Tarifreform der GEMA: Veranstalter, wie Discotheken suchen nach Lösungen

Anhörung zur Tarifreform der GEMA
Pressemitteilung vom 26. Oktober 2012

München. Im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) fand am 26. Oktober 2012 eine Anhörung von Nutzerverbänden statt, die von der am 1. April 2013 in Kraft tretenden Tarifreform der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“ (GEMA) für die Nutzung von Musik bei Veranstaltungen betroffen sind. Eingeladen war neben einer Vielzahl von Vertretern großer Nutzerverbände auch der Vorstand der GEMA.

Einige Gesamtverträge zur Tarifreform sind zwar geschlossen worden, nach wie vor werden aber viele Fragen kontrovers diskutiert. Das DPMA übt auf der Grundlage des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes (UrhWahrnG) die Staatsaufsicht über die Verwertungsgesellschaften aus. Als Staatsaufsicht prüft das DPMA derzeit, ob die neuen Tarife angemessen im Sinne des UrhWahrnG sind.

Die Teilnehmer der Veranstaltung nutzten die Gelegenheit, zu den tatsächlichen Auswirkungen der Reform Stellung zu nehmen. Insbesondere wurden Fragen zur Auslastung der Veranstaltungen, zum Verhältnis der GEMA-Vergütungen zu den Gesamteinnahmen der Nutzer sowie zur Dauer von Musiknutzungen auf Veranstaltungen erörtert.

Die neuen Tarife sind zusätzlich Gegenstand mehrerer Verfahren vor der Schiedsstelle nach dem UrhWahrnG, welche ebenfalls beim DPMA als eigenständiger Spruchkörper angesiedelt ist.

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