Die nach § 19 der Markenverordnung ab 1. Januar 2014 in Verfahren anzuwendende Fassung der Klasseneinteilung für Marken erneuert

Am 1. Januar 2014 ist die „Version 2014“ der 10. Ausgabe der Nizzaer Klassifikation (NCL 10-2014) in Kraft getreten.

Während sich an dem Fünf-Jahres-Turnus der Neuausgaben der Nizzaer Klassifikation nichts ändert, gibt es seit dem 1. Januar 2013 jährliche „Versionen“, die neue Einträge oder Streichungen und Umformulierungen bestehender Einträge vorsehen können. Größere strukturelle Änderungen (Klassenänderungen) sind nicht enthalten, diese bleiben den alle 5 Jahre erscheinenden „Ausgaben“ vorbehalten.

Die nach § 19 der Markenverordnung ab 1. Januar 2014 in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt anzuwendende Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen auf Grundlage der Nizzaer Klassifikation wurde am 11. Dezember 2013 im Bundesanzeiger (www.bundesanzeiger.de) bekannt gemacht.

Die im Bundesanzeiger bekannt gemachte Fassung der Klasseneinteilung und der alphabetischen Listen der Waren und Dienstleistungen finden Sie auch auf der Internetseite des Deutschen Patent- und Markenamts unter www.dpma.de/service/klassifikationen/nizzaklassifikation/index.html.

Quelle: DPMA

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