Markengebühren im Überblick
Gebührenart  Euro 
   
Anmeldegebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)   300,00 Euro 
Anmeldegebühr bei elektronischer Anmeldung (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)   290,00 Euro 
Klassengebühr bei Anmeldung (für jede Klasse ab der vierten Klasse)  100,00 Euro 
Beschleunigte Prüfung der Anmeldung  200,00 Euro 
   
Verlängerungsgebühr (einschließlich der Klassengebühr bis zu drei Klassen)  750,00 Euro 
Klassengebühr bei Verlängerung (für jede Klasse ab der vierten Klasse)  260,00 Euro 
   
Widerspruchsgebühr  120,00 Euro 
   
Löschungsgebühr wegen Nichtigkeit aufgrund absoluter Schutzhindernisse  300,00 Euro 
Löschungsgebühr wegen Verfalls  100,00 Euro 
Rückerstattungsgebühr  10,00 Euro 

Die Anmeldegebühr beinhaltet die Gebühr für drei Waren- oder Dienstleistungsklassen. Für jede weitere Klasse ist die Klassengebühr zu zahlen.

Die Anmeldegebühr und eventuelle Klassengebühren sind Antragsgebühren, die mit der Antragstellung und Zahlung (unabhängig vom Ausgang des Markeneintragungsverfahrens) verfallen. Das heißt, die Antragsgebühren können z.B. bei Rücknahme der Markenanmeldung nicht zurückgezahlt werden.

Eine Rückzahlung von Gebühren erfolgt lediglich bei Zahlung ohne Rechtsgrund. Bitte beachten Sie, dass hier eine Erstattungsgebühr in Höhe von 10,00 Euro einbehalten wird.

Falls für Sie eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anmeldung von Interesse ist, können Sie einen Beschleunigungsantrag stellen. Die Beschleunigungsgebühr beträgt 200,00 Euro.

Der Schutz einer Marke gilt zunächst für 10 Jahre. Durch Zahlung der Verlängerungsgebühr können Sie die Schutzdauer um jeweils weitere zehn Jahre verlängern. 

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