a) Weist ein Zeichen Ähnlichkeiten mit einer bekannten oder gar berühmten Marke auf, kann das Publikum wegen der Annäherung an die bekannte Marke zu dem Schluss gelangen, zwischen den Unternehmen, die die Zeichen nutzten, lägen wirtschaftliche oder organisatorische Verbindungen vor.
b) Eine Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft im Sinne von Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c GMV kann bereits vorliegen, wenn die Werbung dem Publi-kum suggeriert, dass zwischen dem Werbenden und dem Markeninhaber ei-ne wirtschaftliche Verbindung besteht.
c) Der Bekanntheitsschutz einer Marke nach Art. 9 Abs. 1 Satz 2 Buchst. c GMV kommt nur in dem Gebiet der Europäischen Union in Betracht, in dem die Gemeinschaftsmarke die Voraussetzungen der Bekanntheit erfüllt.
Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten
Links zu den Markenämter weltweit nach Kontinenten
Europa
- Andorra (AD)
- Belgien (BE)
- Belarus/Weißrussland, Republik (BY)
- Bulgarien (BG)
- Dänemark (DK)
- Deutschland (DE)
- Estland (EE)
- Finnland (FI)
- Frankreich (FR)
- Griechenland (GR)
- Irland (IE)
- Island (IS)
- Italien (IT)
- Kroatien (HR)
- Lettland (LV)
- Litauen (LT)
- Luxemburg (LU)
- Mazedonien, ehemalige jugoslawische Republik (MK)
- Moldau, Republik (MD)
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Aufgrund Löschungsantrag des Axel Springer Verlag erscheint die auf rotem Grund in weißer Schrift gehaltene Wort-Bild-Marke „test“ löschungsreif, weil bei einem Bekanntheitsgrad von 43% keine Verkehrsdurchsetzung vorliegt
Aufgrund Löschungsantrag des Axel Springer Verlag erscheint die auf rotem Grund in weißer Schrift gehaltene Wort-Bild-Marke „test“ löschungsreif, weil bei einem Bekanntheitsgrad von 43% keine Verkehrsdurchsetzung vorliegt:
Bundesgerichtshof entscheidet im Streit um Löschung der Marke „test“
Der unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat gestern über die Rechtsbeständigkeit der Eintragung der Wort-Bild-Marke „test“ der Stiftung Warentest entschieden.
Die auf rotem Grund in weißer Schrift gehaltene Wort-Bild-Marke „test“ war 2004 vom Deutschen Patent- und Markenamt unter anderem für Testmagazine und Verbraucherinformationen sowie Veröffentlichung von Warentests und Dienstleistungsuntersuchungen eingetragen worden. Der Axel Springer Verlag hat 2006 die Löschung der Marke beantragt.
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat dem Löschungsantrag stattgegeben und die Löschung der Marke angeordnet. Auf die Beschwerde der Markeninhaberin hat das Bundespatentgericht die Löschungsanordnung aufgehoben.
Der Bundesgerichtshof hat wie zuvor das Bundespatentgericht angenommen, dass die Wort-Bild-Marke „test“ für Testmagazine und Verbraucherinformationen sowie Veröffentlichung von Warentests und Dienstleistungsuntersuchungen eine beschreibende Angabe ist, weil sie den Inhalt der Druckschriften bezeichnet. Das danach bestehende Schutzhindernis mangelnder Unterscheidungskraft kann durch Benutzung der Marke überwunden werden. Davon war das Bundespatentgericht aufgrund der Marktstellung des von der Stiftung Warentest herausgegebenen Magazins mit der Bezeichnung „test“ und eines Meinungsforschungsgutachtens ausgegangen. „Aufgrund Löschungsantrag des Axel Springer Verlag erscheint die auf rotem Grund in weißer Schrift gehaltene Wort-Bild-Marke „test“ löschungsreif, weil bei einem Bekanntheitsgrad von 43% keine Verkehrsdurchsetzung vorliegt“ weiterlesen
Die amtlichen Gebühren in Markensachen, Markenanmeldegebühr, Verlängerungsgebühr, Löschungsgebühr
Gebührenart | Euro |
---|---|
Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 300,00 Euro |
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 290,00 Euro |
Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 100,00 Euro |
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung | 200,00 Euro |
Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen) | 750,00 Euro |
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse) | 260,00 Euro |
Widerspruchsgebühr | 120,00 Euro |
Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse | 300,00 Euro |
Löschungsgebühr wegen Verfalls | 100,00 Euro |
Rückerstattungsgebühr | 10,00 Euro |
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Das Markenzeichen WHIMS vom 15.12.1978 der MBE GmbH wurde auf Antrag des Inhabers gelöscht
INID | Kriterium | Feld | Inhalt |
---|---|---|---|
Datenbestand | DB | DE | |
111 | Registernummer | RN | 982691 |
210 | Altes Aktenzeichen | AKZ | K40097 |
540 | Wiedergabe der Marke | WM | WHIMS |
550 | Markenform | MF | Wortmarke |
220 | Anmeldetag | AT | 15.12.1978 |
442 | Tag der Bekanntmachung | BT | 31.03.1979 |
151 | Tag der Eintragung im Register | ET | 26.02.1979 |
156 | Verlängerung der Schutzdauer | VBD | 01.01.2009 |
730 | Inhaber | INH | MBE Coal & Minerals Technology GmbH, 51105 Köln, DE |
740 | Vertreter | VTR | Hübner Neumann Radwer Wenzel, 10117 Berlin, DE |
750 | Zustellanschrift | ZAN | Hübner Neumann Radwer Wenzel Rechts- und Patentanwaltskanzlei, Hegelplatz 1, 10117 Berlin |
511 | Klasse(n) Nizza | KL | 7 |
141 | Löschdatum | LOED | 19.10.2012 |
Aktenzustand | AST | Marke gelöscht | |
180 | Schutzendedatum | VED | 19.10.2012 |
450 | Tag der Veröffentlichung | VT | 14.04.1979 |
510 | Waren- / Dienstleistungsverzeichnis | WDV | Klasse(n) Nizza 07: Maschinen zum Sortieren oder Anreichern von Mineralen, insbesondere von Erzen |
Ichthyol trotz lexikalischer Hinterlegung weder freihaltebedürftig, irreführend noch beschreibend für das chemische Produkt.
A Lithuanian company has failed to have the Community trade mark ICHTHYOL, owned by a German chemicals company, declared invalid.
Ichthyol-Gesellschaft Cordes, Hermanni & Co. (GmbH & Co.) KG, applied for a CTM for ICHTHYOL in 1996 and the word mark was subsequently registered in 1998. The company had national registrations for all 15 member states at the time that the application for the CTM was accepted. Some of these registrations dated back to 1886.
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