Der Schutzrechtsinhaber muss bei einer angeblichen Markenverletzung durch einen solchen Eintrag beweisen, dass dieser vom Unternehmen stammt.
OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.01.13, I-20 U 190/11 – Google Places/ Google Local/ Google+
In dem Rechtsstreit
[…]
hat der 20. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf auf die mündliche Verhandlung vom 6. November 2012 durch den Vorsitzenden Richter am Oberlandesgericht Prof. Berneke, den Richter am Oberlandesgericht Neugebauer und den Richter am Oberlandesgericht Gmelin
für Recht erkannt:
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 16. September 2011 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf. unter Zurückweisung des Weitergehenden Rechtsmittels teilweise abgeändert.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. „Google Maps, Google Local, Google Places oder Google+ Eintrag rechtfertigt keine Beweislastumkehr, dass der Verletzer seine Unschuld beweisen müsse“ weiterlesen