichen
Forschungsprojekte werden
von den teilnehmenden Jugendlichen selbst gestellt.
Unser Amt begleitet als Jurymitglied den Landeswettbewerb
„Jugend forscht in Bayern“.
Focus Schülerwettbewerb
http://www.focus.de/schuelerwettbewerb
Seit nunmehr 15 Jahren begleitet das DPMA durch
Jurorenarbeit erfolgreich den FOCUS-Schülerwettbewerb
„Schule macht Zukunft“. Unter dem Motto
„Alle Kraft voraus“ waren im Wettbewerb 2010 / 2011
mehr als 2 000 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen
8 bis 13 aufgerufen, in Teamarbeit
innovative Entwicklungen und Visionen für die
Zukunft zu erarbeiten. Es ist das Verdienst dieses
nachhaltigen Wettbewerbs, jedes Jahr von Neuem
Schülerinnen und Schüler für Zukunftsthemen in
den Bereichen Gesellschaft, Wirtschaft, Forschung
und Technik zu begeistern.
Rückblick 2011 |
Schüler experimentieren
(Quelle: Stiftung Jugend forscht e. V.)
82
Unser Imagefilm
Mit unserem Imagefilm möchten wir uns einer noch breiteren Öffentlichkeit
präsentieren. Wofür steht das Deutsche Patent- und Markenamt?
Welche Aufgaben haben wir? In einem kurzen Film wird unser Haus in
emotionalen Bildern porträtiert. Seien Sie auf das Ergebnis gespannt!
Der Imagefilm wird nicht nur in der Lounge des Haupthauses in
München, sondern auch auf Messen und Tagungen zu sehen sein.
Weitere Informationen finden Sie auf unseren Internetseiten
www.dpma.de.
| Ausblick 2012
Was kommen wird –
Unser Ausblick 2012
DPMA – Jahresbericht 2011 83
Patentinformationskonferenz in Hamburg
Vom 6. bis zum 8. November 2012 findet in Hamburg
die Patentinformationskonferenz statt. Das
Europäische Patentamt (EPA) organisiert diese
Konferenz jährlich seit 1991 in Kooperation mit
wechselnden Gastländern. Diese Veranstaltung
versteht sich als Diskussionsplattform für nationale
und internationale Experten und Fachleute auf dem
Gebiet des geistigen Eigentums. Zum Teilnehmerkreis
gehören sowohl Vertreter der Wirtschaft
als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
verschiedenen Patentämter. Die Konferenz ist ein
international stark genutztes Forum zum Austausch
über aktuelle Entwicklungen, Ansichten und
Trends auf dem Gebiet des geistigen Eigentums.
Wir werden in diesem Jahr diese Veranstaltung
des EPA unterstützen. Als eine der deutschen Wirtschaftsmetropolen
wird sich Hamburg auch als Tor
zur Patentwelt präsentieren können.
IPorta
Zur Weiterführung und Vertiefung der Ergebnisse
des EU-Projektes „IPeuropAware“ (1997– 2011) hat die
EU-Kommission inzwischen das Nachfolgeprojekt
„IPorta“ genehmigt. In unserem Jahresbericht 2010
haben wir über IPeuropAware berichtet.
Unter dem Dach von IPorta arbeiten 26 nationale
Patent- und Markenämter zusammen. Schwerpunkte
des IPorta-Projekts sind die Fortführung
der Internet-Plattform INNOVACCESS, der Ausbau
von Serviceleistungen der nationalen Patent- und
Markenämter für kleine und mittlere Unternehmen
(KMU) und die Zusammenarbeit der Auskunftsstellen
der nationalen Ämter.
Ausblick 2012 |
Ausbau der Kinderkrippe
Im Herbst 2012 wird die Kinderkrippe in unserem
Hauptgebäude in München erweitert. Auf Grund
der positiven Reaktionen der Eltern und der großen
Nachfrage haben wir uns zu diesem Ausbau entschlossen.
In einer dritten Gruppe werden zwölf
Kinder einen Platz finden. Insgesamt können dann
36 Kinder im Alter von acht Wochen bis drei Jahre
ganztägig betreut werden. Die Hälfte der Plätze
wird wie schon bisher ausschließlich Kindern unserer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung
stehen. Die übrigen Plätze stehen Kindern, die in
München wohnhaft sind, offen. Der Ausbau der
Kinderkrippe ist für uns ein wichtiger Beitrag zur
Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Weiterentwicklung des betrieblichen
Gesundheitsmanagements
Wir wollen im Jahr 2012 das betriebliche Gesundheitsmanagement
weiter entwickeln. Die Firma
TÜV Süd Life Service GmbH wurde beauftragt, eine
Statusanalyse über unser betriebliches Gesundheitsmanagement
zu erstellen und uns Empfehlungen zu
geben. Im Rahmen dieser Untersuchung werden alle
Säulen des betrieblichen Gesundheitsmanagements
intensiv betrachtet. Wir sind auf die Erkenntnisse
und Impulse sehr gespannt. Wir erhoffen uns Empfehlungen
für eine optimale Ausschöpfung des betrieblichen
Gesundheitspotenzials und eine Stärkung
unserer Ressourcen.
DPMA – 84 Jahresbericht 2011
Ausbau der Fortbildungsangebote
Auch die Fortbildungsangebote gehen mit der
Zeit und entwickeln sich weiter. Das elektronisch
unterstütze Lernen (E-Learning) bietet uns die Möglichkeit,
unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
Fortbildungen flexibel anzubieten. So können wir
auf geänderte Arbeits- und Lebenssituationen unserer
Beschäftigten auch bei der Fortbildung eingehen.
Derzeit bieten wir im Bereich der Sprachausbildung
neben den klassischen Präsenzschulungen
bereits Online-Sprachkurse zur kontinuierlichen
Verbesserung des Sprachniveaus. Dieses Angebot
wollen wir auch auf andere Themenfelder ausdehnen.
Mit dem E-Learning können wir unser umfassendes
Fortbildungsangebot sinnvoll erweitern.
| Ausblick 2012
… bereits vor 60 Jahren der Vorläufer des heutigen Airbags beim Deutschen Patentamt
angemeldet wurde?
Walter Linderers „Einrichtung zum Schutze von in Fahrzeugen befindlichen Personen
gegen Verletzungen bei Zusammenstößen“, die 1951 beim Deutschen Patentamt angemeldet
wurde, gilt als Vorläufer der modernen Airbags. Die Entwicklung und Realisierung des
Airbags war ein entscheidender Schritt zu nachhaltigem Schutz von Menschenleben im
Autoverkehr – und gehört aus heutiger Sicht zum Sicherheitsstandard.
Wussten Sie, dass …
DPMA – Jahresbericht 2011 Mess ekal ender 2012 | 85
Messekalender 2012
Messe Ort Halle / Stand
Januar
1 1. 0 1. – 1 3. 0 1. PSI-Messe Düsseldorf Halle 13, E 24 + F 23 http://www.psi-messe.com/
Februar
10. 02. – 14. 02. Ambiente Frankfurt / Main Foyer der Halle 4.1 http://www.ambiente.messefrankfurt.com
28. 02. – 01. 03. embedded world Nürnberg Halle 1, Stand 406 http://www.embedded-world.de
März
04. 03. – 07. 03. Internationale
Eisenwarenmesse Köln Halle 10.1,
Stand A4 / B5 http://www.eisenwarenmesse.de
06.03. – 10.03. CeBIT Hannover Halle 26, Stand G 50 http://www.cebit.de/
16. 03. – 17. 03. azubi- & studientage München M,O,C,
Halle 3, Stand 171 http://www.azubitage.de
April
15. 04. – 20. 04. Light and Building Frankfurt / Main Foyer der Halle 4.1 http://light-building.messefrankfurt.com
17. 04. – 20. 04. analytica München Halle B2, Stand 415 http://www.analytica.de/
18.04. – 22.04. Messe für Erfindungen Genf (CH) Gemeinschaftsstand http://www.inventions-geneva.ch
23.04. – 27.04. HANNO VER MESSE Hannover Halle 2, Stand A 35 http://www.hannovermesse.de
Mai
10. 05. – 11. 05. VPP Halle Foyer http://www.vpp-patent.de
Juni
14. 06. – 15. 06. PATINFO Ilmenau http://www.paton.tu-ilmenau.de
Juli
19. 07. Firmenlauf München http://www.b2run.de/
September
02.09. – 04.09. spoga + gafa Köln http://www.spogagafa.com
1 1. 0 9. – 1 6. 0 9. automechanika Frankfurt / Main Foyer der Halle 4.1 http://automechanika.messefrankfurt.com/
26. 09. – 28. 09. GRUR-Jahrestagung Frankfurt / Main Foyer http://www.grur.de
Oktober
17. 10. Bayerischer Patenttag München
2 3. 1 0. – 2 7. 1 0. OR GATE C Köln http://www.orgatec.de
2 3. 1 0. – 2 7. 1 0. EuroBLECH Hannover http://www.euroblech.com
2 6. 1 0. – 2 7. 1 0. deGUT Berlin http://www.degut.de/
November
0 1. 1 1. – 04. 1 1. iEN A Nürnberg Halle 12, Stand 01 http://www.iena.de
0 6. 1 1. – 08. 1 1. EPO Patent Information
Conference Hamburg http://www.epo.org/learning-events/
events/conferences/pi-conference.html
1 4. 1 1. – 1 7. 1 1. MEDICA Düsseldorf http://www.medica.de
Dezember
05. 12. – 07. 12. Markenforum München
86 | Statis tik en
Statistiken
Mit der Einführung der elektronischen Schutzrechtsakte haben wir
auch das Statistiksystem für alle Schutzrechte umgestellt. Wir nutzen
nun das dynamische Statistiksystem „DPMAstatistik“.
Dabei werden Daten nicht mehr in sogenannten „Zähltöpfen“ erfasst,
die nach Abschluss eines Jahres endgültig feststehen, sondern die
Werte bleiben dynamisch und können sich im Laufe der Zeit noch
ändern, beispielsweise wenn eine Rechtsstandsänderung in die Vergangenheit
wirkt. Die Höhe der Werte hängt daher vom jeweiligen
Abfragezeitpunkt ab. Die nachfolgenden Statistiken beruhen auf
dem Abfragezeitpunkt 26. März 2012.
Ausführlichere Statistiken finden Sie in der jeweiligen März-Ausgabe
der Zeitschrift „Blatt für Patent-, Muster- und Zeichenwesen“ (Blatt
für PMZ), die vom Carl Heymanns Verlag (www.heymanns.com)
veröffentlicht wird.
Durch die Umstellung auf die elektronische Schutzrechtsakte in den
Schutzbereichen Patente und Gebrauchsmuster im Jahr 2011 hat sich
die Veröffentlichung der Statistiken 2011 des Deutschen Patent- und
Markenamts um einige Wochen verschoben. Die ausführlichen
Statistiken 2011 finden Sie in der April-Ausgabe der Zeitschrift Blatt
für PMZ.
DPMA – Jahresbericht 2011 Statis tik en | 87
1. Patentanmeldungen und Patente
1.1 N ationale Patentanmeldungen und internationale Patentanmeldungen mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland
Jahr
Nationale Anmeldungen
(DPMA-Direktanmeldungen) 1
Internationale Anmeldungen,
beim DPMA in die nationale
Phase eingetreten
(DPMA-PCT nationale Phase)
Anmeldungen
DPMA-Direktanmeldungen und
DPMA-PCT nationale Phase
Inland 2 Ausland 2 Gesamt Inland 2 Ausland 2 Gesamt Inland 2 Ausland 2 Gesamt
2005 47 602 10 114 57 716 805 1 617 2 422 48 407 11 731 60 138
2006 47 284 10 205 57 489 817 2 204 3 021 48 101 12 409 60 510
2007 47 812 10 240 58 052 840 2 822 3 662 48 652 13 062 61 714
2008 48 417 10 326 58 743 885 2 697 3 582 49 302 13 023 62 325
2009 46 414 8 924 55 338 918 2 583 3 501 47 332 11 507 58 839
2010 46 372 9 293 55 665 897 2 873 3 770 47 269 12 166 59 435
2011 45 602 10 410 56 012 768 2 217 2 985 46 370 12 627 58 997
1 Beim DPMA eingereichte Anmeldungen für ein nationales Patent
2 Anmeldersitz
1.2 Patentanmeldungen vor Eintritt in das Prüfungsverfahren 1
Jahr
Eingang
Anmeldungen
insgesamt 2
Erledigung vor Stellung
des Prüfungsantrags 3
Bestand Patentanmeldungen
vor Eintritt in das Prüfungsverfahren
Gesamt
Darunter mit abgeschlossener
Formalprüfung
2005 58 262 21 582 123 246 111 829
2006 57 993 21 489 124 906 113 143
2007 58 597 21 655 126 626 114 374
2008 59 167 20 803 130 842 119 183
2009 55 732 20 684 134 877 123 111
2010 56 122 23 179 135 885 122 577
2011 56 663 20 230 139 809 124 354
1 DPMA-Direktanmeldungen
2 N euanmeldungen und Zurückverweisungen vom Bundespatentgericht, Abhilfen auf Beschwerden, Wiedereinsetzungen
3 Zum Beispiel Zurücknahmen, Nichtzahlungen von Anmelde- oder Jahresgebühr, Prüfungsantrag wurde nicht gestellt
1.3 Patentanmeldungen im Prüfungsverfahren
Jahr
Eingang Prüfungsanträge
Erledigungen im
Prüfungsverfahren gesamt
Vom DPMA
erteilte Patente 1
Gesamt
Darunter mit
der Anmeldung
2005 37 655 24 873 36 015 17 103
2006 39 611 25 247 38 522 21 158
2007 40 168 25 099 34 798 18 068
2008 39 118 24 548 32 856 16 752
2009 36 166 22 222 31 603 13 900
2010 36 979 21 748 32 728 13 625
2011 36 672 22 653 26 467 11 687
1 O hne Einspruch erteilte Patente und aufrechterhaltene Patente nach Einspruch
DPMA – 88 | Statis tik en Jahresbericht 2011
1.4 Patentbestand (vom DPMA erteilt)
Jahr Eingang Abgang 1 Bestand am Jahresende
2005 17 303 14 818 120 560
2006 21 318 14 625 127 248
2007 18 185 13 911 131 518
2008 16 861 13 479 134 900
2009 14 004 16 359 132 536
2010 13 713 18 849 127 267
2011 11 875 12 007 127 119
1 Abgänge durch Verzicht, Nichtzahlung der Jahresgebühr, Zeitablauf und Erklärung der Nichtigkeit des Patents
1.5 Patentanmeldungen (DPMA-Direktanmeldungen und DPMA-PCT nationale Phase) nach Bundesländern (Anmeldersitz)
Bundesland 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Baden-Württemberg 12 812 13 305 13 763 15 009 15 229 14 779 14 355
Bayern 13 699 14 067 13 902 13 570 12 604 13 009 13 340
Berlin 878 963 1 025 932 977 918 805
Brandenburg 315 428 393 362 365 322 354
Bremen 178 147 183 146 162 163 149
Hamburg 917 948 1 008 1 093 933 915 1 005
Hessen 3 436 3 237 3 009 2 668 2 449 2 431 2 366
Mecklenburg-Vorpommern 200 182 175 184 198 169 164
Niedersachsen 2 710 2 600 2 749 3 335 2 911 2 930 2 969
Nordrhein-Westfalen 8 151 8 189 8 324 7 813 7 334 7 534 7 052
Rheinland-Pfalz 2 218 1 331 1 262 1 296 1 258 1 231 1 164
Saarland 360 311 331 295 303 258 251
Sachsen 856 814 950 1 013 1 115 1 124 1 045
Sachsen-Anhalt 368 344 338 367 310 334 308
Schleswig-Holstein 598 585 624 594 563 562 481
Thüringen 711 650 616 625 621 590 562
Insgesamt 48 407 48 101 48 652 49 302 47 332 47 269 46 370
DPMA – Jahresbericht 2011 Statis tik en | 89
1.7 Patentanmeldungen der Hochschulen nach Bundesländern
(Anmeldersitz, einige Bundesländer mussten aus Anonymisierungsgründen zusammengefasst werden)
Bundesland 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Schleswig-Holstein, Hamburg 32 33 33 30 31 45 29
Niedersachsen, Bremen 55 58 49 57 62 79 65
Nordrhein-Westfalen 72 93 96 80 117 99 87
Hessen 50 37 51 48 46 44 46
Rheinland-Pfalz, Saarland 27 28 14 20 11 21 12
Baden-Württemberg 115 83 82 84 77 82 84
Bayern 52 69 69 66 75 88 84
Berlin 26 30 47 34 35 31 36
Brandenburg,
Mecklenburg-Vorpommern
37 50 39 31 46 32 27
Sachsen 88 109 119 108 142 115 126
Sachsen-Anhalt 23 26 22 28 25 25 31
Thüringen 45 51 51 54 55 52 45
Summe 621 665 672 640 721 713 672
1.6 Patentanmeldungen nach Herkunftsländern (Anmeldersitz)
(DPMA-Direktanmeldungen und PCT-Anmeldungen in nationaler Phase)
Anmeldungen beim DPMA
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Deutschland 48 407 48 101 48 652 49 302 47 332 47 269 46 370
USA 3 226 3 281 3 860 4 254 3 622 4 246 4 362
Japan 3 472 3 628 3 871 3 512 3 142 3 005 2 957
Frankreich 318 260 232 207 177 197 228
Niederlande 104 143 86 94 90 89 65
Schweiz 968 1 154 1 155 1 107 949 958 849
Republik Korea 776 889 747 929 608 685 940
Großbritannien 95 117 94 76 78 138 110
Italien 88 99 123 103 57 91 109
Schweden 340 287 271 255 277 268 229
Sonstige 2 344 2 551 2 623 2 486 2 507 2 489 2 778
Insgesamt 60 138 60 510 61 714 62 325 58 839 59 435 58 997
DPMA – 90 | Statis tik en Jahresbericht 2011
1.8 Aufschlüsselung der inländischen Patentanmelder nach Anmeldeaktivität (in %)
Anteile der Anmelder mit
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
einer Anmeldung 66,8 66,2 65,6 66,1 66,3 65,8 65,5
2 – 10 Anmeldungen 29,5 29,9 30,7 30,0 30,1 30,7 30,5
11 – 100 Anmeldungen 3,3 3,5 3,3 3,5 3,3 3,1 3,6
über 100 Anmeldungen 0,3 0,4 0,4 0,5 0,4 0,4 0,4
Summe 100 100 100 100 100 100 100
Anteile der Anmeldungen von Anmeldern mit
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
einer Anmeldung 16,7 16,2 15,7 15,1 16,3 15,9 15,0
2 – 10 Anmeldungen 23,9 24,2 24,0 22,5 23,7 24,2 22,8
11 – 100 Anmeldungen 22,5 21,5 21,8 21,7 21,5 21,1 22,8
über 100 Anmeldungen 36,8 38,2 38,5 40,7 38,5 38,9 39,4
Summe 100 100 100 100 100 100 100
1.9 E inspruchsverfahren
Jahr Eingang
Abgang Bestand am Jahresende
Gesamt 1
Darunter
durch
Widerruf
Darunter
durch Aufrechterhaltung
oder
beschränkte Aufrechterhaltung
Gesamt
Darunter
beim BPatG
in Bearbeitung
befindlich 2
2005 871 969 296 482 2 557 1 933
2006 929 794 264 349 2 695 2 142
2007 803 748 238 349 2 749 1 717
2008 751 1 095 319 580 2 401 1 298
2009 507 1 059 347 592 1 850 859
2010 537 929 272 528 1 460 499
2011 420 435 118 210 1 441 301
1 Abgänge durch Verzicht, Nichtzahlung der Jahresgebühr, Widerruf, Aufrechterhaltung, beschränkte Aufrechterhaltung
2 E inspruchsverfahren, die nach § 147 Abs. 3 (inzwischen aufgehoben) PatG durch das BPatG bearbeitet werden
DPMA – Jahresbericht 2011 Statis tik en | 91
1.10 Patentanmeldungen (DPMA-Direktanmeldungen) nach Klassen der Internationalen Patentklassifikation (IPC) mit den
häufigsten Anmeldungen im Jahr 2011
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 IPC-Klasse
1 5 333 5 424 5 641 5 706 5 267 5 669 5 993 B 60 Fahrzeuge allgemein
2 4 021 4 570 4 557 5 084 4 605 4 767 4 809 F 16 Maschinenelemente
oder -einheiten
3 3 940 3 916 3 932 4 123 3 693 3 658 4 101 H 01 Grundlegende
elektrische Bauteile
4 3 519 3 629 3 899 3 771 3 541 3 636 3 677 G 01 Messen; Prüfen
5 3 056 2 938 2 830 2 730 2 645 2 517 2 485 A 61 Medizin oder Tiermedizin;
Hygiene
6 2 218 2 111 1 980 2 307 2 094 2 354 2 193 F 02 Brennkraftmaschinen
7 1 788 1 830 1 906 1 835 1 816 2 023 2 191 H 02
Erzeugung, Umwandlung,
Verteilung elektrischer
Energie
8 1 779 1 755 1 744 1 687 1 476 1 475 1 497 B 65 Fördern, Packen, Lagern;
Handhaben von Stoffen
9 1 571 1 730 1 573 1 595 1 443 1 451 1 489 F 01 Kraft- und Arbeitsmaschinen
allgemein
10 1 518 1 453 1 348 1 514 1 363 1 370 1 306 G 06 Datenverarbeitung;
Rechnen; Zählen
11 1 083 1 123 1 085 1 288 1 225 1 241 1 277 H 04 Elektrische
Nachrichtentechnik
12 1 053 1 108 1 078 1 217 1 151 1 220 1 160 B 62 Gleislose Landfahrzeuge
13 1 023 1 046 1 032 1 051 1 112 1 170 1 103 A 47 Möbel; Haushaltsgegenstände
oder -geräte
14 1 019 1 979 1 003 1 021 1 065 1 053 1 082 B 23 Werkzeugmaschinen;
Metallbearbeitung
1 C 07 Organische Chemie
DPMA – 92 | Statis tik en Jahresbericht 2011
2. Gebrauchsmuster und Topografien
2.1 Gebrauchsmuster
Jahr
Eingang Erledigungen
Neuanmeldungen
Darunter aus
dem Inland
Sonstiges 1 Summe
Durch
Eintragung
Ohne
Eintragung Summe
2005 20 681 17 207 102 20 783 16 952 3 480 20 432
2006 19 774 16 489 75 19 849 17 089 3 066 20 155
2007 18 184 14 993 84 18 268 15 654 2 980 18 634
2008 17 178 14 215 95 17 273 14 223 2 873 17 096
2009 17 460 14 469 90 17 550 14 152 2 759 16 911
2010 17 067 13 842 108 17 175 15 237 2 753 17 990
2011 15 486 12 359 180 15 666 14 230 2 777 17 007
1 Zurückverweisungen vom Bundespatentgericht (BPatG), Abhilfen auf Beschwerden, Wiedereinsetzungen
Jahr
Am Jahresende
anhängige
Anmeldungen
Am Jahresende
in Kraft befindliche
Gebrauchsmuster
Verlängerungen
Erloschene
Gebrauchsmuster
2005 8 511 103 020 25 077 17 584
2006 8 218 102 529 22 306 17 544
2007 7 871 100 813 22 604 17 350
2008 7 977 98 307 22 827 16 677
2009 8 543 95 277 21 827 17 156
2010 7 728 94 537 22 534 15 950
2011 6 416 96 096 21 107 12 361
2.2 T opografien nach dem Halbleiterschutzgesetz
Jahr
Eingang
Neuanmeldungen
Erledigungen
Am Jahresende
anhängige
Anmeldungen
Erloschen
durch
Zeitablauf
Am Jahresende
in Kraft
befindliche
Eintragungen
Durch
Eintragung
Ohne
Eintragung Summe
2005 6 0 0 0 18 99 233
2006 2 10 0 10 10 76 167
2007 2 1 0 1 11 59 109
2008 1 5 0 5 7 59 55
2009 4 0 1 1 3 62 81
2010 0 3 0 3 0 38 46
2011 2 0 0 0 2 20 26
DPMA – Jahresbericht 2011 Statis tik en | 93
2.3 Gebrauchsmusteranmeldungen, Anteile und Anmeldungen pro 100 000 Einwohner nach Bundesländern
Bundesland
2010 2011
Anmeldungen
Anteil
in %
Anmeldungen
pro 100 000
Einwohner
Anmeldungen
Anteil
in %
Anmeldungen
pro 100 000
Einwohner
Nordrhein-Westfalen 3 462 25,0 19 3 182 25,7 18
Bayern 3 098 22,4 25 2 746 22,2 22
Baden-Württemberg 2 629 19,0 24 2 265 18,3 21
Niedersachsen 905 6,5 11 847 6,9 11
Hessen 858 6,2 14 715 5,8 12
Rheinland-Pfalz 593 4,3 15 492 4,0 12
Berlin 466 3,4 14 402 3,3 12
Sachsen 448 3,2 11 376 3,0 9
Schleswig-Holstein 295 2,1 10 287 2,3 10
Brandenburg 231 1,7 9 216 1,7 9
Thüringen 224 1,6 10 195 1,6 9
Hamburg 235 1,7 13 185 1,5 10
Sachsen-Anhalt 146 1,1 6 165 1,3 7
Saarland 100 0,7 10 119 1,0 12
Mecklenburg-
Vorpommern 88 0,6 5 96 0,8 6
Bremen 64 0,5 10 71 0,6 11
Insgesamt 13 842 100 Ø 17 12 359 100 Ø 15
DPMA – 94 | Statis tik en Jahresbericht 2011
3. N ationale Marken
3.1 Anmeldungen und Eintragungen
Jahr
Eingang
Eintragungen
gemäß § 41
Markengesetz
Neuanmeldungen
Sonstiges 1 Summe
Gesamt
Darunter aus
dem Inland
Darunter zu
Dienstleistungen
2005 71 047 67 269 30 254 722 71 769 50 823
2006 72 772 69 078 33 419 651 73 423 51 368
2007 76 302 72 834 36 101 576 76 878 54 564
2008 73 643 69 868 35 180 478 74 121 50 271
2009 69 296 65 913 34 156 553 69 849 49 833
2010 69 137 65 542 32 474 581 69 718 49 761
2011 64 042 60 415 30 854 461 64 503 51 322
1 Insbesondere Zugänge vom Bundespatentgericht
3.2 W idersprüche
Jahr
Eingang von Widersprüchen Erledigungen im Widerspruchsverfahren
Damit
angegriffene Marken
Anzahl der
Widersprüche
Abschluss ohne Auswirkung
auf die Marke
Vollständige und
teilweise Löschung
Verzicht
des Inhabers
2005 4 777 6 774 3 987 1 228 810
2006 4 248 6 214 3 057 880 662
2007 5 176 7 483 3 448 907 841
2008 4 841 6 966 3 671 999 859
2009 3 976 5 551 3 542 902 749
2010 3 910 5 615 3 100 803 676
2011 3 809 5 677 2 853 632 679
3.3 Löschungen, Verlängerungen, in Kraft befindliche Marken
Jahr
Löschungen sowie
sonstige Abgänge
Verlängerungen
Am Jahresende in Kraft
befindliche Marken
2005 35 951 29 013 721 472
2006 33 913 26 426 727 500
2007 35 448 26 594 764 004
2008 38 644 31 095 781 406
2009 49 008 33 940 782 963
2010 53 443 36 368 779 802
2011 50 840 31 335 780 903
DPMA – Jahresbericht 2011 Statis tik en | 95
3.4 Verfahren zur internationalen Registrierung von Marken
Jahr
Anträge auf internationale Registrierung von Marken aus der Bundesrepublik Deutschland
Eingang
Erledigung
Bestand am Jahresende
Weiterleitung an WIPO 1 Zurücknahme,
Zurückweisung
2005 5 594 5 574 36 764
2006 5 750 5 721 38 945
2007 6 100 6 093 35 761
2008 6 193 6 189 38 989
2009 4 880 4 794 49 1 112
2010 5 013 4 977 129 816
2011 4 945 4 940 67 638
1 Ohne Gesuche auf Schutzausdehnung gemäß Artikel 3ter Abs. 2 Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken; 2011 sind 1 420
Gesuche auf Schutzausdehnung eingegangen und 1 404 Gesuche wurden an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) weitergeleitet.
Jahr
Anträge auf Schutzbewilligung in der Bundesrepublik Deutschland
zu international registrierten Marken aus den Verbandsländern
Eingang 1
Erledigung
Bestand
am
Jahresende
Eingang
Volle Schutzbewilligung
Teilweise
Schutzbewilligung
Versagung,
Verzicht oder
Löschung im
Internationalen
Register
von
Widersprüchen
von
Beschwerden
2005 9 306 7 176 311 948 6 800 749 49
2006 7 998 7 273 301 931 6 331 805 34
2007 7 508 7 015 331 1 094 5 429 778 40
2008 6 869 5 933 310 898 5 186 617 35
2009 5 753 5 374 422 1 049 4 110 442 30
2010 5 225 4 325 91 758 3 694 464 35
2011 5 075 4 317 94 693 3 946 424 53
1 O hne sonstige Eingänge und ohne Erneuerungsmarken
DPMA – 96 | Statis tik en Jahresbericht 2011
3.5 Markenanmeldungen, Anteile und Anmeldungen pro 100 000 Einwohner nach Bundesländern
Bundesland
2010 2011
Anmeldungen Anteil in %
Anmeldungen
pro 100 000
Einwohner
Anmeldungen Anteil in %
Anmeldungen
pro 100 000
Einwohner
Nordrhein-Westfalen 14 769 22,5 83 13 058 21,6 73
Bayern 11 800 18,0 94 10 823 17,9 86
Baden-Württemberg 8 553 13,0 80 8 085 13,4 75
Hessen 5 565 8,5 92 4 990 8,3 82
Berlin 4 720 7,2 137 4 834 8,0 140
Niedersachsen 4 598 7,0 58 4 216 7,0 53
Hamburg 3 497 5,3 197 3 307 5,5 185
Rheinland-Pfalz 2 959 4,5 74 2 599 4,3 65
Sachsen 2 255 3,4 54 2 111 3,5 51
Schleswig-Holstein 2 107 3,2 74 1 952 3,2 69
Thüringen 928 1,4 41 1 095 1,8 49
Brandenburg 1 134 1,7 45 1 067 1,8 43
Sachsen-Anhalt 848 1,3 36 750 1,2 32
Bremen 611 0,9 92 513 0,8 78
Mecklenburg-
Vorpommern 645 1,0 39 510 0,8 31
Saarland 553 0,8 54 505 0,8 50
Insgesamt 65 542 100 Ø 80 60 415 100 Ø 74
DPMA – Jahresbericht 2011 Statis tik en | 97
3.6 N ationale Markenanmeldungen nach Leitklassen
Klasse Kurzbeschreibung 2010 2011 +/- in %
0 Nicht klassifizierbar 149 147 -1,3
1 Chemische Erzeugnisse 890 745 -16,3
2 Farben 271 168 -38,0
3 Putzmittel 1 869 1 489 -20,3
4 Öle, Fette, Brennstoffe 286 200 -30,1
5 Pharmazeutische Erzeugnisse 2 603 2 158 -17,1
6 Unedle Metalle und einfache Waren daraus 833 714 -14,3
7 Maschinen und Motoren 1 452 1 449 -0,2
8 Handbetätigte Werkzeuge 273 221 -19,0
9 Elektrische Apparate und Instrumente 4 566 4 342 -4,9
10 Medizinische Apparate und Instrumente 967 885 -8,5
11 Heizung, Lüftung, Sanitäranlagen 1 241 1 144 -7,8
12 Fahrzeuge 1 471 1 444 -1,8
13 Waffen 435 267 -38,6
14 Schmuck und Uhren 1 123 746 -33,6
15 Musikinstrumente 98 79 -19,4
16 Büroartikel, Papierwaren 2 266 2 132 -5,9
17 Isoliermaterial, Halbfabrikate 381 250 -34,4
18 Lederwaren 674 651 -3,4
19 Baumaterialien nicht aus Metall 782 583 -25,4
20 Möbel 1 237 970 -21,6
21 Kleine handbetätigte Geräte 653 516 -21,0
22 Seilerwaren, Segelmacherei 47 48 2,1
23 Garne und Fäden 41 80 95,1
24 Webstoffe und Decken 366 298 -18,6
25 Bekleidung, Schuhwaren 3 002 2 844 -5,3
26 Kurzwaren und Posamenten 51 59 15,7
27 Bodenbeläge und Verkleidungen 100 109 9,0
28 Spiele, Sportartikel 1 479 1 413 -4,5
29 Nahrungsmittel tierischer Herkunft 1 785 1 705 -4,5
30 Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft 1 899 1 969 3,7
31 Land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse 682 625 -8,4
32 Alkoholfreie Getränke, auch Biere 1 227 1 247 1,6
33 Alkoholische Getränke 1 276 1 275 -0,1
34 Tabak, Raucherartikel 188 216 14,9
35 Werbung, Geschäftsführung 7 905 7 565 -4,3
36 Versicherungen 2 916 2 606 -10,6
37 Bau- und Reparaturwesen 1 286 1 289 0,2
38 Telekommunikation 1 580 1 325 -16,1
39 Transportwesen 1 789 1 531 -14,4
40 Materialbearbeitung 440 466 5,9
41 Ausbildung, sportliche / kulturelle Aktivitäten 7 234 6 926 -4,3
42 Wissenschaftliche, technologische Dienstleistungen 3 485 3 555 2,0
43 Verpflegung und Beherbergung von Gästen 2 002 1 996 -0,3
44 Medizinische Dienstleistungen 2 836 2 712 -4,4
45 Juristische Dienstleistungen, Personenschutz 1 001 883 -11,8
DPMA – 98 | Statis tik en Jahresbericht 2011
4. Geschmacksmuster
4.1 Angemeldete Muster und Erledigungen bei Mustern
Jahr
Eingang Erledigungen
Muster in
Sammelanmeldungen
Anmeldungen
mit einem
Muster
Gesamt
Darunter aus
dem Inland
Durch
Eintragung
Darunter aus
dem Inland
Ohne
Eintragung Gesamt
2005 46 134 2 618 48 752 38 085 50 035 38 894 2 868 52 903
2006 48 801 2 563 51 364 39 666 46 588 35 819 2 038 48 626
2007 52 134 2 326 54 460 38 985 56 278 41 536 3 673 59 951
2008 45 870 2 349 48 219 36 848 49 202 36 414 1 999 51 201
2009 42 793 2 446 45 239 35 867 35 435 29 262 2 041 37 476
2010 46 466 2 625 49 091 39 975 48 453 36 228 1 923 50 430
2011 50 156 2 429 52 585 40 919 48 887 39 258 1 756 50 785
4.2 Anhängige angemeldete Muster und in Kraft befindliche Muster
Jahr
Am Jahresende
anhängige angemeldete
Muster
Erstreckung
von Mustern
Aufrechterhaltungen
Löschungen
Am Jahresende
eingetragen und
in Kraft befindlich
2005 16 061 1 439 18 609 53 199 312 037
2006 18 799 1 986 15 752 55 167 303 458
2007 13 308 2 261 18 342 54 066 305 670
2008 10 326 2 543 16 800 56 484 298 388
2009 18 089 1 800 15 487 52 800 281 023
2010 16 750 2 664 17 116 48 479 280 997
2011 18 550 3 381 15 657 46 293 283 591
4.3 Angemeldete Muster nach Bundesländern
Bundesland 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011
Baden-Württemberg 8 278 7 376 7 585 5 937 5 560 6 564 5 616
Bayern 10 031 9 200 10 146 8 846 7 757 7 592 7 494
Berlin 1 036 1 292 1 413 1 289 1 368 1 871 2 294
Brandenburg 174 305 201 203 302 455 427
Bremen 82 174 304 221 200 162 253
Hamburg 592 701 754 1 078 1 234 1 486 1 199
Hessen 1 949 1 959 1 807 1 461 1 694 2 591 2 569
Mecklenburg-Vorpommern 99 122 91 247 142 228 215
Niedersachsen 2 163 2 783 2 625 2 885 2 538 2 875 2 679
Nordrhein-Westfalen 8 889 11 659 9 472 9 736 9 878 11 090 11 590
Rheinland-Pfalz 1 699 1 167 1 579 1 966 2 577 2 280 2 802
Saarland 229 301 240 407 275 267 241
Sachsen 1 022 846 1 352 1 060 1 105 960 1 176
Sachsen-Anhalt 296 386 294 351 282 326 367
Schleswig-Holstein 891 865 758 849 703 869 1 322
Thüringen 655 530 364 312 252 359 675
Insgesamt 38 085 39 666 38 985 36 848 35 867 39 975 40 919
DPMA – Jahresbericht 2011 Statis tik en | 99
5. R egister anonymer und pseudonymer Werke
Jahr
Werke, für die der
wahre Name des
Urhebers zur Eintragung
angemeldet wurde
Anmelder 1
Werke, für die der wahre Name
des Urhebers Werke, für die
am Jahresende das
Anmeldeverfahren
noch anhängig ist
eingetragen
wurde
nicht eingetragen
wurde
2005 17 8 7 9 16
2006 18 15 7 8 19
2007 12 12 1 13 20
2008 18 11 9 26 3
2009 8 7 6 4 1
2010 7 5 3 5 0
2011 7 2 1 6 0
1 Auf einen Anmelder entfallen unter Umständen mehrere Anmeldungen beziehungsweise Anmeldungen für mehrere Werke.
6. Patentanwalts- und Vertreterwesen
Jahr
Patentanwälte 1
Ausländische Patentanwälte
als Mitglieder der Patentanwaltskammer
(§ 154a PAO) 1, 3
Patentanwaltsgesellschaften
1, 3
Eintragungen Löschungen
Stand am
Jahresende 2
2005 178 44 2 389 – –
2006 131 43 2 477 – –
2007 162 63 2 576 – –
2008 159 42 2 693 – –
2009 156 64 2 838 – –
2010 177 59 2 956 14 14
2011 189 56 3 089 16 13
1 Zahlen ab 2010 freundlicherweise mitgeteilt von der Patentanwaltskammer
2 Bestandskorrektur im Jahr 2009
3 Zahlen liegen erst ab 2010 vor
Jahr
Patentanwaltsprüfungen Allgemeine Vollmachten
Zahl der Prüflinge darunter bestanden Registrierungen Löschungen Stand am Jahresende
2005 162 151 971 150 25 912
2006 186 171 904 150 26 666
2007 179 169 993 102 27 557
2008 158 154 914 187 28 284
2009 168 163 963 155 29 092
2010 196 195 805 160 29 737
2011 196 189 745 666 29 816
DPMA – 100 | Servic e Jahresbericht 2011
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Herausgeber
Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstraße 12
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Stand
Mai 2012
Druck
Weber Offset GmbH
80993 München
Foto / Bildnachweis
Ingo Dumreicher und Barbara Gandenheimer
(Porträtaufnahmen der Amtsleitung und einiger Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des DPMA)
Julian Mezger / Finanzen Verlag GmbH (Seite 46 und 47)
Stiftung Jugend forscht e. V. (Seite 81)
© iStockphoto.com / … Seite 4 und Titel: Kyu Oh; Seite 12: Michael Bodmann; Seite 16: Alexander Shirokov;
Seite 18 und Titel: studiocasper; Seite 22 und Titel: Manuela Weschke;
Seite 29: saffetucuncu; Seite 32: Lise Gagne; Seite 34 und Titel: Ivan Stevanovic;
Seite 37 (links): Andrey Konovalikov; Seite 40: Sebastian Santa; Seite 42: Trout55;
Seite 44 (links): Simon Smith; Seite 44 (rechts): olaf herschbach; Seite 48: Nikada;
Seite 52: kizilkayaphotos; Seite 53: Tatiana Popova; Seite 55: maxuser;
Seite 58: gaspr13; Seite 59: Grady Reese; Seite 60 (oben rechts): Spiderstock;
Seite 60 (unten links): R9_RoNaLdO; Seite 60 (unten rechts): Buzz Productions;
Seite 62: AdShooter; Seite 63: appleuzr; Seite 64: Kohlerphoto; Seite 72: Lya_Cattel;
Seite 80: Photoevent; Seite 82: narvikk; Seite 86: Kohlerphoto
© fotolia.com Seite 37 (rechts): Andreas Berheide
Ein ausführliches Organigramm finden Sie unter www.dpma.de.
Hauptabteilung 2
Information
Michael Ganzenmüller
Informationsdienste für die Öffentlichkeit
Interne Informationsdienste
IT-Betrieb und IT-Anwenderunterstützung
Planung und Entwicklung
Technisches Informationszentrum Berlin
Hauptabteilung 3
Marken und Muster
Barbara Preißner
Marken
Gebrauchsmuster, Topografien
Geschmacksmuster
Hauptabteilung 1 / II
Patente
Dr. Dieter Schneider
Patente II
Elektrotechnik
Chemie
Physik
Hauptabteilung 1 / I
Patente
Dr. Christel Schuster
Patente I
Allgemeiner Maschinenbau
Mechanische Technologie
Verwaltung Patentakten
Hauptabteilung 4 V
Verwaltung
N. N.
Personal
Haushalt
Organisation
Innerer Dienst
Hauptabteilung 4 R
Recht
Dr. Regina Hock
Rechtsabteilung
Internationale Beziehungen
Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften

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